Hallo Zusammen,

Mein Arbeitgeber ist ein großes Abrechnungszentrum. Meine Tätigkeit dort besteht aus 8 Stunden reiner Computerarbeitszeit.
Der Arbeitgeber gewährt und verpflichtet den Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlich festgelegten Pause von 45 Minuten noch zwei weitere kleinere Pausen von jeweils 20 Minuten.

Nun zu meiner Frage. Laut der Bildschirmarbeitsverordnung (BGI 650) stehen uns Arbeitnehmern jedoch "kurzzeitige Erholzeiten" zu, die als Bestandteil der Arbeitszeit gesehen werden und somit auch vergütet werden müssten. Die Einhaltung der Erholzeiten ist durch die zusätzlichen Pausen gegeben, nur eben die Vergütung nicht. Haben wir auf Grundlage der gesetzlichen Regelung demnach Anspruch auf Vergütung dieser zusätzlichen Pausen, da diese als Bildschirmpausen definiert werden müssten?