Erstellt am 14.05.2012 um 10:46 Uhr von Pappnase
Hi sizfelde
Ein Ersatzmiltglied aus dem BR (vom BR in den BA entsendet) muss doch bei Ausfall eines ordendlichen BA-Mitglied geladen werden. Es gelten die gleichen Regeln wie in der BR Sitzung;
Erstellt am 14.05.2012 um 11:11 Uhr von BRMetall
BA kann nur aus Mitgliedern des BA bzw bewählten Ersatzmitgliedern des BA besetzt werden. Hat man also bei der Besetzung des BA für diesen KEINE Ersatzmitglieder gewählt kann man ohne Nachwahl/ neuen Beschluss kein Ersatzmitglied nachladen.
Das man Ersatzmitglied des BR ist reicht nicht aus!
Erstellt am 14.05.2012 um 11:15 Uhr von sizfelde
Vielen, vielen Dank für diese Antwort. So sehe ich das eigentlich auch - aber damit war ich etwas alleine!
Erstellt am 14.05.2012 um 11:21 Uhr von fasssungslos
sizfelde,
wenn der BA gewählte ersatzmitglieder hat und ein reguläres BA mitglied verhindert ist, muss ein ersatzmitglied geladen, aber nur dann.
Erstellt am 14.05.2012 um 11:28 Uhr von sizfelde
Es handelte sich um ein BR-Ersatzmitglied. Der Beschluss hätte ohne Weiteres um drei TAge verschoben werden können, dann wären ordentliche BR-Mitglieder, auch Nachrücker für den BA, vor Ort gewesen. So aber bezweifele ich die Beschlussfähigkeit des BA.
Erstellt am 14.05.2012 um 11:51 Uhr von wahlvst
Zu welchem Thema hat den der BA was beschlossen?? Hat man dem BA überhauot per Beschluss Aufgaben zur selbststeändigen Erledigung übertragen??