Welche Rechte hat ein Nachrücken in den Betriebsrat?
kann jeder, der bei der Betriebsratswahl aufgestellt und nicht direkt gewählt wurde, später zu Beriebsratssitzungen vom BR eingeladen werden zur Teilnahme an der BR Sitzung? Welche Rechte hat dieser "Gasthörer"? Hat er Stimmecht?
Community-Antworten (2)
15.07.2006 um 19:32 Uhr
@kanimo, also, wenn ein Kandidat nicht in den BR gewählt wurde, ist er Ersatzmitglied. (Sofern er mindestens 1 Stimme bei der Wahl bekommen hat) Ein Ersatzmitglied kann nicht mal einfach als "Gasthörer" in eine Sitzung eingeladen werden! Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich! Anders ist es, wenn ein reguläres BR-Mitglied verhindert ist, und an der Sitzung nicht teilnehmen kann. Dann rückt für die Zeit, in dem das BR-Mitglied z.B. Urlaub hat, oder krank, oder auf Schulung ist, das erste Ersatzmitglied mit allen Rechten und Pflichten nach. Und hat dann, aber nur dann auch Stimmrecht! Nachzulesen im § 25 BetrVG
16.07.2006 um 14:34 Uhr
Sie / er hat, während der Vertretung, alle Rechte eines Betriebsratsmitgliedes. Nach #jeder# Vertretung hat er / sie ein Jahr Kündigungsschutz.
Die Berechnung wer für wen "nachrutscht" kann sehr kompliziert sein. Lösung: Gebe das Wahlergebnis in diese Software ein und sie errechnet automatisch das richtige Ersatzmitglied, aus der richtigen Liste inkl. Begründung (wer von welcher Liste, Geschlecht in der Minderheit usw.).
Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/
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