Ich arbeite in einemMittelgroßen Unternehmen im Bereich Technikvermietservice. In diesem Geschäftszweig ist es auch üblich,dass ein Mitarneiter immer nach dienstende ein Servicehandy bei sich trägt um immer erreichbar zu sein. Bis jetzt wird die Bereitschaft mit einem 1/2 Stdsatz berechnet, außer es gibt einen Grund rauszufahren zum Kunden, dann wird die Arbeitszeit aufgeschrieben. Gibt es eine gesetzliche Regelung in diesem Fall mit der Bezahlung? Wäre über ein Antwort sehr dankbar.