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Nach der Wahl, konstituierende Sitzung?

W
William
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr alle,

ich möchte gerne wissen, wenn die Wahlen am 21.04 und 22.04 stattfinden, die Stimmauszählung am 23.04 ist, wann muss dann das offizielle Wahlergebnis bekannt gegeben werden??

2 Frage: Vor ablauf 1 Woche ist die nach bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die konstituierende Sitzung einzuberufen. Der Arbeitnehmer hat aber doch auch eine Frist, in der er sich entscheiden kann, ob er überhaupt die Wahl annimmt.

Wie ist das dann mit der konstituierenden Sitzung??

1.81204

Community-Antworten (4)

T
Taurus

16.04.2010 um 10:54 Uhr

  1. Am Tag der Auszählung,spätestens am nächsten Werktag.
  2. Gewählte Mitglieder haben 3 Tage nach bekanntgabe des Wahlergebnisses Zeit die Wahl abzulehnen. Reagieren sie nicht gilt die Wahl als angenommen. Nach Ablauf der 3 Tage kann die konstituierende Sitzung einberufen werden.
M
monalisa

16.04.2010 um 10:57 Uhr

@William, wobei die Einladung innerhalb einer Woche rausgehen muss, aber die konstituierende Sitzung auch später stattfinden kann!

P
Petrus

16.04.2010 um 11:25 Uhr

  1. Am Tag der Auszählung,spätestens am nächsten Werktag.

wird nach §13 WO das Auszählungsergebnis bekanntgegeben. Wobei zu beachten ist, dass dies nicht schriftlich erfolgen muss (sonst wäre dies im Gesetz verlangt!)

  1. Gewählte Mitglieder haben 3 Tage nach bekanntgabe des Wahlergebnisses Zeit die Wahl abzulehnen. Reagieren sie nicht gilt die Wahl als angenommen. Nach Ablauf der 3 Tage kann die konstituierende Sitzung einberufen werden.

Und erst dann steht das endgültige Wahlergebnis fest, dass nach §18 WO öffentlich per Aushang bekanntzugeben ist.

D
DonJohnson

16.04.2010 um 14:50 Uhr

@all Nach Ablauf der 3 Tage kann die konstituierende Sitzung einberufen werden. Das stimmt so nicht! Wenn Kollege Meyer innerhalb dieser drei Tage sagt "Nö, ick will nischt", hat auch der nächste wieder drei Tage Bedenkzeit usw usw usw usw. Im schlimmsten Fall kann sich das also ziemlich hin ziehen ;-)))

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