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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neu gegründeter BR gleich mit Filial-Umzug konfrontiert

S
schiedhelmerin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein frisch gegründeter, noch unerfahrener Betriebsrat einer Filiale mit knapp 30 Mitarbeitern. Seit letzter Woche haben wir die "Info" bekommen, dass unsere Filiale noch in diesem Jahr umziehen soll! Alles weitere (wann , wohin, ob auch Kündigungen anstehen usw.) ist noch völlig unbekannt. Ist es sinnvoll gleich mal schriftlich auf die Pflicht der AG hinzuweisen, uns frühzeitig zu informieren (BetrVG§111), um schon mal im Voraus ein "Zeichen zu setzen"? Und zweite Frage: in welcher Höhe bewegen sich in der Regel die Ausgleichszahlungen (z.B. für Fahrtkosten) oder die Abfindungen für die MA, die nicht mitgehen wollen? Oder kann man das so pauschal nicht sagen? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

R
rkoch Akzeptiert

28.03.2012 um 10:10 Uhr

haben wir die "Info" bekommen, dass unsere Filiale noch in diesem Jahr umziehen soll! Ist es sinnvoll gleich mal schriftlich auf die Pflicht der AG hinzuweisen, uns frühzeitig zu informieren (BetrVG§111), um schon mal im Voraus ein "Zeichen zu setzen"?

Nun, Euer AG ist doch offenbar schon seiner Pflicht nachgekommen Euch zu "informieren". Aus den Anführungszeichen schließe ich, dass ihr mit dem Inhalt der Info nicht so ganz glücklich seid. Meine Empfehlung deshalb: Nicht Pauschal auf die Informationspflicht hinweisen, sondern in den nächsten Sitzung einen konkreten Fragekatalog ausarbeiten ("W"-Fragen: Wann, Wer, Warum, etc.). Je konkreter die Fragen um so mehr Druck auf den AG diese ebenso konkret zu beantworten. Dann den AG zu den im §111 geforderten Beratungen einladen und ihm den Fragekatalog an den Kopf werfen. Je nachdem wie ihr es als sinnvoll erachtet (ist es besser wenn der AG sich auf die Fragen vorzubereiten, oder ist es besser ihn unvorbereitet zu konfrontieren), solltet ihr allerdings den Fragekatalog gleich mit der Einladung mitschicken.

Der allgemeine Hinweis auf die Informationspflicht wird der AG IMHO mit dem allgemeinen Hinweis, dass er Euch schon informiert hat, beantworten. Das bringt IMHO also nichts.

G
gironimo

27.03.2012 um 17:25 Uhr

Oder kann man das so pauschal nicht sagen? <

Kann man nicht.

Ich würde auch gleich mal das Wort Sozialplan/Interessenausgleich beim Arbeitgeber fallen lassen. Auf jedem Fall wäre jetzt ein Seminar zu diesem Thema angesagt - und vor allen Dingen auch Grundlagenseminare.

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