Hallo,

wir haben unsere Betriebsratswahl am Freitag, den 2.6. Jetzt hätte ich einige Fragen zu den Fristen:

Nachdem am Montag Feiertag ist, werden die Gewählten am Dienstag darüber informiert. Da diese nun 3 Tage für die Annahme Zeit haben, ist diese Frist erst am Freitag abgelaufen, also an dem Tag, bis zu welchem die konstituierende Sitzung anberaumt sein muss. Wie würdet ihr das Problem lösen? Versuchen, noch am Freitag die Wahlinformationen auszuhändigen? Wird aber schwierig wegen Außendienst, oder reicht auch telefonisch? Oder wäre es sinnvoll, gemeinsam mit der Benachrichtigung gleichzeitig den Termin für die konstituierende Sitzung einzuberufen?

Ich liege doch richtig mit der Annahme, dass die Sitzung innerhalb einer Woche einberufen, aber nicht unbedingt gehalten werden muss?

Was ist, wenn ein Gewählter die darauf folgende Woche im Urlaub ist? Wie teile ich ihm mit, dass er gewählt ist? Wie kann die Frist für die Wahlannahme eingehalten werden? Was passiert, wenn er zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung im Urlaub ist?

Wir wählen zeitgleich in unserem Verwaltungsgebäude und in der Werkstätte. Wie würdet ihr jetzt mit den Hausmeistern (die sich in ihren Wohnanlagen befinden) verfahren? Würdet ihr mit Ihnen vorher abklären, wohin sie zum Wählen kommen (um Doppelwahl zu verhindern) oder würdet ihr denen unaufgefordert die Briefwahlunterlagen zukommen lassen?

Danke für eure Hilfe.

Pajoe