Erstellt am 25.06.2012 um 16:10 Uhr von DrHouse
Baumipl,
soviel mir bekannt ist, steht Dir für 2011 der gesetzliche Urlaub zu.
Das sind bei einer 5-Tage Arbeitswoche 20 Tage.
MfG Dr.House
Erstellt am 25.06.2012 um 16:14 Uhr von RaetinLuis
Gesetzl wegen Krankheit geschützt ist nur der gesetl. Urlaub lt. Bundesurlaubsgesetz, dass sind 5 Wochen. Also bei 5 Tagewoche die 20 Tage. Betreffend der 10 Tage mehr muss man in den TV sehen.
Wenn man aber vor dem Ende März Urlaub machen wollte und der Ag hat ihn nicht bewilligt, könnte sofern die 10 Tage verfallen ein Schadenersatzanspruch gegen den AG bestehen. Dann sollte man zum Anwalt.
Setzt aber vorraus, man wollte den Urlaub nehmen und der AG hat nein gesagt.
Auch zum Anwalt, falls im ArbV/TV nur eine Gesmaturlaubsmenge steht also AN hat 30 Tage Urlaub. Also keine Unterscheidung zwischen tarifl. und gesetzl. Urlaub.