Erstellt am 07.11.2010 um 13:53 Uhr von wahlvst
Ja, aber Mitbestimmung da Verhaltens- und Leistungskontrolle möglich. Ihr solltet eine BV abschließen in welcher genau auch unter Beachtung des Datenschutzes geregelt wird zu was diese Daten genutzt werden dürfen. Auch ruhig zu was auf keinen Fall und wie lange sich gespeichert werden, also wann gelöscht und wie sie wann vom wehm ausgewertet werden dürfen und was mit den Auswertungen erfolgen darf und von wehm.
Erstellt am 07.11.2010 um 15:07 Uhr von Pandabeer
Gibt es schon eine BV zu dieser EDV?
Erstellt am 08.11.2010 um 17:37 Uhr von hennessy
Ihr solltet das Thema Datenschutz nicht außer acht lassen.
Wofür braucht der AG die ganzen Daten?
Nicht nur die Leistungskontrolle ist hier zu beachten.