Erstellt am 08.03.2009 um 15:47 Uhr von seppel1
Hallo Willi,
NEIN kiene Verstoß.
Aber Deine Aussage könnte man als Diskriminierung älterer Arbeitnehmer auslegen, denn Du unterstells ja hier, zu mindest indirekt, dass ältere AN öfters krank sind als jüngere.
PS: Solche positiv-Prämien gibt es auch bei vielen Krankenkassen.
Erstellt am 08.03.2009 um 16:05 Uhr von kriegsrat
@ seppel
was hältst du davon ?
§ 3 AGG
(1) .......... Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.
Erstellt am 08.03.2009 um 16:15 Uhr von seppel1
@kriegsrat
Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.
Du siehst mich sehr schwer weinen:-((((((
Den Grund weist Du bestimmt selbst!!!
Wenn nicht, hier die Auflösung!
Schwangerschaft oder Mutterschaft sind KEINE Krankheiten.
Weiter aber auch, wie von mir erwähnt der Hinweis, auch Krankenkassen geben Rabatte/Rückzahlungen wenn man keine Artzt aufgesucht hat.
Dieses ist auch alles mit dem AGG vereinabr, da das AGG ja ganz bewust begründete Ausnahmen zulässt.
Doch on ein solches Handeln des AG klug ist, ist eine ganz andere Frage. Denn so gehen vielleicht erkranlkte AN in die Arbeit und stecken andere an bzw. werden in Folge länger AU
Erstellt am 08.03.2009 um 16:16 Uhr von seppel1
Nachsatz,
das AGG wird viel zu sehr überbeansprucht bzw. es wird versucht für alles mögliche und unmögliche das AGG zu strapazieren
Erstellt am 08.03.2009 um 16:26 Uhr von kriegsrat
@ seppel
es gibt eben noch viel zu wenige urteile bzgl des AGG und darum ist es meistens noch auslegungssache, was geht oder nicht geht,
bis mal jemand klagt
@ mio10
also bekommen schwangere bei euch, die einen gelben zettel einreichen, trotzdem diese "gesundheitsprämie", um sie nicht zu benachteiligen?
Erstellt am 08.03.2009 um 16:38 Uhr von Joachim_N
Hallo Mio,
welche Sonderregelung für Schwerbehinderte und Gleichgestellte wurde denn hier vereinbart?
Ansonsten wäre hier eine Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer, die auf Grund ihrer Schwerbehinderung erkrankt sind, zu sehen.
Ich nehme also an, dass Schwerbehinderte, welche sich auf Grund ihrer Behinderung krank melden müssen die Prämie trotzdem erhalten.
Gruß Joachim
Erstellt am 08.03.2009 um 16:39 Uhr von seppel1
@kriegsrat
klagen bringt hier nicht. Denke doch einfach Deine Argumentation einmal weiter. Denn dann wäre das Handeln der KK auch ein Verstoß gegen das AGG auch die Begrenzung der Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld usw. müsten alles Verstöße sein.
Also nicht für alles versuchen das AGG heran zu ziehen wollen.
PS: hier iwrd weder jemand wegen des Geschlechtes und auch nicht wegen einer Behinderung benachteiligt, denn Krankheit ist KEINE Behinderung!
Erstellt am 08.03.2009 um 16:51 Uhr von seppel1
@kriegsrat
Noch ein unsinniges Beispiel, bei dieser Art der Auslegung des AGG könnte man als Mann ja dann klagen wegen Benachteiligung wegen des Geschlechtes, weil man als Mann/Vater ja keinen Schwangerschaftsurlaub, also Befreiung von den arbeistvertraglichen Fristen bei Lohnfortzahlung, 6 Wochen vor der planmäßigen Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt des Kindes, bekommt.
Erstellt am 08.03.2009 um 16:59 Uhr von kriegsrat
@ seppel
...würdest du aber kriegen, wenn du als mann schwanger werden würdest
das du es nicht werden kannst, liegt nicht im verantwortungsbereich deines AG
Erstellt am 08.03.2009 um 17:09 Uhr von Joachim_N
@seppl
da muss ich dir widersprechen. Ein Schwerbehinderter hat durch seine Behinderung oftmals mit höheren Ausfallzeiten zu rechnen. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber aus der Beschäftigung Schwerbehinderter finanzielle Vorteile.
Deshalb ist aber auch der Arbeitgeber durch AGG und SgB IX verpflichtet Schwerbehinderte nicht zu benachteiligen.
Eine finanzielle Schlechterstellung einer Schwebehinderten durch eine Behindedrungsbedingte Erkrankung wäre als eine solche Benachteiligung zu sehen.
Ich denke dass ein schwangerer Mann auch jederzeit den "Schwangerschaftsurlaub" einklagen könnte, jedoch ist soviel ich weiß hier in Deutschland noch kein solcher Fall bekannt.
Erstellt am 08.03.2009 um 17:17 Uhr von Immie
@Seppel
Du wirst staunen...auch die Urlaubsstaffelung der meisten TV sind mit dem tollen AGG so nicht mehr tragbar.
Da kann man sich dann auch bald Gedanken machen.
Und wie kommst du auf das schmale Brett, das klagen nichts bringt?
Erstellt am 08.03.2009 um 17:25 Uhr von seppel1
@Joachim_N
Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber aus der Beschäftigung Schwerbehinderter finanzielle Vorteile.
Diese "finanzielle Vorteile" solltest Du mir bitte einmal erklären
weiter, ....Schwerbehinderte nicht zu benachteiligen...
Wo erfolgt dieses hier bitte. Du mach hier den gleichen Fehler wie Willi oben, Du diskriminierts hier Schwerbhinderte mit Deiner Aussage, denn Du sagts ja hier indirekt, dass Schwerbehinderte immer viel AU-Tage haben. Weiter stellst Du Schwerbehinderung mit Krankheit gleich, was ja auch nicht ist.
Es gibt viele Schwerbehinderte welche ggf. sogar weniger AU Tage haben als der Durchschnitts AN.
Schwerbehinderung muss auch nicht AU-Tage mit sich bringen. Denke einmal an Blinde oder Menschen mit Schäden an Gliedmasen wie aber auch Gehörlose usw.
Aber ganu diese falschen Gedanken und das in die falsche "Ecke stellen" ist mit ein Grund warum leoder zu viel AG sich schwer tun Schwerbehinderte zu beschäftigen. Ganz besonders schade, wenn solche Gedanken von BR kommen
Erstellt am 08.03.2009 um 17:30 Uhr von seppel1
@Immi
das mit der Urlaubsstaffelung der meisten TV ist auch oftmals nur eine Sache der Begründung. Hier müssen sich die Sozialpartner daher nur die begründung für die Staffelung etwas besser ansehen und darstellen.
So kann man mehr Urlaub im Alter z.B. durch notwenige längere Zeiten der Erholung durch aus begründen, weil der Mensch im Alter einfach hier mehr Zeiten benötig. Man kann es auch an die Betriebszugehörigkeit anlehnen usw.
Man darf es halt nur nicht mehr einfach nur an das Lebensalter ohne weiteren Grund/Begründung festmachen.
Erstellt am 08.03.2009 um 17:33 Uhr von kriegsrat
@ seppel
du diskriminierst gerade ältere arbeitnehmer, wenn du behauptest, sie bräuchten längere zeiten zur erholung...
wenn man deine vorherige "argumentation" heranzieht.....
Erstellt am 08.03.2009 um 17:40 Uhr von Immie
@seppel1
Nun, dann verrate mir, wie man mit 25 Jahren auf 30 Jahre Betriebszugehörigkeit kommen kann? Oder der 54 Jährige der durch seine Betriebszugehörigkeit nicht mehr "Erholung braucht" wie sein 30 Jähriger Kollege, weil beide erst 5 Jahre im Betrieb sind? Oder der 20 Jährige der durch ein empfindliches Immunsystem eigentlich die selbe Erholung bräuchte, wie sein 60 Jähriger Kollege.
Tja...gar nicht so einfach...
Dem AGG sei Dank
Erstellt am 08.03.2009 um 17:52 Uhr von Joachim_N
Hallo seppel,
ich selbst bin Schwerbehinderter! Wer hat dir erzählt, daß ich BR bin?
Ich bin SBV und in der VKL der IG Metall.
Ich würde mich gegen jede solche Regelung in meiner Firma ohne Ausnahmeregelung für meine schwerbehinderten Kollegen zur Wehr setzen.
Und hier mal ein Grundsatz für dich: schwerbehindert ist man nicht nur wenn man ein Bein ab hat oder blind ist. Nein auch sind viele Menschen durch schwere Erkrankungen wie Diabetis, Krebs, Bluthochdruck, Suchterkrankung, Psychische Erkrankungen, MS ..... schwerbehindert. Auch dies dürfen nicht benachteiligt werden.
Übrigends hat meine Firma im letzen Jahr ca. 250 000 € an Schwerbehindertenabgabe bezahlt, da sie ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllt hat.
und hier noch ein Zitat das solch Neidern wie dir, die uns Behinderten jeden Vorteil neiden mal zu denken geben sollte.
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören.
Richard von Weizsäcker, 1912- , deutscher Poltiker, ehem. Bundespräsident
Vielleicht möchtest auch du nicht weniger als die gesunden verdienen wenn du mal zu uns gehörst.
Gruss Joachim
Erstellt am 08.03.2009 um 18:34 Uhr von seppel1
Joachim_N
....und hier noch ein Zitat das solch Neidern wie dir, die uns Behinderten jeden Vorteil neiden mal zu denken geben sollte.
Wie kommst Du auf diese unsinnigen Gedanken??
....Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber aus der Beschäftigung Schwerbehinderter finanzielle Vorteile.
Dieser Satz ist doch von Dir "Beitrag 116323"
Diesen Satz von Dir wollte ich erklärt wissen!
Weiter stellst Doch Du in Deinen / Die Art Deiner Behauptungen "Behinderung mit Krankheit gleich" und schließt / unterstellst weiter daraus, dass diese hier öfters Krabk werden. Dieses kann ungewollt sein, aber man kann es genau so lesen.
"Hier Deine Aussage: ...Schwerbehinderter hat durch seine Behinderung oftmals mit höheren Ausfallzeiten zu rechnen..."
Daher mein Hinweis, auf andere Gründe welche zu einer Schwerbehinderung führen und nicht unbedingt in Folge AU nach sich bringen.
PS: Ich bin seit mehr als 10 Jahren Schwerbehindert GdB 70 und habe in der Folge keinen einzigen AU-Tag aus diesen Gründen. Also ich weis durchaus wovon ich rede!
Das Zitat von Richard von Weizsäcker kenne ich auch.
Der AG benachteilogt hier mit dieser Maßnahme auch niemanden, genau wie die Krankenkassen welche hier aus gleichen Gründen Boni zahlen oder Beiträge ersatten. Sie geben nur eingesparte Gelder zurück. Die KK Beitragsanteile und der AG die eingesparten Kosten für nicht gezahlte Lohnfortzahlung und nicht benötige Ersatz/Vertreter usw.
Eine Benachteiligung währe es wenn er erkrankten AN etwas abziehen würde.
Wie gesagt, wer wie Willi hier argumentieren will, müsste auch fordern, dass Lohnfortzahlung im Krankheitsfalles unbegrenzt gelten müsste oder wie in Deinem Fall, diese zu mindest bei AU aus Gründen der Schwerbhinderung unbegrenzt laufen müsste.
Denke hierüber mal nach!
Erstellt am 08.03.2009 um 18:45 Uhr von ridgeback
@all,
Unbestritten zulässig sind Anwesenheitsprämien, die nur in Fällen unberechtigten Fernbleibens von der Arbeit oder bei Verspätung entfallen. Umstritten sind dagegen Anwesenheitsprämien aufgrund individualrechtlicher Absprachen, die auch in Fällen entfallen sollen, in denen gesetzlich oder tarifvertraglich eine Entgeltfortzahlung vorgesehen ist.
Durch das am 1.10.1996 in Kraft getretene Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz ist durch die Einfügung eines § 4a in das Entgeltfortzahlungsgesetz klargestellt worden, dass auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bei der vereinbarten Kürzung der Höhe von Sondervergütungen berücksichtigt werden können. Allerdings darf die Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Von dieser Regelung werden alle Leistungen erfasst, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um laufend mit dem "normalen" Arbeitsentgelt, oder nur einmal im Jahr gezahlte Anwesenheitsprämien , Gratifikationen oder sonstige Sondervergütungen handelt. Bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (Kuren) nach § 9 EFZG gilt dasselbe wie bei krankheitsbedingten Fehlzeiten.
Erstellt am 08.03.2009 um 19:14 Uhr von Joachim_N
ein Bezahlungsschema, das durch Schwerbehinderung bedingte Fehltage zu einere schlechteren Bezahlung als nicht behinderte Arbeitnehmer führt verstößt nach meiner meinung gegen das SgB IX und das AGG.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass ein Protest gegen die schlechtere Bezahlung von SB Kollegen etwas mit der Lohnfortzahlungsregelung zu tun hat.
Es soll natürlich auch ganz wenige SB geben, die keine Fehlzeiten wegen ihrer Behinderung haben. Die Mehrheit meiner von mir vertretenen Kollegen haben jedoch solche Probleme. Deshalb gibt es ja auch die Beschäftigungspflicht nach SgB IX und auch den besonderen Kündigungsschutz.
Ich denke auch dass die Prämienregelungen die gesunde gegenüber Schwerbehinderten bevorzugen auch gegen das AGG verstoßen. Ich weis jedoch nicht ob es hierzu bereits ein Verfahren gibt.
Eine Ungleichbehandlung hier könnte jedoch aus §20.2 AGG hergeleitet werden, wobei sich dies aber dann nur auf Versicherungen auswirkt und nicht auf Arbeitsverhältnisse. Ich meine mich auch erinnern zu können, daß gerade dieser Absatz auch noch strittig ist ob er auf Grund der EU-Verordnung haltbar ist.
Ach ich soll ja dem Seppel noch erklären welchen finanziellen Vorteil die Beschäftigung von SB bringt.
Er zahlt weniger Schwerbehinderten Abgabe.
Das war jetzt natürlich schwer zu verstehen.
Erstellt am 08.03.2009 um 19:44 Uhr von kriegsrat
@ ridgeback
von wem ist denn dieser kommentar ?
Erstellt am 08.03.2009 um 19:51 Uhr von ridgeback
@kriegsrat,
hab ich aus Arbeitgeberrechte. ( Personalbuch)
Verfasser: Uwe Mailänder , Arbeitsrichter
Erstellt am 08.03.2009 um 20:29 Uhr von Bärbel1
Hallo Joachim,
ich glaube nicht dass es für den AG, wie Du hier schreibst, finanzielle Vorteile bringt Schwerbehinderte zu beschäftigen, leider. Denn dafür ist die zu zahlenden Ausgleichabgabe leider zu niedrig. Denn Schwerbehinderte bekommen ja mehr Urlaub und wenn man dir hier Glauben schenkt haben sie auch mehr Fehltage. Somit widersprichts Du Dir hier ewtas. Damit dürfte es wohl keine wirtschaftliche Gründe für die Beschäftigung Schwerbehinderter geben. Denn wäre es so, wie Du ja andeutest, wären die Beschäftigungsquten höher.
Somit leider keine Vorteile für AG, da hat Seppel durchaus recht, leider.
Die Beschäftigungspflicht hat auch nichts mit den wie Du schreibst erhöhten Fehlzeiten zu tun, dazu findet man auch nichts im SGB IX.
Es bringt dem AG damit höchsten ein Verdienst im Punkte sozialer Verantwortung. Abder diese ist auch wichtig. Ich würde daher auch für die Erhöhung der zu zahlenden Abgabe sprechen und auch dafür, dass man wieder die Pflichquote auf den alten Stand erhöht.
Doch gerade in dier aktuellen Zeit dürften das wohl Wünsche bleiben.
Erstellt am 08.03.2009 um 20:41 Uhr von peanuts
"Bei uns wird eine Gesundheitprämie ausgezahlt. Pro Arbeits- oder Urlaubstag ohne Krankmeldung gibt es einen Betrag X. Werden durch diese Prämie ältere Arbeitnehmer benachteiligt? Greift hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Oder ist das ok?"
Ich halte eine solche Regelung für sehr fragwürdig und würde diese in dieser Form zwingend ablehnen.
Der AG kann aber einen rechtmäßigen Weg beschreiten und wenig Fehltage auf Grund von Krankheit honorieren; siehe: § 4a EntgFG
Erstellt am 08.03.2009 um 21:15 Uhr von Joachim_N
Hallo,
eine Erhöhung der Schwerbehindertenabgabe halte ich auch für sehr wichtig und vertrete ich auch so in meiner Partei. Eine Erhöhung der Quote wäre auch sehr schön, ich wäre aber schon froh wenn eine Erhöhung der Abgabe zu einer Beschäftigung von Behinderten im Umfang der heutigen Quote führen würde.