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Arbeitsvertrag

F
FCBAYERN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, mein AG zögert beim ausstellen meines Arbeitsvertrages welcher am 29.02.2012 ausläuft nun soll ich übers wochenend auf montage bis zum 29.2.2012! Er meinte das mit dem Vetrag können wir dann die tage drauf machen. Kann ich die Montagefahrt ablehnen da ja mein Arbeitsverhältnis ausläuft und ich nix sicheres zur Hand habe ?

2.08608

Community-Antworten (8)

W
wahlvst

22.02.2012 um 20:45 Uhr

Am 29. besteht er ja noch also auch Arbeitspflicht! Was sagt den der BR?? Denn eine Verlängerung ist für den BR wie eine Einstellung. Er müsste also nach § 99 beteiligt werden und zustimmen.

L
Lernender

22.02.2012 um 20:49 Uhr

Ich hoffe du hast dich schon bei der AfA gemeldet?

F
FCBAYERN

22.02.2012 um 21:08 Uhr

@Lernender: Ja das hab ich schon alles gemacht @wahlvst: Es ist noch nicht sicher ob die montage bis zum 29.2 oder bis zum 1.3 geht. weil wrenn es bis zum 1.3 geht dann hab ich ja gar kein arbeitsvertrag mehr ?! oder ?!

S
Streikposten

22.02.2012 um 21:25 Uhr

Ohne ArbV läuft das Beschäftigungsverhältnis am 29. aus. War es ein befristetes, dann WEITERARBEITEN, denn dann hat der AG es mit der Anweisung auf Monatge zu gehen und die Arbeit dann auch am 01.03. anzunehmen dieses selbst Entfristet. Es besthet dann mit dem Ablauf des 01.03. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und es bedarf keines neuen ArbV mehr. Dann gibt es nur zum alten ArbV eine Ergänzung.

Aber dass Ganze musst Du dann ggf. einklagen. Doch solche eigentlich klare Rechtslagen vertreten RA gerne.

STILLSCHWEIGENDE VERLÄNGERUNG Geheimtipp: Nach Ablauf der Befristung weiterarbeiten

Stellen Sie sich vor, ein befristet beschäftigterMitarbeiter kommt trotz ausgelaufenemArbeitsvertrag die nächsten Tage einfachweiter zur Arbeit, beispielsweise umnoch einige liegen gebliebene Angelegenheitenzu erledigen. Der Arbeitgeber bekommtdies mit, wundert sich zwar,schickt ihn aber nicht nach Hause. Vielleichtfreut er sich sogar über den „kostenlosenEinsatz“ des Arbeitnehmers.

Widerspruch vergessen – Arbeitgeberhat das Nachsehen Doch die Freude kann dem Arbeitgebersehr schnell vergehen. Rechtlich betrachtetist aus dem abgelaufenen befristetenArbeitsvertrag nämlich automatisch einunbefristetes Arbeitsverhältnis geworden.Wird ein Arbeitsverhältnis

nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es nach § 15 Abs. 5 TzBfG als aufunbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglichwiderspricht. Im Klartext: Anstelle der Beendigungdes Arbeitsverhältnisses durch Ablaufder Befristung, hat der Kollege einenunbefristeten Arbeitsvertrag und ist dementsprechendauf unbestimmte Zeit imBetrieb weiterzubeschäftigen (siehe „Vorsicht“).

Ähnliches gilt bei anderenBeendigungen Beachten Sie, dass der gleiche Fallstrickfür den Arbeitgeber auch bei anderen Beendigungstatbeständeneines Arbeitsverhältnisses,etwa bei Kündigungen undAufhebungsverträgen, besteht. Insoferngreift zwar nicht § 15 Abs. 5 TzBfG, aberdie nahezu wortgleiche Vorschrift des§ 625 Bürgerliches Gesetzbuch. Danachgilt ein Arbeitsverhältnis als auf unbestimmteZeit verlängert, wenn es nachAblauf der Dienstzeit von dem Arbeitnehmermit Wissen des Arbeitgebers fortgesetztwird und der Arbeitgeber nicht unverzüglichwiderspricht.

Quelle: http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp?his=5094.51.6175&id=9984&year=0

google ggf. den Begriff "weiterarbeiten nach ablauf der befristung" dann wird diese Webseite oben aufgeführt und man kann sie ganz lesen.

Weiter hier lesen: http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/4315_befristet-bleibt-befristet-durch-weiterarbeit-entsteht-kein-unbefristetes-arbeitsverhaeltnis/

Ein befristetes Arbeitsverhältnis wandelt sich grundsätzlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um, wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der Zeit, für die es geschlossen wurde, weiterarbeitet und der Arbeitgeber dem nicht widerspricht (§ 15 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG))

Für den Widerspruch reicht es allerdings, wenn der Arbeitgeber vor dem Auslaufen des befristeten Beschäftigungsverhältnisses erklärt, dass er kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer hat. Hat der Arbeitgeber wirksam widersprochen, entsteht kein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Bundesarbeitsgericht (BAG), 11.7.2007, Az. 7 AZR 501/06).

Hier hat er ja wenn er den AN über den 29.02. zur Montage entsendet eben NICHT widersprochen, also unbefristet!

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F
FCBAYERN

22.02.2012 um 21:41 Uhr

was wenn die montage bis zum 29.2.2012 geplant ist und ich bis reiseantritt kein vertrag bekommen habe kann ich dann dies ablehnen weil mir das alles zu doof wird ? oder zählt das dann als arbeitsverweigerung ?

C
Charlene

22.02.2012 um 22:07 Uhr

Wenn dein Arbeitsverhältnis bisher befristet war kann dir doch nichts besseres passieren als dass du keine Verlängerung bekommst! Wenn du dann weiter arbeitest ist dein Arbeitsverhältnis unbefristet! Ich kann die Aussage von Streikposten nur nochmals unterstreichen! Les die Aussage von Streikposten nochmal, dann stellt sich die Frage gar nicht erst!

G
gironimo

23.02.2012 um 09:07 Uhr

Also ich denke auch - besser gehts nicht. Wenn der AG Dich auf Montage schickt, die bis zum 1.3. dauert - fahre hin und nerve den AG nicht wegen des Verrtrages. Das machst Du dann am 2.3.

R
rkoch

23.02.2012 um 10:30 Uhr

kann ich dann dies ablehnen weil mir das alles zu doof wird ? oder zählt das dann als arbeitsverweigerung ?

Ich versuchs mal anders herum:

Heißt das ("mir zu doof wird"), Du WILLST bei Deinem AG aufhören? Dann musst Du natürlich nicht zur Montage gehen. Ist zwar tatsächlich Arbeitsverweigerung, aber außer das Dein Vertrag endet wird i.d.R. nichts weiter passieren. Du bist dann ab dem 01.03. arbeitslos (ach nee, das heißt ja neudeutsch "arbeitssuchend")....

Falls Du doch ein Interesse daran hast Deinen Job zu behalten, dann GEH auf diese Montage. Du HAST bereits einen Vertrag und BRAUCHST keinen neuen! Was soll an einem neuen Vertrag besser sein als an Deinem alten? Erwartest Du eine Lohnerhöhung, mehr Urlaub, oder was? Die Kollegen haben es doch klar gesagt: Wenn Du am 01.03. noch bei Deinem AG arbeitest, dann wird Kraft Gesetz (s.o.) die Befristungsklausel aus Deinem Vertrag gestrichen, der Vertrag selbst bleibt bestehen wie er ist! Nur der eine Satz "Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 29.02.2012 ohne das es einer Kündigung bedarf." wird quasi ganz Dick mit Edding durchgestrichen. Alles was dann noch übrig bleibt, ist Dein neuer (alter) Vertrag. Und natürlich unbefristet.

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