Erstellt am 07.04.2022 um 16:52 Uhr von Saft
Wenn die Amtszeit des alten br da noch gegeben ist , dann ist der neue br da nicht dabei.
Erstellt am 07.04.2022 um 16:54 Uhr von Dummerhund
Als Besucher kann der neu BR da gerne auf Einladung hin gehen. Hoffe nur der AG bezahlt die Zeit auch.
Was der AG dort mit dem noch amtierenden BR bespricht ist dann allenfalls für eure Zukunft informativ. Verhaltet euch also ruhig und lasst euch nicht reizen das ihr an dem Thema jetzt schon mitarbeitet.
Hausrecht kann der AG vergessen , solange ihr noch in der Mitbestimmung seit.
Und ja, der AG kann dich des Raumes verweisen wenn du keine Maske trägst. Er ist der Einladende und da ist dann das Hausrecht in seinen Räumen.
Erstellt am 07.04.2022 um 16:56 Uhr von Saft
Der AG kann wenn ein BR da ist nicht alleine entscheiden.
Erstellt am 07.04.2022 um 17:00 Uhr von Relfe
na dann ist da aber schon am 20.03.2022 was falsch gelaufen, da gab es doch bereits den "alten BR"
Habe gestern noch gelesen, das 3-G für AN nicht mehr seitens des AG angeordnet werden kann, auch nicht mit Zustimmung des BR.
Und für die Temp-Messung gilt dasselbe, auch nur freiwillig möglich.
die Maskenpflicht hätte er mit dem alten BR gemeinsam machen können.
3-G- Ginge nur über eine Bundes- oder Länderanordnung
https://www.dgb.de/themen/++co++0f2c6072-4dc5-11ec-948a-001a4a160123
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
Pkt 1.5
Erstellt am 09.04.2022 um 18:12 Uhr von Dummerhund
@Relfe
Hier würde ich dir unter Umständen widersprechen. Mal 2 Ausschnitte.
.Die Regeln seit 3. April von A bis Z
Arbeit (Hygienekonzept, Homeoffice, Testpflicht)
Hygienekonzept am Arbeitsplatz
Arbeitgeber müssen nur noch für sogenannte Basisschutzmaßnahmen sorgen, wie ein Hygienekonzept. Anhand einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung ist aber zu prüfen, ob der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss (z.B. wöchentliches Testangebot für alle Beschäftigten, Option auf Homeoffice, Bereitstellung von Masken).
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/maskenpflicht-hausrecht-101.html