Erstellt am 29.01.2012 um 13:18 Uhr von DerAlteHeini
langhals
Jedes Betriebsratsmitglied hat im Rahmen der Arbeitzeiten des Betriebes einen Anspruch auf den Zugang zum Betriebsratsbüro und den Unterlagen, sowie der Betriebsratsbibliotek.
Auch haben die Mitglieder das Recht, BR-Computer, BR-Fax, BR-Telefon, usw. zu nutzen.
Das o.g. Recht kann dem BR Mitglied nicht durch eine Geschäftsordnung genommen, bzw. eingeschränkt werden.
Erstellt am 29.01.2012 um 13:39 Uhr von MonaLisa
@ langhals,
du hast dir die Antwort bereits in deiner Frage gegeben.
"keinen Anspruch [...] "nämlich jeder, der NICHT im BR ist" - plus der Antwort vom "alten Mann" :-)
Erstellt am 30.01.2012 um 15:01 Uhr von langhals
VIELEN DANK für Eure Antworten. So dachte ich mir das schon!
Erstellt am 31.01.2012 um 07:50 Uhr von Rubio
Schhlüssel zum BR-Büro führen der BR-Vorsitzende und sein Stellvertreter. Desweiteren ist ein Schlüssel irgendwo deponiert werden, wo die anderen BR-Mitglieder Zugang zum Schlüssel erhalten können. Sobald dieser deponierte Schlüssel entnommen wird, muss mit Unterschrift des BR-Mitgliedes festgehalten werden, wie lange der Schlüssel entnommen wurde und welche Tätigkeit verrichtet wurde.
LG
Rubio WIS
Erstellt am 31.01.2012 um 08:22 Uhr von MonaLisa
@Rubio,
und nun möchte ich noch wissen, wem gegenüber ich darüber - deiner Meinung nach - Rechenschaft ablegen soll........ ???