Erstellt am 27.03.2012 um 15:25 Uhr von gironimo
> Oder kann man das so pauschal nicht sagen? <
Kann man nicht.
Ich würde auch gleich mal das Wort Sozialplan/Interessenausgleich beim Arbeitgeber fallen lassen.
Auf jedem Fall wäre jetzt ein Seminar zu diesem Thema angesagt - und vor allen Dingen auch Grundlagenseminare.
Erstellt am 28.03.2012 um 08:10 Uhr von rkoch
> haben wir die "Info" bekommen, dass unsere Filiale noch in diesem Jahr umziehen soll!
> Ist es sinnvoll gleich mal schriftlich auf die Pflicht der AG hinzuweisen, uns frühzeitig zu
> informieren (BetrVG§111), um schon mal im Voraus ein "Zeichen zu setzen"?
Nun, Euer AG ist doch offenbar schon seiner Pflicht nachgekommen Euch zu "informieren". Aus den Anführungszeichen schließe ich, dass ihr mit dem Inhalt der Info nicht so ganz glücklich seid. Meine Empfehlung deshalb: Nicht Pauschal auf die Informationspflicht hinweisen, sondern in den nächsten Sitzung einen konkreten Fragekatalog ausarbeiten ("W"-Fragen: Wann, Wer, Warum, etc.). Je konkreter die Fragen um so mehr Druck auf den AG diese ebenso konkret zu beantworten. Dann den AG zu den im §111 geforderten Beratungen einladen und ihm den Fragekatalog an den Kopf werfen. Je nachdem wie ihr es als sinnvoll erachtet (ist es besser wenn der AG sich auf die Fragen vorzubereiten, oder ist es besser ihn unvorbereitet zu konfrontieren), solltet ihr allerdings den Fragekatalog gleich mit der Einladung mitschicken.
Der allgemeine Hinweis auf die Informationspflicht wird der AG IMHO mit dem allgemeinen Hinweis, dass er Euch schon informiert hat, beantworten. Das bringt IMHO also nichts.