Erstellt am 29.04.2012 um 11:00 Uhr von peanuts
Erstellt am 29.04.2012 um 11:26 Uhr von Skyline
Bei uns im Betrieb sind es 3 mal.
MfG
Schau auch hier: http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html
Erstellt am 29.04.2012 um 11:26 Uhr von Valdi
TzBfG: & 14 Abs.1, solange bis Befristungsgrund vorbei.
& 14 Abs.2, innerhalb 2 Jahre, 3 x Verlaengerung
moeglich.
Da es noch andere Befristungsmoeglichkeiten gibt, bitte TzBfG nachlesen. ( Azubi, Studenden usw.)
Erstellt am 29.04.2012 um 13:20 Uhr von Valdi
TzBfG &14 Abs1. ( wies im TzBfG- Buch steht)
Die befristung eines Arbeitsvertrages ist zulaessig,
wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.2.3.4.5.6.7.8. dh. 8 Sachliche Begruendigungen stehen unter Abs.1. Dann gibs noch die Abs.2 ,2a, 3 u.4 im &14 TzBfG.
So die korrekte Aussage / Befristungsgrund ist ist sprachlich bei uns uso. Danke fuer den Hinweiss :-))
Erstellt am 29.04.2012 um 13:29 Uhr von Laffo
@insgeheim
solange der AG clever ist :bis zur Rente!!
z.B. durch sachliche Befristungsgründe, die da wären: Saisonbetrieb(Weihnachtsartikel->Lebkuchen,Sommerartikel->bestimmte Eissorten,) oder wie im wissenschaftlichen Sektor üblich->solange wie eine Studie geht, oder die finanziellen Mittel verbraucht sind.
Erstellt am 29.04.2012 um 17:58 Uhr von Globus
Auch wenn meine Antwort eben gelöscht wurde (nicht von mir), finde ich folgene noch immer am Besten :-D
"Bei uns im Betrieb sind es 3 mal.
MfG
Schau auch hier: http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html
Antwort 2 Erstellt am 29.04.2012 um 11:26 Uhr von Skyline 194019"
Erstellt am 29.04.2012 um 18:17 Uhr von peanuts
"TzBfG: & 14 Abs.1, solange bis Befristungsgrund vorbei."
Dass diese Aussage absolut falsch ist, hatte ich in meiner darauf folgenden Antwort geschrieben. Diese Antwort ist gelöscht worden und zwar nicht von mir.
Ich kann ja noch nachvollziehen, dass ein Admin eingreift, wenn Threads aus dem Ruder laufen bzw. diese persönlich/unsachlich werden.
Aber diese Form der "Administration" ist für mich absolut indiskutabel. Das war´s hier für mich.