Erstellt am 11.10.2010 um 07:53 Uhr von Hasemann
Hallo Pluto
Ein "Bäumchen wechsel dich" kann innerhalb des BR jederzeit durchgeführt werden. Wenn also der erste Vorsitzende ausfällt oder zurück tritt kommst du nicht unbedingt als neues BR-Mitglied auf seinen Platz , sondern, die Karten sollten neu gemischt werden.
Wenn Beschlüsse gefasst werden stimmt das gesamte Gremium ab und der Schriftführer hält dies auf Papier fest. Zu diesem Gremium gehören alle im BR, auch der Schriftführer.
Erstellt am 11.10.2010 um 09:16 Uhr von Ulrik
Hi Pluto,
die Beschlüsse, die dir nur zur Abstimmung vorgelegt werden, halte ich so für nicht rechtens. Die Beschlüsse sind in einer Sitzung des BR zu fassen, bei denen die BRM persönlich anwesend sind (§33 BetrVG)!!
Wird das nicht gemacht, sind die Beschlüsse für die Tonne und euer BRV samt dem Stellv. begehn hier ne ordentliche Pflichtverletzung.
LG
Erstellt am 11.10.2010 um 19:39 Uhr von Moore
Hallo Pluto,
ich sehe das genau so wie Hasemann und Ulrik. Schau dazu auch mal in § 23,3 BetrVG
Gruß
Moore
Erstellt am 11.10.2010 um 19:58 Uhr von nicoline
Hallo pluto,
*Bin nach ausscheiden eines Kollegen in den Betribsrat mit 3 Mitglieder gerückt.*
Erst mal herzlichen Glückwunsch zu Deinem jetzt dauerhaften Ehrenamt ;-)
*Frage ,werden die Funktionen neu gewählt oder Wie bleibt es ?Der ausgeschiedene Kollege war Schriftführer ,diese Funktion hat der Stellvertreter automatisch mit übernommen ist das rechtens?*
Für die Funktion des Schriftführers gibt es keine Vorschriften im BetrVG. Es wird empfohlen, schon in der konstituierenden Sitzung einen Schriftführer samt Stellv. zu bestellen. Das könntest Du ja noch mal anmerken.
*Übrigens bekomme ich keinen zugang ins Betriebsratzimmer ist das rechtens?*
Nein, zu dem Betriebsratszimmer haben alle BRM Zugang zu haben.
*Beschlüsse werden vom Vorsitzenden und Stellvertreter gefasst und mir nur zur Abstimmung vorgelegt ist das rechtens?*
Siehe Ulrik!