Aufsichtsrat falsch zusammengesetzt
Hallo BR- Kollegen,
In unserer Firma ist schon vor meiner Einstellung ein Aufsichtsrat nach Drittelbeteiligungsgesetz (über 500 MA , GmbH ) und bis jetzt noch tätig. Dieser Aufsichtsrat ist nach gesetzlichen Bestimmungen falsch zusammengesetzt. Statt dem 2 zu 4- Verhältniss ist es ein 1 zu 5 zu Ungunsten der AN. Seit ich BR- Mitglied bin, fing ich an, dieses Problem zu thematisieren. Leider herscht in meiner Firma die Angst bis in den Betriebsrat, sodaß ich nach Vorauskunft keinen Beschluss des BR zur Rechtshilfe bekomme. Wie kann ich die Klärung doch noch erwirken bzw. Aufsichtsratswahlen ausrufen. Kann ich beim Arbeitsgericht selber Aufsichtsratswahlen mit Hinweis auf die Schieflage erreichen.
Community-Antworten (2)
23.06.2011 um 19:30 Uhr
§ 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer (1) Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines Ersatzmitglieds der Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
(2) 1Zur Anfechtung berechtigt sind
-
mindestens drei Wahlberechtigte,
-
die Betriebsräte,
-
das zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugte Organ. 2Die Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger an gerechnet, zulässig.
27.06.2011 um 11:50 Uhr
Wie wär es mit einer Anfrage bei der Gewerkschaft? Bei 5 AG-Vertretern wären ja durchaus 3 AN-Vertreter zu wählen - da freut sich doch die Böckler-Stiftung :-)
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