Guten Tag zusammen,

Am 06.04.2022 hat unser Betrieb gewählt und am 12.04.2022 unsere erste konstituierende Sitzung.

Der Chef ist aktuell etwas erbost, da seit 20.03.2022 die Corona Maßnahmen in den Betrieben gefallen sind und er im Alleingang eine Weiterführung der Maskenpflicht, 3G-Regelung und Temperaturmessung angeordnet hat.

Jetzt will er noch vor der ersten konstituierende Sitzung mit dem alten und dem neuen Betriebsrat zusammen sitzen um sein Hausrecht durchzudrücken.

Ich bin dennoch der Meinung, dass er für Maskenpflicht und Co §87 Abs. 1 Satz 1 und Satz 7 berücksichtigen muss.

Meine Frage:

Darf vor der konstituierende Sitzung der neue Betriebsrat eigentlich da mitwirken?
Hat das für den Betriebsrat rechtliche Auswirkungen?
Er hat zur Sitzung FFP2 angeordnet, darf er mich dann von der Sitzung ausschließen, da ich keine Maske tragen werde?

Gruß Marc