Erstellt am 28.02.2012 um 13:19 Uhr von Mundwerker
Gewerkschaften sind für Arbeitnehmer da, für Arbeitgeber gibt es Arbeitgeberverbände. Von daher verstehe ich deine Frage jetzt nicht.
Erstellt am 28.02.2012 um 13:21 Uhr von Paddy
Meine ich doch auch. Sorry komme gerade aus dem Bett (Nachtschicht) und kann noch nicht so klar denken.
Erstellt am 28.02.2012 um 13:34 Uhr von Mundwerker
Ich geh mal davon aus, dass er beabsichtigt, in einen Verband ohne Tarifbindung zu wechseln. Kann er prinzipiell schon, aber...
Gugg mal hier:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/4479_tarifvertrag-blitzaustritt-aus-arbeitgeberverband-rechnet-sich-nicht-/
Erstellt am 28.02.2012 um 15:53 Uhr von rkoch
Ich glaube eher das Paddy tatsächlich meint von einem AG-Verband mit einem TV zu einem AG-Verband mit einem anderen TV (i.d.R. zu einem für die AN schlechteren)....
Wie auch für die Arbeitnehmer gilt auch für die Arbeitgeber grundsätzlich das Grundrecht der Koalitionsfreiheit, d.h. AG und AN können sich verbrüdern mit wem sie wollen. Also kann ein AG auch grundsätzlich frei wählen ob überhaupt, und wenn welchem Arbeitgeberverband er beitreten möchte. In diesem Grundrecht kann niemand die Arbeitgeber beschränken.
Das könnte im Extremfall dazu führen, dass ein Arbeitgeber in einen Verband eintritt, der mit dem Verband, in dem seine Arbeitnehmer organisiert sind, keine Tarifverträge vereinbart hat. Das ist eben bei dem OT (Ohne Tarif) -Verband der Fall. Aber grundsätzlich ist auch der Wechsel in einen ganz fremden Tarif denkbar. Der AG könnte dann die dortigen Tarife für seine AN anwenden, wenn derartiges einzelvertraglich vereinbart ist und/oder sich die AN nicht dagegen wehren. Ganz schlau in diesem Fall ist, dass nach TVG der neue TV den alten nahtlos ersetzt (verdrängt), die Regeln des alten TV also NICHT in die Nachwirkung gehen, sondern eben die neuen Regeln gelten.
Wenn die AN gut aufgestellt sind führt ein derartiger Vorstoß des AG aber lediglich dazu, dass die AN ihren Tarifverband (die GEW) in die Spur schicken, mit dem AG (oder dem anderen AG-Verband) einen eigenen Tarifvertrag zu vereinbaren. Da das für den AG-Verband ein erhebliches Problem darstellt, wird i.d.R. kein AG-Verband ein branchenfremdes Mitglied aufnehmen. Auch für den AG ist der Abschluß eines Haustarifvertrags keine Lappalie. Insofern können die AN durchaus etwas gegen den Wechsel des AG in eine OT oder branchenfremden Verband unternehmen.
Rechtlich problematisch ist eine derartige Situation immer (Stichwort: Tarifeinheit)...
Als Beispiel zu dieser Problematik einer ähnlichen Sache, in der der 2. Senat zu 100% dem 4. Senat des BAG widerspricht:
http://www.recht-in.de/urteil/vorgenommene_bezugnahme_auf_einen_branchenfremden_tarifvertrag_kann_nicht
_dahingehend_interpretiert_werden_dass_die_parteien_gerade_nicht_dem_im_vertrag_
genannten_tarifvertrag_arbeitsvertragliche_geltung_verschaffen_wol_2_ca_804_99_arbg
_urteil_143746.html
(Achtung: den Link händisch wieder zusammenbasteln oder in Google nach 2 Ca 804/99 suchen! Ich musste ihn umbrechen, sonst zeigt das Forum den Beitrag extrem in die Breite gezogen an!)
Das Urteil ist schon etwas älter und es gibt mit Sicherheit genug Urteile in denen die Problematik kontrovers ausgelegt wird, aber es soll auch nur die Problematik derartiger Tarifwechsel des AGs mal darstellen.
OB der AG das ganze also rechtlich "darf", praktisch "kann" oder welche Probleme sich dabei aufwerfen ist ein derart eigenes Gebiet, dass man darauf hier keine eindeutige Antwort geben kann.
Erstellt am 28.02.2012 um 17:16 Uhr von polybär
Paddy
bitte lege dich einfach wieder hin, morgen sieht die welt dann wieder etwas klarer aus
Erstellt am 29.02.2012 um 06:28 Uhr von Paddy
@ rkoch Das ist aber starker Tobak am frühen Morgen , dennoch danke für diese und andere Anworten.
So, ich krabbel wieder ins Bett.........
Bis denne