Hallo ! Meine Frage :
Ich bin seit dem 01.06.2009 freigestellter BR-Vorsitzender.Ich war vorher normales Mitglied des BR-Gremiums und als Handweker im Betrieb beschäftigt.Nun seit meiner Freistellung habe ich veglichen mit meinen Nettolöhnen ( 3 Mon. vorher Durchschnittlich ) vor meiner Freistellung ca. 159 Euro im Monat weniger, was sich vorher durch Nachtschicht, Mehrarbeit u.s.w. ergab. Das sind rund 8% meines Nettolohns.
Kann ich diese Differenz rechtlich einfordern auch noch Nachträglich ? ( Seit 01.06.09 ?)
Ich habe schon selber vergeblich nach genauen Auskünften gesucht.
Bitte daher hier um Hilfe, viele Grüsse !