Hi, zusammen,
Allen neugewählten Betriebsräten*innen erst ein mal Glückwunsch.
Ich wurde nicht nur wiedergewählt , sondern gehe nun auch in das Abenteuer Freistellung.
Mich würde mal interessieren, welche vorhanden Vertragsbedingungen als freigestellter nicht mehr gelten.
Ich war Schichtarbeiter und glaube bin sogar der erste in unserem Betrieb, der aus der schicht direkt in freistellung geht. Daher auch beiderseitig Neuland.
Das ich finanziell keinen Nachteil im Brutto, also Lohn plus durchschnittliche Schicht- friertagszuschläge, haben darf, ist mir bekannt. Da ich diese Schicht nicht mehr als erschwernis habe, muss ich hier aber alles versteuern. Dies wäre dann zumindest ein nettoverlust, welchen ich in Kauf nehmen würde, da ich ja auch keine Schicht mehr arbeite. Oder gibt es jemand der eigene bzw. andere Erfahrungen damit erlebt hat?
Nur haben wir auch als schichtmitarbeiter weitere vertragsbonbons.
Zum einen bekommen schichtarbeiter über 55 Jahren 14 weitere freie Tage und anhand eines punktesystem für die Anrechtkriterien eines Altersteilzeitvertrages.
Verliert man solche Dinge dann auch? Ich arbeite nun über 30 Jahre Schicht in dem Unternehmen und hätte mir natürlich das Anrecht für diese Optionen redlich verdient.
Oder gilt hier eher das Motto...du wusstest ja auf was du dich einlässt ? Oder aber auch ohne zwingende rechtliche Vorgaben individuell verhandelbar?
Für Tips und Erfahrungsberichte wäre ich dankbar.

Grüße