Erstellt am 16.09.2010 um 19:15 Uhr von pfeilenbogen
Wenn ein TV gilt, klagen. Jeder AN muss es selbst tun oder die Gewerkschaft bitten aktov zu werden. BR ist hier außen vor, er kann "höchstens" reden wenn der AG es möchte.
Erstellt am 16.09.2010 um 19:51 Uhr von Manuel
Und was machen wenn der Arbeitgeber nicht Tarifgebunden ist ?
Das heist mein Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband.
Auzug Wikipedia
In Deutschland genießen beide Tarifvertragsparteien - die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände - als Koalitionen ihrer Mitglieder den gleichen Schutz und die gleichen Rechte nach Art. 9 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Erstellt am 16.09.2010 um 19:58 Uhr von MonaLisa
@Manuel,
dann bleibt nur der Klageweg! Fakt ist nun mal, dass der Betriebsrat - wobei ich meine Zweifel habe, ob bei euch einer existiert - da nix mitzureden hat. Was steht denn im Arbeitsvertrag? Was ist dort schriftlich über Gehalts/Lohnzahlungen fixiert?
Aber es ist eben Individualrecht.
Erstellt am 16.09.2010 um 20:51 Uhr von pfeilenbogen
MonaLisa
>>> dann bleibt nur der Klageweg!
Wenn kein TV besteht und es auch keine Allgemenverbindlichkeit eines TV gibt und es auch keinen Mindestlohn gibt, kann kein AG unter Tarif bezahlen, denn dann ist es die freie Entscheidung der beiden Vertragspartner was gezahlt wird. Die einzige Grenze wäre dann die Sittenwidrigkeit.