Hallo BR- Kollegen,

In unserer Firma ist schon vor meiner Einstellung ein Aufsichtsrat nach Drittelbeteiligungsgesetz (über 500 MA , GmbH ) und bis jetzt noch tätig. Dieser Aufsichtsrat ist nach gesetzlichen Bestimmungen falsch zusammengesetzt. Statt dem 2 zu 4- Verhältniss
ist es ein 1 zu 5 zu Ungunsten der AN. Seit ich BR- Mitglied bin, fing ich an, dieses Problem zu thematisieren. Leider herscht in meiner Firma die Angst bis in den Betriebsrat, sodaß ich nach Vorauskunft keinen Beschluss des BR zur Rechtshilfe bekomme. Wie kann ich die Klärung doch noch erwirken bzw. Aufsichtsratswahlen ausrufen. Kann ich beim Arbeitsgericht selber Aufsichtsratswahlen mit Hinweis auf die Schieflage erreichen.