MBR bei Mitarbeiterschulungen
Wir sind ein Call-Center, dass Auskünfte zum ÖPNV gibt. Immer wieder gibt es Aufträge neuer Unternehmen. Um den Kunden vernünftige Beratungen zu gewährleisten, finden wir, müssen die MA entsprechend in den Tarifen der einzelnen Verkehrsunternehmen geschult werden. Auch ist das Arbeiten wesentlich angenehmer, wenn man weiss wovon man redet. Unsere GL weigert sich, dass für bestimmte Aufträge die Mitarbeiter geschult werden, da man die benötigten Infos von den Websites der Auftraggeber ablesen könne und diese daher keine Schulungen zahlen würden. Kann man hier mit § 98 BetrVg argumentieren, dass der BR Mitsprache hat oder kann man den AG nur nach §96 BetrVg beraten. Kann man auch solche Schulungen durchsetzen?
Community-Antworten (3)
10.11.2011 um 12:05 Uhr
Wenn der AG gar nicht schult, kann man auch schwer dagegen etwas tun. Natürlich könnt Ihr ihn auffordern oder Vorschläge machen (siehe auch § 92a BetrVG).
Ich denke, hier helfen nur gute Argumente. Ungeschulte Mitarbeiter bedeuten schlechten Kundenservice. Ob das dem Geschäft auf die Dauer zuträglich ist, dürfte in Frage zu stellen sein. So gesehen würde Euer Vorschlag ja auch der Arbeitsplatzsicherung dienen.
10.11.2011 um 12:30 Uhr
Ich kann mir gut vorstellen, dass ihr auch für andere Anbieter Aufträge annehmt. Dann jedesmal schulen, wenn fertige Antworten bereit gestellt werden - ich denke, das wird der AG nicht machen.
10.11.2011 um 22:36 Uhr
Gute Argumente helfen leider nicht, da es die Auftrageber einfach nicht wollen. Man muss beachten dass der ÖPNV eine gewisse Monopolstellung hat und nicht so sehr um Kunden kämpfen muss. Da reicht es dann wenn man nur eine Fahrplanauskunft hat. Die Anrufer erwarten aber mehr. Für den Agent wird es mitunter so recht unangenehm, wenn jeder zweite Kunde sich über den schlechten Service aufregt.
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