Erstellt am 01.03.2012 um 11:52 Uhr von Streikposten
...aber das ist für mich ein Zeitaufwand, den ich nicht zur Verfügung habe.
Das stimmt nicht!! Denn Du hast ggf. die Gesamte Arbeitszeit und man kann ja auch weitere BRM heranziehen für BR-Arbeit.
Der Grund ist dann doch wohl, es ist Dir zuviel dich selbst zu bemühen. Du hättest es gerner serviert.
Das BetrVG sieht das Thema "Info des BR und WA" ja vor.
Erstellt am 01.03.2012 um 12:30 Uhr von rtjum
Hallo,
Streikposten liefert Dir ja schon die Argumentation, wenn Eurer GF Dir das so nicht geben will dann brings Dir bei und verwende Deine ganze Arbeitszeit damit, dann wird der GF evtl einsichtig denn er will ja nicht zusätlzich jemanden bezahlen der Deine Arbeit macht.
Wie groß ist Eurer Betrieb denn überhaupt?
Erstellt am 01.03.2012 um 13:02 Uhr von petrus
Ich sehe es fast noch schärfer als die Vorredner:
1. Ob die Veröffentlichung in der Vergangenheit datenschutzrechtlich erlaubt war, ist erstmal anzuzweifeln. Von daher hätte es eigentlich das Bestreben des BR sein müssen, was der neue Vertriebsdirektor jetzt durchgesetzt hat. Schön, wenn die Führungskräfte die Arbeit des BR machen.
2. Mal vorausgesetzt, ihr habt keinen WA, ist das Angebot "quartalsweise eine Information über den Stand der Finanzen zu geben" so in etwa der Anspruch aus §110, dem er nachkommt.
3. Den Verdacht "es wurde uns nie die Wahrheit mitgeteilt" könnt ihr ja selbst bestätigen oder entkräften - Systemzugriff ahbt ihr ja (vermutlich im Unterschied zum überwiegenden Teil der BR-Gremien in Deutschland).
4. Zum Fehlen der Zeit haben sich die Vorschreiber schon geäußert.
5. Schulung wurde auch angeboten...
6. Die Behauptung "dem Betriebsrat wird jede Information darüber, wie es
wirklich um uns steht, verweigert" würde ich angesichts der Punkte 1-5 bestenfalls als Unsinn bezeichnen.
Falls ihr einen WA habt, ändert sich Punkt 2 dahingehend, dass ihr die Info monatlich bekommt - mündlich. Die erforderlich Unterlagen habt ihr ja vorliegen: passwortgeschützt im System.
Erstellt am 01.03.2012 um 13:15 Uhr von Inpulse
Wir sind ein kleiner Betrieb - 50 Mitarbeiter. Ich habe einen Vollzeit-Job und erledige
die Betriebsrats-Arbeit in der Regel nach Feierabend von zu Hause aus.
Ich habe ein Arbeitsgebiet, wo ich täglich alleine 50 % des Firmenumsatzes mache.
Aufgrund unserer angespannten Lage wird das von mir auch erwartet und ich tue es auch gern.
Erschwerend kommt dazu ich habe für meinen Arbeitsplatz keine Vertretung, da wir seit
Jahren nur mit Mindestbesetzung fahren.
Leider sind die restlichen Betriebsratsmitglieder im Produktionsbereich tätig und verfügen kaum über EDV-Kenntnisse, haben keine Zugangsrechte, kennen das System und die Auswertungsmöglichkeiten nicht.
Es ist keine Bequemlichkeit von mir - sondern tatsächlich ein echtes Zeitproblem.
Das ich mir die Zeit für das Forum nehme macht mir ein schlechtes Gewissen und kostet mich eine Überstunde, aber es ist für mich die einzige Möglichkeit mir von alten oder
auch jungen Hasen, Informationen zu holen. Danke daß Ihr Euch meldet.
Erstellt am 01.03.2012 um 13:29 Uhr von Streikposten
Inpulse
.....die Betriebsrats-Arbeit in der Regel nach Feierabend von zu Hause aus.
Damit kannst Du dich ggf. sogar strafbar machen. Denn man kann unterstellen, dass z.B. der Datenschutz nicht immer wirkliche gesichert ist, da zu Hause ja Unberechtigte etwas mitbekommen können.
Der AG könnte hier ggf. auch mit einem § 23 Verfahren handeln. Denn Du nimmst zum Einen Betriebsinterna und hier auch Dinge/Unterlagen welche dem Datenschutz und ggf. besonderen sozial Datenschutz unterliegen mit aus dem Betrieb.
Aber ggf. auch ein betroffener AN könnte sowohl straf- wie auch zivilrechtlich gegen dich vorgehen, wenn der Datenschutz durch Dein Handeln verletzt wird.
Das BRM die notwendigen Kenntnisse nicht haben ist auch kein Grund und kann es nicht geben. Denn dafür sorgt das BetrVG mit dem § 37 (6).
Erstellt am 01.03.2012 um 13:36 Uhr von Kulum
Nunja, da stand ja Inpulse ist der einzige, der die Arbeit machen kann und der Firma geht es schon seit längerem nicht gut. Selbst wenn ich menschlich urteilend behaupte, dass es verständlich sei wenn ein BR dann nicht auch noch Geld für Seminare ausgibt und Arbeit liegen lässt. Ein Richter würde das wohl nicht wirklich so sehen und wohl eher kein Verständnis für Unkenntnis haben. Du bist verpflichtet, dir das erforderliche Wissen anzueignen.
Außerdem, was passiert mit deiner Abteilung wenn du Urlaub hast, krank wirst etc?
Man ist immer nur so alt wie man sich fühlt, nur nie so wichtig!
Du glaubst doch nicht wirklich, dass nicht in kürzester Zeit Ersatz für dich da wäre, wenn du länger ausfällst
Erstellt am 01.03.2012 um 17:08 Uhr von Kölner
@Streikposten
Strafbar? ?
Erstellt am 01.03.2012 um 17:53 Uhr von gironimo
>Aufgrund unserer angespannten Lage wird das von mir auch erwartet und ich tue es auch gern.<
Die AN haben die Erwartung, dass Du ihre Interessen vertritst.
>Erschwerend kommt dazu ich habe für meinen Arbeitsplatz keine Vertretung, da wir seit
Jahren nur mit Mindestbesetzung fahren.<
Der AG ist verpflichtet, dem BR den Rücken frei zu halten und ggf. für eine Vertretung zu sorgen.
Ich denke, Du musst erst einmal in Dich gehen, ob Du wirklich konsequent BR-Arbeit leisten willst und auch bereit bist, Deine eigenen Rechte durchzusetzen, die Voraussetzung für eine BR-Arbeit sind. Dann musst Du mit dem AG über den notwenigen Freiraum reden.
Aber mal so nebenbei: Braucht der BR wirklich die täglichen Umsätze? Und hat nicht der tägliche Wettbewerb auch einen nicht übersehbaren "Stressfaktor" zur Folge?