Erstellt am 10.01.2012 um 10:06 Uhr von gironimo
wieso seid Ihr nur zwei? Wenn der BRV zurückgetreten ist, muss ein Nachrücker die Zahl wieder auf drei bringen und Ihr müsst einen neuen Vorsitzenden wählen. Wenn es keinen Nachrücker gibt, müßt Ihr Neuwahlen machen.
Schrank im Keller - na ja! Vielleicht lageret Ihr Eure Sachen lieber im Home-Office. Die Besprechungsräume sind vom Grundsatz her o.k. Wenn Ihr Euch in der Etage des AG nicht wohl fühlt, könnt Ihr vielleicht auch andere Besprechungsräume nutzen (falls es die gibt)
Erstellt am 10.01.2012 um 10:11 Uhr von BRaRuB
Wir haben den Nachrücker schon wieder mitgezählt und wählen heute den Vorsitz. Hatd er Vorsitz keinen Anspruch auf ein Büro für eine ordentliche BR-Tätigkeit?
Erstellt am 10.01.2012 um 10:16 Uhr von Matze
Auch wir hatten damals als 3er BR meinen Büroraum genutzt. Allerdings hatte sich damals schon schnell rausgestellt, dass dies keine befriedigende Lösung ist. War ich nicht anwesend, war der Raum nur über Umwege zugänglich (z.B.: Sekretärin). Das "Erstreiten" eines BR-Raums war für uns daher unumgänglich.
Jedes BRM benötigt und hat auch Anrecht auf ungehinderten Zugang zu den BR-Unterlagen. Eine Sitzung muss jederzeit möglich sein. D.h.: Unterlagen und geschlossener Tagungsraum müssen jederzeit zur Verfügung stehen. Kommunikationsmittel müssen ebenfalls bereit stehen. Siehe BetrVG §40 (2) + Kommentare.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 10.01.2012 um 10:26 Uhr von Coolidge
Die Rechtsprechung ist widersprüchlich. Meines Erachtens dürftet ihr Anspruch auf einen abschließbaren Schrank haben. Zudem noch ein Br-Büro mit alleiniger Schlüsselgewalt, das aber auch gerade bei einem 3er Gremium sehr klein sein kann, die euch angebotene Sitzungsmöglichkeit müsst ihr wohl akzeptieren.
Geregelt ist die in §40 (2) BetrVG:
"Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen."
Serh schwammig das Ganze, der erforderliche Umfang orientiert sich in der Regel aber am betrieblichen Standard.
Erstellt am 10.01.2012 um 10:28 Uhr von rkoch
> Hat der Vorsitz keinen Anspruch auf ein Büro für eine ordentliche BR-Tätigkeit?
Grundsätzlich ja, allerdings stellen die Gerichte bei dieser Frage auch auf die Größe des Betriebes - und damit des Betriebsrates ab. I.d.R. wird davon ausgegangen das der AG einem MEHRKÖPFIGEN BR einen angemessenen Raum zur ständigen Alleinbenutzung zu überlassen hat, und so weit ein solcher in den betrieblichen Räumlichkeiten nicht verfügbar ist, einen Bürocontainer aufstellen oder einen Raum in Betriebsnähe anmieten muss. Für einen BR mit mindestens 5 Mitgliedern führt daran kein Weg vorbei (vgl. ArbG Würzburg v. 23. 6. 1998 – 2 BV 1/97), für einen kleineren (auch einen dreier BR) kann in Ausnahmefällen die betriebliche Notwendigkeit für einen derartigen Raum nicht gegeben sein, wenn der BR seine Aufgaben z.B. auch am Arbeitsplatz erledigen kann (wie es bislang bei Euch war). Das ist aber wirklich die absolute Ausnahme von der Regel!
In jedem Fall hat der AG aber die Möglichkeit zu schaffen das der BR unbeobachtet und mit eigenen Mitteln seine Geschäfte erledigen kann. Dazu reicht aber im Extremfall ein mobiler Rechner/Drucker und ein Besprechungszimmer.
So etwas wird aber wohl nur in sehr kleinen Firmen überhaupt zutreffen. In größeren Firmen gibt es eigentlich immer die Möglichkeit irgendwo einen Raum freizuräumen in dem der BR seine Geschäftsführung erledigen kann, z.B. der Kellerraum in dem Euer abschließbarer Schrank steht.
Erstellt am 10.01.2012 um 10:51 Uhr von BRaRuB
>Zudem noch ein Br-Büro mit alleiniger Schlüsselgewalt
Also doch ein Büro? Oder doch nur der von jedermann genutzte Besprechnungsraum???
Erstellt am 10.01.2012 um 11:11 Uhr von kunzundhinz
gironimo
BR-Unterlagen mit nach Hause nehmen, also aus den Betrieb heraus, geht nur sehr sehr begrenzt. Also KEINE Betriebsdaten und KEIEN AN-Daten, also keine Vorgänge. Denn hier sprich der Datenschutz und der Schutz betrieblicher Daten dagegen. Hiergegen verstoßen könnte dem AG hilfreich sein, sich vom BR zu trennen.
Ergänzend zu rkoch,
sofern ihr Räume der GF nutzt, achtet darauf, dass ihr sofern ihr dann dort auch die Technik wie u.a. PC nutzt, dass dann dort keine Spuren von der BR-Arbeit verbleiben welche der AG ggf. gerne lesen würde.
Also dann lieber wie rkoch schreibt Laptop.
Weiter hat der BR auch ggf. einen Anspruch auf Telfonanschluss der nicht per Einzelverbindungsnachweis o.ä. kontrollierbar ist. Ggf. muss für die Nebenstelle des BR der EVN ausgeschlossen werden.
Auch müssen AN "unkontrolliert" den BR aufsuchen können.
Erstellt am 10.01.2012 um 11:46 Uhr von BRaRuB
Danke für die ausführliche Antwort. Mit dem Datenschutz ist das so eine Sache. Der Server greift in unserem Haus auf jeden Rechner.
Und in den Besprechnungsräumen finde ich keinen nutzbaren Rechner. Die Idee mit dem Laptop ist schon nicht schlecht. Das Aufsuchen gestaltet sich schon etwas schlechter.