Erstellt am 15.07.2006 um 17:32 Uhr von Mona-Lisa
@kanimo,
also, wenn ein Kandidat nicht in den BR gewählt wurde, ist er Ersatzmitglied.
(Sofern er mindestens 1 Stimme bei der Wahl bekommen hat)
Ein Ersatzmitglied kann nicht mal einfach als "Gasthörer" in eine Sitzung eingeladen werden!
Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich!
Anders ist es, wenn ein reguläres BR-Mitglied verhindert ist, und an der Sitzung nicht teilnehmen kann. Dann rückt für die Zeit, in dem das BR-Mitglied z.B. Urlaub hat, oder krank, oder auf Schulung ist, das erste Ersatzmitglied mit allen Rechten und Pflichten nach.
Und hat dann, aber nur dann auch Stimmrecht!
Nachzulesen im § 25 BetrVG
Erstellt am 16.07.2006 um 12:34 Uhr von SchwarzerPeter
Sie / er hat, während der Vertretung, alle Rechte eines Betriebsratsmitgliedes.
Nach #jeder# Vertretung hat er / sie ein Jahr Kündigungsschutz.
Die Berechnung wer für wen "nachrutscht" kann sehr kompliziert sein.
Lösung:
Gebe das Wahlergebnis in diese Software ein und sie errechnet automatisch das richtige Ersatzmitglied, aus der richtigen Liste inkl. Begründung (wer von welcher Liste, Geschlecht in der Minderheit usw.).
Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/