Erstellt am 27.10.2016 um 14:58 Uhr von bürgermeister
Ganz einfach da ist der AG in der Pflicht!!!Ihr braucht ja einen Raum in dem ihr als Br arbeiten könnt und eure Sitzungen ungestört abhalten könnt. Schlimmsten falls klagt euch ein Büro ein.
Erstellt am 27.10.2016 um 15:05 Uhr von outofmemory
Ich weiss nicht wie die Arbeitspltzsituation bei euch ist. Aber ein Pausenraum gemäß Arbeitsstättenverordnung kann unter umständen auch nicht einfach so eingestampft werden. Dies müsstet Ihr mal prüfen.
Wenn es Räumlich wirklich nicht geht(das könnt ihr am Besten beurteilen), kann man überlegen, ob man einen Besprechungsraum vielleicht für ein festes Zeitfenster in der Woche für den BR blockt oder eben den Raum wo Ihr bis jetzt eure Sitzungen abhaltet. Dazu dann abschließbare Schränke.
Sollte es durh Umzug von MA in den Büroräumen jedoch möglich sein, würde ich diese Lösung wählen.
Erstellt am 27.10.2016 um 15:09 Uhr von gironimo
>Aus ihrer Sicht gibt< (der GL) -
habt Ihr einen Raum im Blick?
Ggf. empfehle ich auch den Rechtsweg.
Erstellt am 27.10.2016 um 17:05 Uhr von Pickel
Bürgermeister, Gironimo, aber des Lesens seid ihr schön mächtig?
Der AG stellt dem BR ja ein Büro zur Verfügung. Nur das ist eben auch wieder dem BR nicht recht, da die MA wohl ihren Bedarf wichtiger werten als den Bedarf des BR.
Der 5er-BR sollte sich hier auch mal ganz selbstkritisch hinterfragen, ob das "Reisen" so störend ist, dass er die Blockade einer anscheinend geringen Ressource derart beanspruchen muss.
Da hilft aber auch kein Rechtsweg, denn das Gesetz sieht nicht vor, dass der AG ausreichend ungenutzte Räume für eventuelle BR-Bedarfe vorhalten muss. Sofern die Arbeitsstättenverordnung eingehalten wird, kann der AG selbstverständlich Räume entsprechend umdefinieren.
Erstellt am 27.10.2016 um 17:44 Uhr von samira
"Nun hat unsere Leitung beschlossen, Pausen/Sozialraum zu schließen, um ihn dem BR zur Verfügung zu stellen."
Was damit bezweckt wird, ist doch wohl selbst dir klar Pickel
Erstellt am 27.10.2016 um 19:00 Uhr von nicoline
*Was damit bezweckt wird, ist doch wohl selbst dir klar Pickel*
Nein, das glaube ich nicht. Pickel würde einem AG so etwas nie zutrauen!
Erstellt am 27.10.2016 um 19:11 Uhr von Pickel
Samira. Schön dass du hellsehen kannst. Ich halte es für genauso wahrscheinlich, dass der AG schlicht keinen Raum frei hat und bevor er produktive Räume opfert nachvollziehbarerer Weise den Sozialraum nimmt.
Ist aber so oder so egal. Er handelt rechtlich einwandfrei. Auch dann, wenn er dem BR gerade eine schöne Falle stellt.
Erstellt am 28.10.2016 um 10:15 Uhr von Pjöööng
Ob der Arbeitgeber hier "rechtlich einwandfrei" handelt, lässt sich bei dieser Sachverhaltsschilderung selbst mit einer Kristallkugel erster Güte nicht beurteilen.
Es kann sich hierbei sowohl um eine schlichte Notwendigkeit handeln, wie aber auch um eine Behinderung der Betriebratsarbeit.
Erstellt am 28.10.2016 um 10:42 Uhr von MasterPit
Gilla hat ja auch gefragt, was man nun tun sollte.
Ich würde sagen, daß einerseits die Schließung des Pausenraums mitbestimmungspflichtig ist - und die lehnt ihr ab, denn Mitarbeiter benötigen einen Raum zum Rückzug / zur Regeneration in der Pause.
Der Text in der Frage legt für mich nahe, daß es eben einen anderen Raum gäbe, der aber nicht zur Verfügung gestellt wird. Wenn dem so ist - dann schlagt es doch einfach so vor.
Der Subtext hört sich aber sehr nach Behinderung an - zumal die geplante Maßnahme ja den BR als "Sünder" brandmarkt und somit in der Mitarbeiterschaft ausbremst bzw.schlecht macht. Da würde ich auch drauf hinweisen - das geht ja auch als Mitteilung der Wahnehmung und Bitte um eine Stellungnahme dazu - also im Stil von "Wir haben den Eindruck, dass hier der Ruf des BR auf dem Prüfstand steht. Dies wäre unserer Einschätzung nach nicht zulässig nach §... Wir bitten Sie daher um eine Stellungnahme bis zum 15.11.16 (oder so)". Davon ab bleibt bei der Forderung nach einem BR-Büro. Das braucht Ihr doch - zumindest für vertrauliche Gespräche und / oder Telefonate.