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Arbeiten für einen zweiten

B
BRteam
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsratskollegen, eine unserer Fachabteilungen soll ab sofort Dienstleistungen für einen zweiten erbringen, d.h. für ein Schwesterunternehmen. Die Arbeiten, die hier anfallen, werden ansonsten von unserer Holding aus für Tochterunternehmen erbracht. Liegt hier ein Mitbestimmungstatbestand vor, wenn die Arbeiten und die Bedingungen, unter der sie erbracht werden, gleich bleiben? Wenn ein neues Tochterunternehmen oder ein neuer Standort dazu kommt, unterliegt das ja nicht der Mitbestimmung. Wäre euch für Rückmeldungen sehr dankbar!

98202

Community-Antworten (2)

G
gironimo

13.12.2016 um 09:34 Uhr

Ich sehe da auch keine unmittelbaren Mitbestimmungsrechte betroffen.

Eher ist es der Wirtschsftsausschuss, der die Entwicklung hinterfragen sollte.

N
niemand

13.12.2016 um 15:30 Uhr

So einfach ist es nun auch wieder nicht. Die erste Frage, die sich hier stellt, wie wird die Arbeit angewiesen? Ist es eine klar umrissene Tätigkeit, und Material und Arbeitsausstattung werden von eurem Unternehmen gestellt ist das ein ganz normaler Kundenauftrag. Die Probleme fangen erst da an, wo die Abteilung im Schwesterunternehmen für die Ausführung weisungsberechtigt ist und Material Und Arbeitsausstattung liefert. Dann handelt es sich um Leiharbeit, und euer Unternehmen benötigt dafür eine Zulassung. Die Interessen der Kollegen werden in der Zeit der Ausleihe auch vom BR des Entleihers vertreten.

Man sollte also erst mal klären um was für eine Art der Fremdbeschäftigung es sich handelt.

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