Dringende Hilfe gesucht
Hallo Zum Problem
Unser BR Vorsitzender ignoriert jegliche Mails eines unserer Mitglieder. Darin sind zb enthalten die Bitte das der Vorsitzende den BR Laptop zur Verfügung stellt damit das Mitglied den ihn beauftragen Dienstplan überprüfen kann. Auf sämtlichen anderen Kommunikationswegen hat der Vorsitzende das Mitglied blockiert. Unteranderem hat der Vorsitzende original Texte des Mitglieds an andere Mitglieder veröffentlicht ohne dessen Zustimmung.
Und noch vieles mehr was der Vorsitzende tut und nicht tut.
Frage bewegen wir uns schon in solch Bereich wo man den Vorsitzenden gerichtlich entfernen lassen kann?
Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (5)
03.03.2022 um 00:10 Uhr
Klingt für mich nicht danach.
03.03.2022 um 08:37 Uhr
Mit einfacher Mehrheit des BR kann in der nächsten Sitzung ein neuer BRV gewählt werden. Wenn ein Viertel der BR Mitglieder dies beantragt muss er den Punkt "Neuwahl des BRV" auf die Tagesordnung setzen.
03.03.2022 um 08:43 Uhr
Hat der betroffene BR das schonmal zur Diskussion in einer BR Sitzung gebracht? Wie reagieren die anderen BRs? Wegen eines Dienstplan einen BR zu blockieren ist schon drastisch. Gibt es Gründe des BR-Vorsitzenden dafür z.B. ständige Beleidigungen.
Ihr solltet das erstmal intern klären. Man kann auch den BR-Vorsitzenden abwählen ohne zum Gericht zu gehen.
03.03.2022 um 10:03 Uhr
Das Problem ist das wir zu 5.sind Die anderen beiden sind quasi seine Handlanger und machen alles was BV sagt. Wir bekommen so keine Mehrheit. Klar kann man warten bis ein Ersatzmitglied teilnimmt aber sobald die normale Besetzung wieder da ist geht es wieder von vorne los
03.03.2022 um 11:50 Uhr
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/verbot-stoerung-behinderung-betriebsrat/
daraus:
"Das Verbot der Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit richtet sich nicht nur an den Arbeitgeber, sondern an jedermann."
weiter:
"Wenn jemand gegen das Verbot der Behinderung der Betriebsratstätigkeit verstößt, kann der betroffene Betriebsrat bzw. das betroffene Betriebsratsmitglied von dem Störer verlangen, dass dieser eine derartige Behinderung in Zukunft unterlässt."
noch weiter:
"Wenn die Behinderung der Betriebsratstätigkeit andauert, kann der Betroffene verlangen, dass der Störer die Behinderung wieder beseitigt."
dann noch:
"Der Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung der Behinderung kann falls nötig auch mit Hilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden, in Eilfällen auch in einem gerichtlichen Eilverfahren mit einer einstweiligen Verfügung."
und ganz am Ende steht:
"Die vorsätzliche Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist eine Straftat, die nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird."
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