Guten morgen zusammen,

mein kurzes Anliegen ist folgende und zwar bin ich im BetrVG (Fitting) nirgends darauf gestoßen das wir (BR) bei internen Schulungsmaßnahmen ein MBR haben. Zwar besteht ein MBR nach §98, welches sich aber auf die Berufsbildung bezieht.
Wir sind ein Call Center und die Schulungen, die der AG 2008 durchführen möchte, sind auf die entsprechenden Themen zwecks Auffrischung etc. gestützt. Solange keine externen für diese Schulungen eingeladen werden, denke ich das dies ohne unsere Mitwirkung gehen kann oder?
Die Schulungen werden auch von eigenen Mitarbeitern (Quality Abt.) durchgeführt. Enstehen also keinerlei Kosten.

Vielen Dank für eure Unterstützung
Gruß
Spikelee