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Doppelkündigung erlaubt?

B
Betriebsfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann ein Arbeitnehmer gleich zwei Kündigungen im Abstand von 3 Wochen bekommen?

  1. Kündigung : Wiederholter Verstoß gegen die Meldepflicht im Krankheitsfalle ( drei Abmahnungen und Gespräche mit Ag und extra mit BR) Der AN hat teilweise 4 Tage nach Krankheitsbeginn seine Krankmeldung abgegeben. Davor erfolgte gar keine Meldung über die Krankheit. Kündigung verhaltensbedingt fristgerecht. BR riet zum Anwalt, da die Abmahnungen sehr schwammig geschrieben waren. Einspruch wollte der AN damals nicht machen.
  2. Kündigung : AG merkte wohl bei Güteverhandlung 3 Wochen später, dass er mit den Abmahnungen auf die Nase fallen wird und kündigte das Zweite mal. Kündigungsgrund "negative Gesundheitsprognose". trotz Umsetzung an andere Arbeitsplätze war der AN 2008, 68 Tage ; 2009, 115 Tage ; 2010, 72 Tage und 2011 bis jetzt 76 Tage Arbeitsunfähig. ( fristgerechte Kündigung) Nun meine Frage. Darf der AG das? Und wenn nicht welche Mittel hat der BR? Danke für Antwort.
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Community-Antworten (9)

G
Galaxy

30.05.2011 um 12:11 Uhr

@betriebsfrosch

der AG DARF zu jederzeit kündigen. Er muss euch als BR die Kündigung im Sinne des BetrvG mitteilen und ihr solltet als BR im Sinne des BetrvG dementsprechend handeln. Sollte der AG die Kündigung aussprechen, dann solltet ihr als BR dem AN raten, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, dabei helfen können Gewerkschaften, wenn der AN Mitglied einer solchen ist, oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn der AN die Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Kündigung bei Ihm durch eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht überprüfen lässt, dann ist sie wirksam, egal ob der AG bei der Kündigung Formfehler oder sonstiges begangen hat.

Gruß Galaxy

S
SuzieQ

30.05.2011 um 12:18 Uhr

@betriebsfrosch, ...und er muß gegen jede einzelne Kündigung seperate Kündigungsschutzklage erheben.

K
kainil

30.05.2011 um 12:31 Uhr

Hallo zusammen,

auch wenn es nicht gerade ein Beitrag zur Hilfe ist. Wird hier von Eurer Seite eigentlich auch an den Schutz der Mitarbeiter gedacht, die für diesen Kollegen mitarbeiten müssen.

G
Galaxy

30.05.2011 um 12:53 Uhr

@kainil

darum ja der Rat zur Kündigungsschutzklage, denn dann muss ein Arbeitsrichter entscheiden, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Ich kann nur für mich selber als BRM bewerten, ob der Schutz der Mitarbeiter, die für diesen Kollegen mitarbeiten müssen, so hoch ist, dass eine verhaltensbedingte Kündigung in meinen Augen ungerechtfertigt ist oder nicht. Diese Meinung habe ich in der BR-Sitzung zu vertreten und dann entscheidet der BR als Gremium, ob er der Kündigung zustimmt, die Frist verstreichen lässt oder Gründe gegen eine Kündigung im Rahmen des BetrVG findet.

Gruß Galaxy

P
paula

30.05.2011 um 12:59 Uhr

kainil

außerdem war die Ausgangsfrage völlig ohne Wertung. Da ging es erst einmal darum, ob das rechtlich möglich ist. Und da muss man sagen: ja das ist möglich! Der AG kann hier jeden Tag eine neue Kündigung schicken. Der AG ist hier offensichtlich gut beraten und versucht seine Chancen zu verbessern....

K
Kölner

30.05.2011 um 13:12 Uhr

@paula ...wenngleich auch Gerichte es als sehr 'bedenklich' ansehen, wenn ein AG Kündigung um Kündigung einreicht zum gleichen AN, mitunter durch versch. Instanzen segelt, um schließlich das gewünschte Ziel zu erreichen.

P
paula

30.05.2011 um 13:21 Uhr

stimmt aber den Fall sehe ich hier noch nicht... sind ja erst 2 und nicht 25 kündigungen für alle Verfehlungen der letzten Jahre ;-)

Außerdem: darfst Du hier noch posten? Dachte Du wärst durch die Foren-Wut-Poster gesperrt, gelyncht und davongejagt worden ;-)

Aber ich finde es gut, dass Du uns trotzdem erhalten bleibst

K
Kölner

30.05.2011 um 13:42 Uhr

@paula Jawoll...still alive.

Zur Frage: So lange sollte man dem AG gestatten, immer und immer wieder zu kündigen?

S
SuzieQ

30.05.2011 um 13:49 Uhr

Es besteht ja noch Möglichkeit eines kombinierten Antrags durch den Arbeitnehmer.

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