Hallo Betriebsratskollegen,
eine unserer Fachabteilungen soll ab sofort Dienstleistungen für einen zweiten erbringen, d.h. für ein Schwesterunternehmen. Die Arbeiten, die hier anfallen, werden ansonsten von unserer Holding aus für Tochterunternehmen erbracht. Liegt hier ein Mitbestimmungstatbestand vor, wenn die Arbeiten und die Bedingungen, unter der sie erbracht werden, gleich bleiben?
Wenn ein neues Tochterunternehmen oder ein neuer Standort dazu kommt, unterliegt das ja nicht der Mitbestimmung.
Wäre euch für Rückmeldungen sehr dankbar!