Wir sind ein Call-Center, dass Auskünfte zum ÖPNV gibt. Immer wieder gibt es Aufträge neuer Unternehmen. Um den Kunden vernünftige Beratungen zu gewährleisten, finden wir, müssen die MA entsprechend in den Tarifen der einzelnen Verkehrsunternehmen geschult werden. Auch ist das Arbeiten wesentlich angenehmer, wenn man weiss wovon man redet. Unsere GL weigert sich, dass für bestimmte Aufträge die Mitarbeiter geschult werden, da man die benötigten Infos von den Websites der Auftraggeber ablesen könne und diese daher keine Schulungen zahlen würden. Kann man hier mit § 98 BetrVg argumentieren, dass der BR Mitsprache hat oder kann man den AG nur nach §96 BetrVg beraten. Kann man auch solche Schulungen durchsetzen?