Hallo,

für den grössten Teil unserer Mitarbeiter(Pflege) wird der Dienstplan über ein EDV-gestütztes DP-Programm erstellt.
Wir haben nun beschlossen, da die Dienstpläne(Druckversion) die wir im Vormonat erhalten, nicht wiedergeben wie dann tatsächlich gearbeitet wurde, wer wieviel Mehrarbeit bzw. Überstunden gearbeitet oder abgegolten hat usw., einen Zugang über den BR PC zu erhalten.
Der AG lehnte dies ab.
Gibt es evtl. BAG Urteile oder Interprtationen aus dem BetrVG, welche uns diesen Zugang, verpflichtend zugestehen?

LG
GuidoW