Erstellt am 02.03.2022 um 23:10 Uhr von Celestro
Klingt für mich nicht danach.
Erstellt am 03.03.2022 um 07:37 Uhr von seehas
Mit einfacher Mehrheit des BR kann in der nächsten Sitzung ein neuer BRV gewählt werden. Wenn ein Viertel der BR Mitglieder dies beantragt muss er den Punkt "Neuwahl des BRV" auf die Tagesordnung setzen.
Erstellt am 03.03.2022 um 07:43 Uhr von Thomas63
Hat der betroffene BR das schonmal zur Diskussion in einer BR Sitzung gebracht? Wie reagieren die anderen BRs? Wegen eines Dienstplan einen BR zu blockieren ist schon drastisch. Gibt es Gründe des BR-Vorsitzenden dafür z.B. ständige Beleidigungen.
Ihr solltet das erstmal intern klären. Man kann auch den BR-Vorsitzenden abwählen ohne zum Gericht zu gehen.
Erstellt am 03.03.2022 um 10:50 Uhr von celestro
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/verbot-stoerung-behinderung-betriebsrat/
daraus:
"Das Verbot der Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit richtet sich nicht nur an den Arbeitgeber, sondern an jedermann."
weiter:
"Wenn jemand gegen das Verbot der Behinderung der Betriebsratstätigkeit verstößt, kann der betroffene Betriebsrat bzw. das betroffene Betriebsratsmitglied von dem Störer verlangen, dass dieser eine derartige Behinderung in Zukunft unterlässt."
noch weiter:
"Wenn die Behinderung der Betriebsratstätigkeit andauert, kann der Betroffene verlangen, dass der Störer die Behinderung wieder beseitigt."
dann noch:
"Der Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung der Behinderung kann falls nötig auch mit Hilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden, in Eilfällen auch in einem gerichtlichen Eilverfahren mit einer einstweiligen Verfügung."
und ganz am Ende steht:
"Die vorsätzliche Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist eine Straftat, die nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird."