Erstellt am 03.11.2010 um 08:53 Uhr von wölfchen
. . . Du hast Dir die Antwort mit dem Zitat aus Deinem Arbeitsvertrag selbst gegeben - "entsprechend der Qualifikation" kannst Du anders eingesetzt werden und der Job als Anlagenfahrer entspricht nicht Deiner Qualifikation - nächstens darfst Du, weil noch Zeit und keiner krank ist, neues Toilettenpapier auf die Toiletten hängen ;-)
Mit dem BR - das ist ein wenig schwierig, da es ja keine astreine Versetzung ist, bzw. wie ich das lese, meist nur kurzzeitig zutreffend. Und der § 90 ist auch so ein zahnloses Ding, wo man keinen Druck ausüben kann - ich würde erst mal persönlich mit o.angef. Argumentation mit dem Chef sprechen und wenn das nix fruchtet, eine Beschwerde nach § 85 BetrVG beim BR einreichen und da hat der BR das Druckmittel der Einigungsstelle. Wir haben schon alle möglichen und unmöglichen Dinge über den 85-er geregelt bekommen . . .
Erstellt am 03.11.2010 um 10:35 Uhr von rkoch
> entspricht nicht Deiner Qualifikation - nächstens darfst Du, weil noch Zeit und keiner krank ist, neues Toilettenpapier auf die Toiletten hängen ;-)
Ich befürchte ich muss Dir widersprechen.
Die "Qualifikation" ist i.d.R. eher eine nach oben abgrenzende Bedingung. Überqualifiziert zu sein ist normalerweise kein Hinderungsgrund. Anerkannt ist hingegen die Restriktion durch die "Zumutbarkeit". Es wird i.d.R. nicht zumutbar sein bei einem Arbeitsbild unübliche Tätigkeiten ausführen zu müssen. z.B.: Den eigenen Arbeitsplatz oder gelegentlich den eines Kollegen in vergleichbarem Arbeitsumfeld putzen zu müssen wird i.d.R. zumutbar sein, selbst für einen Abteilungsleiter. Für einen Büroarbeiter ist es aber i.d.R. unzumutbar Maschinen oder die Klos zu putzen.
> Muß ich als Anlagenfahrer arbeiten?
I.d.R. erstreckt sich das Weisungsrecht (§106 GewO) des AG so weit (s.o.), soweit es nicht durch klare Regeln im Arbeitsvertrag eingeschränkt ist. Zitat: "entsprechend meiner Qualifikation auch anders eingesetzt werden kann" Bist Du dafür Qualifiziert, d.h. befähigt, geeignet? Wenn ja, dann ja.
> Wenn ja wie lange?
I.d.R. so lange der AG Bedarf hat und so lange der AG für die niedere Tätigkeit das höhere Entgelt zahlt. Wenn er allerdings ein geringeres Entgelt zahlen möchte als vereinbart hört der Spaß auf. I.d.R. hat ein AN auch ein Anrecht darauf regelmäßig gemäß der Vereinbarten Aufgabe eingesetzt zu werden. Dabei kann man die Antwort auf die nächste Frage als Maßstab nehmen:
> Muß der BR zustimmen?
Eine Versetzung ist in §95 BetrVG definiert: Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Ob eine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches vorliegt ist so nicht zu bestimmen. Wenn die Tätigkeit als Anlagenfahrer für einen Schichtleiter eher unüblich ist, dann ja. Eine erheblichen Änderung der Umstände wäre zu prüfen, ich würde eher nein sagen.
Damit kommt der letzte Punkt zum Tragen: Dauert die Veränderung voraussichtlich oder tatsächlich länger als einen Monat, dann ist die Maßnahme beim BR zustimmungspflichtig. Somit ergibt sich daraus auch eine gewisse natürliche Hemmschwelle wie lange die Veränderung auch zumutbar ist.
> Was muß ich mit meiner Qualifikation denn alles machen ?
Alles wozu Du fähig bist und was zumutbar ist (billiges Ermessen!).
> Nicht das ich mir zu fein wäre, aber wenn ich als Anlagenfahrer arbeiten wollte,hätte ich mich mit meinem Gesellenbrief zufrieden geben können und nicht studieren brauchen .
Das sagt der studierte Müllmann auch.... Ein Studium ist keine Garantie für einen gewissen Job. Wenn man einen entsprechenden Job tatsächlich ergattern konnte, sollte man diesen nicht durch sturköpfigkeit gegenüber dem AG aufs Spiel setzen.
Erstellt am 03.11.2010 um 12:17 Uhr von wölfchen
. . . ich habe so meine Bauchschmerzen mit dem "billigen Ermessen", wenn es Kollegen gibt, welche die Qualifikation nicht haben, jedoch weiter als Schichtleiter haben - und der einzige, der die entsprechende Qualifikation hat, soll zur gleichen Zeit als Anlagenfahrer arbeiten - ich würde das eher als unbillig einstufen . . .
Ich gehe mal nicht davon aus, dass die hohe Arbeitslosenrate und die Freude über den "ergatterten" Job als Entschuldigung für jegliche Willkür herhalten sollte.
Erstellt am 03.11.2010 um 13:58 Uhr von rkoch
> ich habe so meine Bauchschmerzen mit dem "billigen Ermessen", wenn es Kollegen gibt,
> welche die Qualifikation nicht haben, jedoch weiter als Schichtleiter haben - und der
> einzige, der die entsprechende Qualifikation hat, soll zur gleichen Zeit als Anlagenfahrer
> arbeiten
Da gebe ich Dir im Grunde absolut recht - war aber in dem Sinne nicht das Thema. Billiges Ermessen ist eh ein Sch*i**-Thema........ Viel zu viel Kaugummi in dem Begriff....
Auf der anderen Seite verstehe ich uller so, das die anderen Schichtleiter nach Bedarf auch als Anlagenfahrer arbeiten....
Zitat: "Die anderen 3 Schichtleiter sind als Anlagenfahrer eingestellt und als Schichtleiter eingesetzt."
Fraglich für mich ist auch der Status eines "Schichtleiters". Schichtleiter nach meinem Verständnis ist u.U. nur eine Art Vertrauensperson innerhalb der Schicht, ggf. aber auch mit dem Status eines Abteilungsleiters. Insofern wäre die Frage zu stellen, ob die "drei Schichtleiter" am Ende einen anderen Status haben als der "Schichtleiter" uller. Falls nicht sind diese effektiv gleichgestellt, unabhängig von deren zu Grunde liegender Ausbildung. Insofern ist es wieder billig, wenn alle 4 auch die gleichen Tätigkeiten ausführen.
Dabei kommen wir nochmal auf das Thema Qualifikation zurück: Wenn die drei anderen als "Anlagenfahrer" eingestellt sind, ist es fraglich ob sie zum "Schichtleiter" qualifiziert sind (und auch als solcher bezahlt werden). Womöglich hätten diese drei mehr Grund sich aufzuregen.
Erstellt am 03.11.2010 um 15:21 Uhr von wölfchen
. . . ja gut, da fehlt mir dann tatsächlich das Hintergrundwissen, ob als Schichtleiter eine höhere Qualifikation vonnöten ist, oder nicht. Da habe ich den Denkansatz aus meinem Arbeitsbereich als gegeben angenommen, dass eine höhere Stellung auch eine höhere Qualifikation erfordert . . . :-)