Erstellt am 20.04.2006 um 15:27 Uhr von Kölner
Das ist bei den Stützunterschriften egal. Man muss sich auch nicht selbst stützen!
Erstellt am 20.04.2006 um 15:29 Uhr von vera
Aber wenn die liste von stützunterschriften unterschrieben wurde, aber nicht jeder bewerber bereits seine zustimmung zur wahl gegeben hat, wie verhält sich das dann? Ich meine, die die unterschrieben haben, wissen doch noch gar nicht, ob der jenige sich auf die Liste stellen lassen will? Und was passiert, so war es bei uns, wenn ein bewerber sich streichen lässt, nachdem alle stützunterschriften vorhanden waren? was müssen wir tun? ist die liste ungültig?
Erstellt am 20.04.2006 um 15:39 Uhr von Fayence
Hallo vera,
mit einer Stützunterschrift erklärt ein Kandidat NICHT auch gleichzeitig seine Kandidatur. Diese Erklärung kann auf dem Wahlvorschlag erfolgen oder ist gem. Wahlordnung beizufügen.
Ich nehme an, Ihr wählt im vereinfachen Wahlverfahren?
Erstellt am 20.04.2006 um 16:31 Uhr von vera
Ist es gesetzlich festgesetzt, in welcher Reihenfolge die Kandidaten unterschreiben müssen oder ist es egal wenn auf der Vorschlagsliste z. B. ein Kandidat steht und man für diesen einen schon Stürzunterschriften sammelt , aber nebenbei die Anzahl der Kandidaten vergrößert ohne das Wissen der Stützer.
Danke
Erstellt am 20.04.2006 um 17:02 Uhr von Janni
Hallo,
es ist ja etwas verwirrend bei Euch...
Also nochmal:
Die Kandidaten müssen als erstes für ihre bewerbung unterschreiben, oder? Und erst dann, wenn alle Unterschriften von den Bewerbern drauf sind, dürfen doch Stützunterschriften eingeholt werden, richtig? Und es ist doch gut, wenn der eigene Kandidat auch eine Stützunterschrift für seine Liste abgibt? Und diese sollte dann doch mit unter den ersten Stützunterschriften sein.
Hab ich das so richtig von Euch verstanden? So sollte es doch laufen, wa?
Danke für ne Info, da wir auch mitten in den Wahlen stecken.
Grüße aus Berlin
Janni
Erstellt am 20.04.2006 um 17:14 Uhr von Fayence
Hallo vera,
den Leistern einer Stützunterschrift muss immer der gesamte Wahlvorschlag bekannt sein. Das bedeutet, Änderungen (= Hinzufügen / Streichen von KandidatInnen) dürfen nur mit Einverständnis aller Unterstützer vorgenommen werden.
In die Praxis umgesetzt bedeutet dieses: Erst stehen sämtliche WahlkandidatInnen auf einer Liste und erst dann werden Stützunterschriften gesammelt!
Könntest Du nichts desto trotz angeben, ob Ihr im vereinfachten Wahlverfahren wählt?? Eine diesbezügliche Antwort würde einiges erleichtern!
Erstellt am 20.04.2006 um 17:43 Uhr von vera
Hallo Fayence
Wir haben eine Listenwahl und zur Zeit stehen 5 Listen zur Wahl
Grüße
Erstellt am 20.04.2006 um 18:06 Uhr von Fayence
Hallo vera,
danke für Antwort, Deine Angaben passen aber hinten und vorne nicht! Wie viele Mitarbeiter seid Ihr?
Unter 50? Zwischen 50 und 100? Über 100?
Erstellt am 20.04.2006 um 18:08 Uhr von vera
Hallo Fayence,
wir sind hier 280 Mitarbeiter.. was passt denn nicht?
Grüße
Vera
Erstellt am 20.04.2006 um 21:25 Uhr von Benno_BRB
Na zum Beispiel deine erste Frage und dein vorletzter Beitrag:
24571: "Hallo,wir haben eine Wahlvorschlagsliste."
24592: "Wir haben eine Listenwahl und zur Zeit stehen 5 Listen zur Wahl"
Und dann steht in der Wahlordnung, wie sich das mit dem Einreichen von Vorschlagslisten zu verhalten hat. Ausserdem ist hier im Forum schon sehr häufig darüber gesprochen worden. Wenn es Fragen aufwirft, dann kann man in dem entsprechenden Thread danach fragen oder einen expliziten Thread ins Leben rufen. Es wäre aber sicher allen geholfen, die Wahlordnung und das BetrVG zu lesen. Ausserdem kann ein Wahlseminar viele Fragen klären.
Nimm Jannis Antwort und wenn Du weitere Fragen hast, dann immer ran. Bitte formuliere Deine Fragen weiter aus. Dann kann Dir schneller und unkomplizierter geholfen werden!
Benno
Erstellt am 20.04.2006 um 21:56 Uhr von Fayence
Benno,
arbeitest Du vor? ;-)
Davon abgesehen, ist Jannis "Fragenantwort" nicht ganz korrekt.
@ janni
Wie schon in Antwort 24576 von mir bemerkt, muss das Einverständnis zur Kandidatur nicht auf dem Wahlvorschlag vermerkt sein. Ist in der Wahlordnung auch nicht so vorgesehen (siehe §6 Abs. 3).
Und ob die Kandidaten eine Stützunterschrift für ihren Wahlvorschlag als erstes oder letztes oder gar nicht leisten, ist letztendlich egal, hauptsache die notwendige Anzahl wird erreicht. Die erste geleistete Stützunterschrift ist überdies nur dann von Bedeutung, wenn auf dem Wahlvorschlag kein Listenführer benannt worden ist.
Richtig ist hingegen, dass eine gültige Stützunterschrift nur dann geleistet ist, wenn der Wahlvorschlag abgeschlossen ist, indem alle Kandidaten aufgeführt sind.
@ vera
Was mich stutzig macht, ist der Zeitpunkt Deiner Fragestellung. Die Gedanken, ob ein Wahlvorschlag ordnungsgemäß aufgestellt wurde, macht man sich üblicherweise vor Einreichung dieser Liste und nicht mehr kurz vor der Wahl.
Desweiteren hat mich Deine Aussage irritiert, dass derzeit 5 Listen zur Wahl stehen. Spätestens eine Woche vor Stimmabgabe = Wahl müssen alle gültigen Wahlvorschläge bekannt gemacht worden sein. Da kann keine Liste mehr hinzukommen.
Oder sprichst Du die ganze Zeit vom Ablauf der Einreichungsfrist und hast jetzt Bedenken, daß Euer Wahlvorschlag Mängel aufweist? Mit diesen Bedenken liegst Du dann allerdings richtig.
Gruß
Fayence.
Erstellt am 21.04.2006 um 12:56 Uhr von Benno_BRB
Nö. und Ja leider wollte schon weg sein sitz immer noch hier wohl als Einziger!
=(8-|)