Erstellt am 20.07.2012 um 14:34 Uhr von betriebsratten
Ist nichts bekannt, wber wir bekommen rechtzeitig den Dienstplan SOLL, und nach Abschluss den Dienstplan IST-also wie er tatsächlich gelebt wurde
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 20.07.2012 um 14:35 Uhr von Streikbrecher
Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei DP, aber nicht mehr. Als, der AG legt dem BR einen DP zur MB vor der BR mitbestimmt über diesen. Änderungen bedürfen dann wie auch Mehrarbeit der MB. Das ist alles. Es reicht doch auch.
Denn der AG muss ja diesen mitbestimmten DP einhalten oder Ändeurngen zur MB vorlegen. Das Thema MB bei Mehrarbeit ist doch wohl auch bekannt. Auch, dass Mehrarbeit durch Anordnung oder auch durch Dulldung entstehen kann. Somit ist auch hier der BR voll im Boot.
Nur Umsetzen der Rechte des BR muss er halt.
Wenn der AG eine Software/Programm einführt welches zur Verhaltens und Leistungskontrolle geeignet ist, egal ob diese erfolgt oder nicht, ist der BR auch gem. § 87, also dem härtesten MB dabei. Denn es geht hier bis zur Einigungsstelle ggf.
Also, auch hier nur die Rechte wahrnehmen.
Erstellt am 20.07.2012 um 14:42 Uhr von ganther
DP Software unterliegt in der Regel immer dem § 87 BetrVG
ansonsten über § 80BetrVG den AG ständig wieder nerven
Erstellt am 20.07.2012 um 14:47 Uhr von Streikbrecher
...und nach Abschluss den Dienstplan IST-also wie er tatsächlich gelebt wurde
Da müsst ihr dringend ansetzen. Denn der mitbestimmte Dienstplan ist auch für den AG binden. Er darf diesen nicht ohne erneute MB verändern.
Also den AG hier auffordern rechtskonfort zu handeln, also die MB zu beachten oder ihr fast einen Beschluss und lasst einen Anwalt die beachtung der MB beklagen.
Also, warum akzeptiert ihr, dass der AG den mitbestimmten Dienstplan nicht einhält?????
Erstellt am 20.07.2012 um 14:56 Uhr von petrus
> da die Dienstpläne(Druckversion) die wir im Vormonat erhalten, nicht wiedergeben wie dann tatsächlich gearbeitet wurde,
Und das habt ihr genehmigt? Ohne informiert zu werden, welche "kurzfristig notwendigen" Änderungen euer ArbGeb meint durchführen zu wollen?
Was sagt Eure Dienstplan-BV zu Schichtänderungen?
BAG-Urteile gibt's z.B. unter www.schichtplanfibel.de --> Grenzen --> Urteile --> mitbestimmen
Da geht es allerdings nicht um eine nachträgliche Information, sondern eher darum, dass der ArbGeb _vorher_ zu fragen hat. Notfalls fällt schonmal eine Dienstplanänderung einer einstweiligen Verfügung zum Opfer. Und wenn dann die "umdisponierten" Pfleger und -innen nicht arbeiten dürfen, muss halt notfalls der Arbeitgeber samt leitenden Angestellten ran.
Oder um es böse zu sagen: Nach 8 Stunden Bettpfannenwechseln, -leeren und -putzen haben WBL, PDL & Co. kapiert, dass sie vorab zu fragen haben...
Erstellt am 20.07.2012 um 15:49 Uhr von gironimo
Wenn die Daten, die der AG liefert nicht ausreichen, muss man nachfordern (wie hier schon gesagt , § 80 BetrVG).
Den AG dazu zu bewegen einen unkomplizierten Zugriff auf das System zu ermöglichen, kann nur im Zuge der Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG durch Verhandlungen erzielt werden.
Ansonsten > siehe petrus: Die Mitbestimmungsrechte konsequent anwenden.