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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wem gehört das Trinkgeld ???

H
Harvey
Nov 2016 bearbeitet

Das Nachbar Mädel war gerade bei mir, sie arbeitet seit heute als Ferienarbeiterin in einem Kaffee und bekommt 6 € Stundenlohn. Schön für sie war erstmal das sie auch gleich ordentlich Trinkgeld bekam (jaja, ist schon ne nette) von dem sie ausging das sie es behalten dürfte. Leider wurde sie durch einen Arbeitskollegen eines besseren belehrt: Sie dürfe das Trinkgeld nicht behalten sondern müsse es im Geldbeutel belassen, das Trinkgeld würde vom AG gesammelt und am Jahresende durch den AG an die Angestellten nach Leistung ... usw. verteilt.

Wenn ich nun von nur 100 € Trinkgeld am Tag (von allen Bedienungen) ausgehe (gutgehendes Kaffee) bei 250 geöffneten Tagen im Jahr komme ich auf rund 25.000 €, davon verteilt der AG an die AN zwischen 200.- und 500.- € pro Mitarbeiter (anscheinend) und ob da die Ferienarbeiter wirklich mit berücksichtigt werden ist für mich fraglich da diese ja am Jahresende wieder in der Schule sind und schnell mal vergessen werden. Denn Rest des Trinkgeldes steckt sich der AG (Steuerfrei) in die eigene Tasche, das unterstelle ich einfach mal!

Was sollte die Göre, ääähhh das Nachbar Mädel tun, was würdet ihr der Göre, ääähhh dem Mädel raten?

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Community-Antworten (2)

S
SuzieQ

17.06.2011 um 00:30 Uhr

Trinkgeld steht dem jeweiligen Arbeitnehmer zu, es fließt nicht automatisch in ein kollektives Tronc-System oder in das Eigentum des Arbeitgebers ein. Vertragsklauseln dürfen den Entgeltanspruch im Hinblick auf zu erwartende Trinkgelder gem. § 107 GewO zwar reduzieren, nicht jedoch vollkommen ausschließen. Werden dagegen Bedienungsgelder als Aufschlag auf die Preise erhoben, so steht der Anspruch darauf dem Besitzer zu, der ihn durch den Kellner lediglich einziehen lässt, über das Bedienungsgeld hinausgehende Trinkgelder verbleiben dem Kellner.

M
Mundwerker

17.06.2011 um 13:02 Uhr

Richtig, aber offenbar trotzdem übliche Praxis. Ich habe schon öfter gehört, daß Trinkgelder in der Gastronomie in eine gemeinsame Kasse wandern und anschließend geteilt werden. Die Kellnerin, die mit den Kollegen teilen soll, ärgert´s, den Koch-Azubi in der Küche, der ja keinen Kundenkontakt hat, freut´s. Allerdings hat mir noch nie jemand erzählt, daß dieses Geld bis Jahresende aufläuft und erst dann verteilt wird. Meistens wird täglich, oder zumindest wöchentlich geteilt. Es ist offensichtlich, daß der AG in dem Café dies nur so handhabt, um sich selbst die Taschen vollzustopfen. Es gibt sonst keinen vernünftigen Grund, dieses Geld so lange zu horten. Schande über solch einen Ausbeuter! Nur 6 Euro zahlen und seine Lohnsklaven dann auch noch um ihre hart verdienten Trinkgelder prellen!

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