Hallo!

Wir verhandeln gerade als BR mit der Geschäftsleitung über die Folgen der neue Entgeltordnung. Bei der Höhergruppierung der EG6 zu EG7 und auch bei den Änderungen der EG9 zu EG9a und EG9b zeigt sich die GL entgegenkommend. Fraglich ist allerdings, wie man mit den Kollegen in EG 13 umgeht, sprich wer ggf. Anspruch auf eine Höherstufung in EG 14 hat.
Die Beschreibung der EG 14 lautet ja:
"Beschäftigte der EntgGr. 13, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EntgGr. 13 heraushebt."

Gibt da Erfahrungen, was genau damit gemeint ist? Lässt sich das irgendwie spezifizieren, damit man die betroffenen Stellen darauf überprüfen kann? Gibt es bereits Rechtsprechung dazu?

Vielen Dank im Voraus!