Erstellt am 26.04.2014 um 08:58 Uhr von gironimo
Es sind ja noch nicht einmal Ersatzmitglieder zwingend vorgeschrieben. Dann kommt es natürlich darauf an, was der Ausschuss gerade für Aktivitäten durchführt (Geschäftsordnung oder Beschluss über die Aufgaben und zusätzliche Kompetenzen des Ausschusses).
Wenn Ihr Ersatzmitglieder benannt habt, solltet Ihr auch regeln, wann Ersatzmitglieder zu laden sind.
Erstellt am 26.04.2014 um 09:16 Uhr von Oblatixx
Achtung! Mit Ersatzmitglieder sind nicht die in der Warterstellung zum Nachrücken in den BR gemeint. Es müssen schon "ordentliche" Betriebsratsmitglieder sein.