MBR bei internen Schulungen?
Guten morgen zusammen,
mein kurzes Anliegen ist folgende und zwar bin ich im BetrVG (Fitting) nirgends darauf gestoßen das wir (BR) bei internen Schulungsmaßnahmen ein MBR haben. Zwar besteht ein MBR nach §98, welches sich aber auf die Berufsbildung bezieht. Wir sind ein Call Center und die Schulungen, die der AG 2008 durchführen möchte, sind auf die entsprechenden Themen zwecks Auffrischung etc. gestützt. Solange keine externen für diese Schulungen eingeladen werden, denke ich das dies ohne unsere Mitwirkung gehen kann oder? Die Schulungen werden auch von eigenen Mitarbeitern (Quality Abt.) durchgeführt. Enstehen also keinerlei Kosten.
Vielen Dank für eure Unterstützung Gruß Spikelee
Community-Antworten (2)
19.12.2007 um 12:03 Uhr
Moin Spikelee, Siebert/Becker: BetrVG, 11. Auflage 2007 Autor: Wamsler Mitbestimmung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist zwingend. Führt der Arbeitgeber "betriebliche Bildungsmaßnahmen irgendwelcher Art durch", hat der Betriebsrat keinen Ermessensspielraum, ob er ein Mitbestimmungsrecht in dieser Frage wahrnehmen will oder nicht.
19.12.2007 um 13:25 Uhr
Guten morgen Werner,
hattest mir ja gestern schon beratend zur Seite gestanden. Für mein heutiges anliegen ebenfalls recht schönen Dank dafür. Heißt für uns das wir nach §98 BetrVG bei solchen Schulungen das MBR wahrnehmen werden. (die werden sich freuen:-))
Vielen Dank....
Gruß Spikelee
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