Erstellt am 05.11.2013 um 22:28 Uhr von Charlys
Ja, warum soll es nicht revht sein? Der Vorgesetzte kann nicht einfach unbezahkten Urlaub genehmigen ohne Rücksprache mit der Pers. .......Wann gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Das ist genau die Kernfrage, denn ohne entsprechende Rechtsgrundlage, sind Sie nicht verpflichtet, einem Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub über den oben angesprochenen Urlaub hinaus zu gewähren. Eine gesetzliche Grundlage existiert anders als für den bezahlten Urlaub nicht.Damit bleiben zwei mögliche Anspruchsgrundlagen für unbezahlten Urlaub: Gelegentlich ist in Tarifverträgen geregelt, dass und unter welchen VoraussetzungenMitarbeiter Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben. Unter Umständen sind Ankündigungsfristen zu berücksichtigen oder der Mitarbeiter muss bereits eine bestimmte Zeit in Ihrem Unternehmen beschäftigt sein. Die Details dazu finden Sie dann in der jeweiligen tarifvertraglichen Regelung.Alternativ kann auch der Arbeitsvertrag oder eine spätere Ergänzung des Arbeitsvertrages einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub begründen. Aber eben nur dann, wenn das dort geregelt ist.Wenn keine dieser Anspruchsgrundlagen besteht, hat Ihr Mitarbeiter keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Es hindert Sie aber niemand, ihm diesen Urlaub zu gewähren. Dabei werden Sie Ihre Entscheidung sicherlich von der betrieblichen Situation und dem anfragenden Arbeitnehmer machen. .........
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/arbeitgeber/gibt-es-einen-anspruch-auf-unbezahlten-urlaub.html
Erstellt am 05.11.2013 um 23:23 Uhr von ganther
gibt es eine BV zum Thema Urlaub? Da könnte dir evtl. geholfen werden. Ansonsten wird dir vermutlich der Schnabel trocken bleiben. Außerdem kann ich den AG durchaus verstehen. Urlaub soll im Urlaubsjahr genommen werden. Wenn Du jetzt noch Urlaub hast dann sollte man auch den erst mal nehmen und nicht unbezahlten Urlaub.