Vergütung freigestellter Betriebsräte?
Ist es möglich (erlaubt), dass ein freigestellter Betriebsrat in seiner Amtsperiode in eine andere Gehaltsklasse wechseln kann ohne dass sich betrieblich etwas geändert hätte. Sprich, der BR ist seit ca. 25 Jahren freigestellter BR und wechselt nun so kurz vor Einführung ERA in einen echten oder auch unechten AT-Vertrag. Gibt es rechtliche Einwände oder ist das völlig legal?
Community-Antworten (2)
12.12.2007 um 01:08 Uhr
@Malbu Welche Gehaltsklasse hätte das BRM denn nach 25 Jahren ohne Freistellung?
12.12.2007 um 09:09 Uhr
Natürlich ist das Möglichkeit sich „angemessen“ zu verbessern, freigestellte BR dürfen nicht benachteiligt aber auch nicht maßlos bevorteiligt werden, Stichwort Korruption. Im Prinzip wäre ein AT Vertrag angemessen, wenn vom beruflichen Werdegang und Qualifikation dies auch ohne BR Funktion möglich gewesen wäre.
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