Erstellt am 10.03.2006 um 11:34 Uhr von Norden
Alle Arbeitnehmer. Also auch bisherige BR-Mitglieder und neue Kandidaten.
Erstellt am 10.03.2006 um 11:34 Uhr von pit47
Hallo Runge,
der Wahlvorstand besteht aus mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern und wird vom Betriebsrat benannt. Es können auch BRMtgl. in den WV benannt werden.