Erstellt am 31.07.2011 um 08:44 Uhr von Kölner
@nislika
Dann, wenn das Gremium für Dich eine entsprechende Bildungsmaßnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschließt.
Erstellt am 31.07.2011 um 16:34 Uhr von viktor
.....oder Du zur Sitzung eingeladen wirst. Das kann natürlich schon dann sein, wenn ein BR-Mitglied verhindert ist und Du noch Nachrücker bist. In dem Moment, wo Du ordentliches BR-Mitglied wirst, nimmst Du an der nächsten Sitzung teil, zu der der BR einlädt.
Erstellt am 01.08.2011 um 09:11 Uhr von rkoch
Ergänzend:
Wenn heute schon absehbar ist das Du Ende September ZWINGEND in den BR nachrückst (nicht nur vertretungsweise!) dann könntest (und solltest) Du schon heute den BR darauf ansprechen eine entsprechende Schulung für dich zu beschließen. Der Termin dazu kann rechtlich gesehen (Freistellung) allerdings erst nach Aufnahme des Amtes sein. Da die Meldungsfristen aber je nach Anbieter einige Zeit vor dem Seminar liegen (ggf. sogar mit "Frühbuchervorteil") macht es Sinn das ganze heute schon einzuleiten. Evtl. kann man sogar mit dem AG reden das er auch einen Termin VOR der offiziellen Amtsaufnahme akzeptiert, z.B. wenn das Seminar nach Amtsantritt terminlich ungelegener ist als ein Seminar vorher oder entsprechende Seminare dann erst wieder relativ spät stattfinden sollten.