Erstellt am 25.07.2011 um 08:18 Uhr von viktor
Macht Euch da keine so große sorgen. Selbstbewußtsein ist angesagt. Der AG hat nur ein Beratungsrecht. Ihr sollt seine Meinung hören und bei Eurer entgültigen Beschlußfassung in der Diskussion berücksichtigen.
Erstellt am 25.07.2011 um 08:56 Uhr von Kölner
@sejana
Eine Vollfreistellung bemisst sich ja an einer Vollkraft - nicht an der Teilzeit einzelner BRM...
Erstellt am 25.07.2011 um 09:12 Uhr von sejana
verstehe ich das richtig, das man dann auch zwei Teilzeit Vollfreistellungen erwirken könnte.....
Habe dieses eben noch gefunden.....
Nicht relevant für die Berechnung des Gesamt-Freistellungsvolumens ist hingegen die individuelle Arbeitszeit der Freizustellenden, sondern das Stundenvolumen eines Vollzeitbeschäftigten. Damit besteht ein Teilfreistellungsanspruch für ein weiteres BR-Mitglied immer dann, wenn ein anderes freizustellendes Mitglied nur eine Teilzeittätigkeit ausübt (ähnlich Fitting, Rn. 12 b; Richardi-Thüsing, Rn. 14, ErfK-Eisemann, Rn. 4; Hornung, DB 02, 95 HSWG, Rn. 9, 19 a). Dies folgt unmittelbar aus dem Wortlaut, der für den Standardfall einer Vollfreistellung vollzeitbeschäftigter AN Teilzeit-Freistellungen zulässt (im Ergebnis ebenso Peter, AiB 02, 283).
Aber wie hoch kann ich eine Vollzeitbeschäftigung in Stunden umrechnen, damit ich Spielraum für eine Verhandlung habe...grins
somit kann ich dem AG ja "entgegenkommen", da wir ja nur eine Teilzeitkraft in Vollfreistellung
erstmal beantragen wollen.....
Erstellt am 25.07.2011 um 10:05 Uhr von Kurzarbeiter
Ja, man kann die zustehenden Freistellungen auch aufteilen auf Teilfreistellungen. Dieses machen oftmals BRM um so doch noch weiter im aktiven Beschäftigungsverhältnis (also dem eigentlichen Job) zu bleiben. Es geht aber auch, dass man so zwei Teilzeit-AN in die Freistellung holt.
Freigestellt wird man von der "nornalen" Arbeitspflicht. Es geht also nicht, dass ein Teilzeitbeschäftigter eine Vollzeitfreistellung macht. Dazu müsste er erst grundsätzlich seine Arbeitszeit als AN erhöhen. Also so wie jeder andere Teilzeitler auch. Bedeutet, der AG müsste eine freie Stelle haben.
Denn auch hier gilt das BRM darf nicht benachteiligt werden aber eben auch nicht bevorteilt. Also auch hier gleiche Behandlung wie alle anderen AN.
Würde aber ein Teilzeit-AN der nun BRM ist eine Vollzeitfreistellung in Anspruch nehmen, er würde dann ja auch als solche vergütet, würde er eben wegen des Mandates, also als BRM rechtwidrig bevorteilt.
@Victor
ganz so einfach ist es nicht. Ist der AG mit der beabsichtigten Freistellung nicht einverstanden, so kann er eine Einigungstelle einsetzen/anrufen
Steht aber auch alles im § 38
Erstellt am 25.07.2011 um 11:19 Uhr von sejana
§38 habe ich rauf und runter gelesen.
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Std.
Also 16,5 Std. Hauswirtschaft und 7,5 Std. Teamleitung.
Nach einem Vorgespräch mit dem GF räumt er uns (mir) die Freistellung "selbstverständlich" ein......
Nach einem weiteren Plausch stellte sich aber heraus das ich die 7,5 Std Teamleitung in meiner Freistellung weiter leisten soll.
Das ist doch dann nur eine Teilfreistellung, weil jemand anderes dann die 7,5 Std Differenz als Freistellung zusätzlich erhalten darf.
Wenn wir uns (der GF und ich) also einigen würden Vollfreistellung und zusätzlich Teamleitung (mit der 7,5 Std Mehrvergütung) ist dies also rechtswidrig!!!!
????????
Erstellt am 25.07.2011 um 11:28 Uhr von sejana
und wenn es bei einer Freistellung ja nicht um die Stunden geht, aber gleichzusetzen mit einer Vollzeitstelle, stehen uns als nur "Teilzeitkräfte" nicht dann 2 Freistellungen zu????
Erstellt am 25.07.2011 um 11:43 Uhr von docpille
@sejana
schon mal mit googlen versucht,man könnte diese seite finden:
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABetriebsrat#FreistellungfrdieBetriebsratsarbeit
Erstellt am 25.07.2011 um 12:37 Uhr von sejana
hallo docpille,
danke für deinen Link.....diesen habe ich auch schon gefunden....googeln ist meine Lieblingsbeschäftigung....grins....
werde es also wohl so handhaben.....
-nehme meine teilfreistellung damit ich den Teamleiter nicht abgeben muß
-und sonstige Betriebsarbeiten die über meine Arbeitszeit hinausgehen werden über Freizeitausgleich ausgeglichen.
Kann ich den Freizeitausgleich betriebsbedingt nicht innerhalb eines Monats nehmen,wandel ich ihn in Überstunden um.
Erstellt am 25.07.2011 um 12:56 Uhr von Kurzarbeiter
sejana
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Std.
Also ...Freistellung 24 Std.
Dann bleibt sofern ja eine Vollfreistellung zusteht und im Betrieb i.d.R. Vollzeit gearbeitet wird, der Unterschied zur Regelvollzeit als weitere Teilfreistellung!!
Also 16,5 Std. Hauswirtschaft und 7,5 Std. Teamleitung.
Also Teilfreistellung 24 Std. Den Rest der Teilfreistellung kann dann ein anderes BRM nehmen.
Nach einem Vorgespräch mit dem GF räumt er uns (mir) die Freistellung "selbstverständlich" ein......
Nach einem weiteren Plausch stellte sich aber heraus das ich die 7,5 Std Teamleitung in meiner Freistellung weiter leisten soll.
Das ist ein Wunsch des AG den man berücksichtigen kann aber nicht muss. Ist der AG nicht mit dem Wunsch des BR einverstanden kann er ja eine Einigungsstelle einsetzen. Deren Entscheidung wäre dann bindend.
Das ist doch dann nur eine Teilfreistellung, weil jemand anderes dann die 7,5 Std Differenz als Freistellung zusätzlich erhalten darf.
..Plus der weiteren verbleibenden Zeit bis zu Zeit einer Vollzeitkraft!!
Am besten dem AG mit einer Einigungsstelle drohen und den dann entstehenden Kosten und dem wohl positiven Ausgang für den BR, dass dürfte den AG zum Umdenken anregen!
Erstellt am 25.07.2011 um 13:58 Uhr von sejana
Wir sind ein Arbeitnehmerüberlassungsbetrieb mit ca.240 Mitarbeitern.
Also steht uns ein Vollfreigestellter zu....
Bei uns arbeitet aber KEINER Vollzeit.....
also keine Berechnung der Regelvollzeit !!!! Oder doch????
Dann zwei Teilzeitkräfte zur Vollfreistellung bei ca. 38Std. Woche????
Wenn meine 24 Std. bleiben inkl. Teamarbeiter ( 16,5 Freistellung und 7,5 Teamleiter)
stehen einem zweiten BRM also die übrigen 7,5 Std zu???
Ich darf also NICHT auf 31,5 Std. aufgestockt werden????
Was ich gerne hätte, und die anderen BRM auch :-))
Weil dies zu meinem Vorteil wäre...was nicht erlaubt ist...grrrr....
Erstellt am 25.07.2011 um 15:00 Uhr von sejana
Hallo Kurzarbeiter
aus deiner Erläuterung kann ich erlesen das ein zweites BRM auch Teilfreigestellt werden kann.
Mich interessiert aber auch sehr dringend ob ich meine Arbeitszeit erhöhen darf, das mir keiner einen Vorteil aus der Sache unterstellen kann.
Da kein anderes BRM an einer Freistellung interessiert ist....tsss, ich kann es kaum glauben....