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Nachteil freigestellter Betriebsrat

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fragender3003
Mrz 2022 bearbeitet

Hi, zusammen, Allen neugewählten Betriebsräten*innen erst ein mal Glückwunsch. Ich wurde nicht nur wiedergewählt , sondern gehe nun auch in das Abenteuer Freistellung. Mich würde mal interessieren, welche vorhanden Vertragsbedingungen als freigestellter nicht mehr gelten. Ich war Schichtarbeiter und glaube bin sogar der erste in unserem Betrieb, der aus der schicht direkt in freistellung geht. Daher auch beiderseitig Neuland. Das ich finanziell keinen Nachteil im Brutto, also Lohn plus durchschnittliche Schicht- friertagszuschläge, haben darf, ist mir bekannt. Da ich diese Schicht nicht mehr als erschwernis habe, muss ich hier aber alles versteuern. Dies wäre dann zumindest ein nettoverlust, welchen ich in Kauf nehmen würde, da ich ja auch keine Schicht mehr arbeite. Oder gibt es jemand der eigene bzw. andere Erfahrungen damit erlebt hat? Nur haben wir auch als schichtmitarbeiter weitere vertragsbonbons. Zum einen bekommen schichtarbeiter über 55 Jahren 14 weitere freie Tage und anhand eines punktesystem für die Anrechtkriterien eines Altersteilzeitvertrages. Verliert man solche Dinge dann auch? Ich arbeite nun über 30 Jahre Schicht in dem Unternehmen und hätte mir natürlich das Anrecht für diese Optionen redlich verdient. Oder gilt hier eher das Motto...du wusstest ja auf was du dich einlässt ? Oder aber auch ohne zwingende rechtliche Vorgaben individuell verhandelbar? Für Tips und Erfahrungsberichte wäre ich dankbar.

Grüße

811014

Community-Antworten (14)

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Moreno

30.03.2022 um 11:22 Uhr

Hmmm ich würde erstmal mit dem AG reden bevor ich mit dem ,,Abenteuer" Freistellung beginne und deswegen vielleicht keinen Anspruch auf Altersteilzeit mehr habe. Den Anspruch auf freie Tage sehe ich eh nicht, da dies ja die Belastungen vom körperlichen schweren Schichtdienst kompensieren sollen den Du dann ja nicht mehr hast. Gab es schon andere freigestellte BRM die im Schichtdienst waren und wie war es bei denen geregelt?

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celestro

30.03.2022 um 11:58 Uhr

"Gab es schon andere freigestellte BRM die im Schichtdienst waren und wie war es bei denen geregelt?"

Erm ...

"und glaube bin sogar der erste in unserem Betrieb, der aus der schicht direkt in freistellung geht."

;-))))

F
fragender3003

30.03.2022 um 11:59 Uhr

Sorry da wurde ich evtl. Falsch verstanden, da ich nicht ganz so in die Details ginge..ich muss nicht auf altersteilzeit verzichten, jedoch wird der Anspruch über ein punktesystem geregelt und somit würde ich die Punkte für Schicht nicht mehr erhalten, was evtl. dann zur gegebenen zeit ein Nachteil werden könnte.aber das sind nur feintunings?wichtigste ist , dass einigermaßen der Lohn stimmt, bessere Lebensqualität und gesundheit. Mit gewissen Abstrichen kann ich leben und freue mich auf das Abenteuer den Auftrag der Kollegen bestmöglich zu erfüllen. Und nein meineswussens gabe es bisher keine freigestellten , die aus der schicht kamen.daher dachte ich frag ich mal nach , ob es da erfahrungen gibt. Danke

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§§Reiter

30.03.2022 um 13:32 Uhr

Ich bin da so gar nicht bei moreno. Meiner Meinung nach MUSST Du weiterhin Deine Punkte bekommen und ebenso die zusätzlichen freien Tage, alles Andere wäre eine Benachteiligung aufgrund Deines Betriebsratsamtes. Das die zusätzlichen freien Tage ein "Nachteilsausgleich" für die Belastung durch des Schichtdienst sind, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Feiertag-, Wochenend-, oder Nachtzuschläge sind auch nichts anderes als ein Nachteilsausgleich und müssen vom AG selbstverständlich weiter bezahlt werden (hast Du ja selbst schon erwähnt), dass diese nicht mehr steuerfrei sind, hat nichts mit den Regelungen des BetrVG zu tun, sondern liegt einfach daran, dass das Einkommenssteuergesetz tatsächlich geleistete Feiertag-, Wochenend-, oder Nachtarbeit für die STEUERFREIHEIT voraussetzt.

R
Relfe

30.03.2022 um 13:45 Uhr

die 14 Tage extra frei würdest Du behalten, wenn Du das Abenteuer Freistellung auf 50%-Freistellung reduzierst. GGf. wird dann auch der Nettoverlust durch das Steuerrecht deutlich geringer.

Auch dürftest Du bei einer AU-Bescheinigung weiter als BR tätig sein, bei einer 100%-Freistellung gilst du mit einer AUB als "amtsunfähig" und darfst nicht mehr als BRM tätig sein.

  • nur so ein Gedankenspiel -
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celestro

30.03.2022 um 13:47 Uhr

"Zum einen bekommen schichtarbeiter über 55 Jahren 14 weitere freie Tage und anhand eines punktesystem für die Anrechtkriterien eines Altersteilzeitvertrages."

Woher kommen diese Regelungen überhaupt? TV? BV?

§
§§Reiter

30.03.2022 um 15:04 Uhr

Zitat von Relfe: "die 14 Tage extra frei würdest Du behalten, wenn Du das Abenteuer Freistellung auf 50%-Freistellung reduzierst. GGf. wird dann auch der Nettoverlust durch das Steuerrecht deutlich geringer.

Auch dürftest Du bei einer AU-Bescheinigung weiter als BR tätig sein, bei einer 100%-Freistellung giltst du mit einer AUB als "amtsunfähig" und darfst nicht mehr als BRM tätig sein.

  • nur so ein Gedankenspiel -"

Wieso sollte er die 14 freien Tage nur behalten, wenn er die Freistellung auf 50% reduziert? Wenn man ihm 14 freie Tage wegen der Freistellung weg nimmt, ist das ein Nachteil durch das BR-Amt, egal in welchem Umfang er freigestellt wird.

Auch das "Gedankenspiel" finde ich etwas befremdlich, bzw. impliziert es das Falsche. Grundsätzlich ist es ja richtig was Du schreibst, ABER der springende Punkt ist doch, dass man in vielen Fällen, bei der vollen Freistellung, gar keine AUB bekommt, wo man aber eine bekommen würde, wenn man nicht freigestellt wäre. Um es einfach zu halten: Wenn ich in meinem Job täglich schwere Sachen schleppen muss und dann "ein bisschen Rücken" hab, kriege ich natürlich eine AUB. Wenn ich aber im BR-Büro sitze, in meinem ergonomischen Schreibtischstuhl, dann kriege ich für "ein bisschen Rücken" keine AUB, weil ich eben nicht der BR-Arbeit unfähig bin, sondern nur der Arbeit mit "schwere Sachen schleppen". Also kurz gesagt, es geht nicht darum, dass man bei der Vollfreistellung mit einer AUB nicht arbeiten "darf", sondern darum dass man nicht kann, weil die BR-Arbeit die Arbeit ist derer man lt. AUB dann unfähig ist.

M
Moreno

30.03.2022 um 15:50 Uhr

§§reiter

sorry kann sein, dass ich dazu sehr beim Tvöd war :-) hier gibt es Zusatzurlaub nur wenn auch tatsächlich Wechselschichten gemacht worden sind!

R
Relfe

30.03.2022 um 16:07 Uhr

@§§reiter wieso impliziert es das Falsche? wenn man eine AUB bekommen hat wegen z.B. Covid-positiv oder weil ich mir den Fuß gebrochen habe (da werde ich auch als PC-MA eine AUB erhalten) und ich nicht zur Arbeit kommen kann, kann ich trotzdem an einer "Online-Sitzung" des BR teilnehmen oder nicht?

Außerdem impliziere ich lediglich die Folgen einer AUB bei Voll-Freistellung.

Zitat: "Wieso sollte er die 14 freien Tage nur behalten, wenn er die Freistellung auf 50% reduziert? " ich schließe doch gar nicht aus, dass er die 14 Tage evt auch bei 100% Freistellung behält? Bei 50% wird er sie mMn aber sicher behalten.

Und der TE fragte ja nach evt Nachteilen und Tipps. Ob er sich mit den Gedanken beschäftigen möchte, überlasse ich ihm, waren ja auch nur ein Gedankenspiel.

T
Thomas63

30.03.2022 um 17:08 Uhr

Geld: Das man nicht auf Geld verzichten möchte kann ich verstehen, die Rechnungen laufen weiter. 14 Tage: Die Tage bekommt man anscheinend als Ausgleich für erschwerte Arbeitsbedingungen oder längere Arbeitszeiten als Ausgleich. Wenn man die erschwerten Bedingungen nicht mehr hat...? Man kann die Frage stellen ob man sich hauptsächlich für die Kollegen einsetzen möchte oder jeden Vorteil rausquetschen will. Vielleicht solltest Du dir die Frage stellen was Deine Kollegen davon halten wenn Du einen Bonus einkassierst für den andere schwer Buckeln müssen. Nur mal so am Rande.

F
fragender3003

30.03.2022 um 18:21 Uhr

"Vielleicht solltest Du dir die Frage stellen was Deine Kollegen davon halten wenn Du einen Bonus einkassierst für den andere schwer Buckeln müssen. Nur mal so am Rande"

Erstens war es eine Frage, ob hier in dem forum eigene Erfahrung hat und wenn ja welche. 2. Arbeite ich bereits 32 Jahren Schicht,um es mit deinen Worten zu bezeichnen Buckel ich Schicht ?hab das also 32 jahren in den Knochen und denke müsste mich dafür nicht schämen... Ebenso quetsche ich ja nicht alles mögliche raus, möchte eben aber auch nicht alles was ich mir erarbeitet habe bei 35 Jahren betrifbszugehörigkeit einfach verlieren...denke in der Mitte liegt der Weg und schätze, dass ich da auch eine gute Lösung hinbekomme mit der beiden Seiten gut leben können..?

§
§§Reiter

30.03.2022 um 18:22 Uhr

Zitat von Relfe: "@§§reiter wieso impliziert es das Falsche?"

Weil Du außen vor lässt, dass sie die Voraussetzung für den Erhalt einer AUB, bei einer Vollfreistellung, grundlegend ändern können. Da fragender3003 ja nun mal vor seiner ersten Freistellung steht und aus der Schichtarbeit kommt, muss man wohl annehmen dass dieses bei ihm zutrifft und auch, dass er sich dessen evtl. noch nicht bewusst ist.

Zitat von Thomas63: "14 Tage: Die Tage bekommt man anscheinend als Ausgleich für erschwerte Arbeitsbedingungen oder längere Arbeitszeiten als Ausgleich. Wenn man die erschwerten Bedingungen nicht mehr hat...? Man kann die Frage stellen ob man sich hauptsächlich für die Kollegen einsetzen möchte oder jeden Vorteil rausquetschen will. Vielleicht solltest Du dir die Frage stellen was Deine Kollegen davon halten wenn Du einen Bonus einkassierst für den andere schwer Buckeln müssen. Nur mal so am Rande."

Sorry Thomas, völlig daneben! Auch z.B. Nachtzulagen bekommt man als Ausgleich für die erschwerten Bedingungen der Nachtarbeit und auch diese müssen, im Falle einer Freistellung, weiter gezahlt werden, obwohl man die erschwerten Bedingungen nicht mehr hat (nur halt nicht mehr steuerfrei). Vielleicht solltest Du dir die Frage stellen was Deine Kollegen glauben, wie gut Du Ihre Rechte vertreten kannst, wenn Du nicht mal bereit bist für Deine eigenen einzustehen. Das hat nämlich nichts mit "rausquetschen" zu tun, sondern mit "dem Gesetz entsprechen". Nur mal so am Rande ;-)

D
DummerHund

30.03.2022 um 19:12 Uhr

Was die Schichtzulagen betrifft mal folgendes:

ARBG-ESSEN – Aktenzeichen: 2 Ca 1173/01 Urteil vom 15.05.2001 Teilen Twittern E-Mail

Leitsatz: Zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt im Sinne von § 37 Abs. 2 BetrVG eines im Schicht-

dienst beschäftigten und dann nach § 38 BetrVG freigestellten Betriebsratsmitglieds

gehören auch Schichtzulagen und Gefahrenzulagen. Rechtsgebiete: BetrVG, BGB, BPersVG, ZPO Vorschriften: § 37 BetrVG, § 38 BetrVG, § 1 BGB, § 284 BGB, § 288 BGB, § 611 BGB, § 107 BPersVG, § 3 ZPO

Was den Zusatzurlaub betrifft verhält es sich gleich, da ein BRM Aufgrund seiner Ehrenamtlichen Tätigkeit nicht schlechter gestellt werden darf, als wie Vergleichsweise andere MA auf den Arbeitsplatz oder Schicht, wie die des BRM als er noch auf dem Arbeitsplatz oder der Schicht war. Hab nur das Urteil gerade nicht.

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XYZ68

31.03.2022 um 10:28 Uhr

Unabhängig davon sollte eine Vergleichsgruppe festgelegt werden. An dieser Gruppe wird dann auch die Gehaltsentwicklung etc. angehängt. Grade wenn du in die Freistellung gehst, benötigst du diese Vergleichsgruppe.

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