Erstellt am 30.05.2011 um 10:11 Uhr von galaxy
@betriebsfrosch
der AG DARF zu jederzeit kündigen. Er muss euch als BR die Kündigung im Sinne des BetrvG mitteilen und ihr solltet als BR im Sinne des BetrvG dementsprechend handeln. Sollte der AG die Kündigung aussprechen, dann solltet ihr als BR dem AN raten, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, dabei helfen können Gewerkschaften, wenn der AN Mitglied einer solchen ist, oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn der AN die Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Kündigung bei Ihm durch eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht überprüfen lässt, dann ist sie wirksam, egal ob der AG bei der Kündigung Formfehler oder sonstiges begangen hat.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 30.05.2011 um 10:18 Uhr von SuzieQ
@betriebsfrosch, ...und er muß gegen jede einzelne Kündigung seperate Kündigungsschutzklage erheben.
Erstellt am 30.05.2011 um 10:31 Uhr von kainil
Hallo zusammen,
auch wenn es nicht gerade ein Beitrag zur Hilfe ist.
Wird hier von Eurer Seite eigentlich auch an den Schutz der Mitarbeiter gedacht,
die für diesen Kollegen mitarbeiten müssen.
Erstellt am 30.05.2011 um 10:53 Uhr von galaxy
@kainil
darum ja der Rat zur Kündigungsschutzklage, denn dann muss ein Arbeitsrichter entscheiden, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht.
Ich kann nur für mich selber als BRM bewerten, ob der Schutz der Mitarbeiter, die für diesen Kollegen mitarbeiten müssen, so hoch ist, dass eine verhaltensbedingte Kündigung in meinen Augen ungerechtfertigt ist oder nicht. Diese Meinung habe ich in der BR-Sitzung zu vertreten und dann entscheidet der BR als Gremium, ob er der Kündigung zustimmt, die Frist verstreichen lässt oder Gründe gegen eine Kündigung im Rahmen des BetrVG findet.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 30.05.2011 um 10:59 Uhr von paula
kainil
außerdem war die Ausgangsfrage völlig ohne Wertung. Da ging es erst einmal darum, ob das rechtlich möglich ist. Und da muss man sagen: ja das ist möglich! Der AG kann hier jeden Tag eine neue Kündigung schicken. Der AG ist hier offensichtlich gut beraten und versucht seine Chancen zu verbessern....
Erstellt am 30.05.2011 um 11:12 Uhr von Kölner
@paula
...wenngleich auch Gerichte es als sehr 'bedenklich' ansehen, wenn ein AG Kündigung um Kündigung einreicht zum gleichen AN, mitunter durch versch. Instanzen segelt, um schließlich das gewünschte Ziel zu erreichen.
Erstellt am 30.05.2011 um 11:21 Uhr von paula
stimmt aber den Fall sehe ich hier noch nicht... sind ja erst 2 und nicht 25 kündigungen für alle Verfehlungen der letzten Jahre ;-)
Außerdem: darfst Du hier noch posten? Dachte Du wärst durch die Foren-Wut-Poster gesperrt, gelyncht und davongejagt worden ;-)
Aber ich finde es gut, dass Du uns trotzdem erhalten bleibst
Erstellt am 30.05.2011 um 11:42 Uhr von Kölner
@paula
Jawoll...still alive.
Zur Frage:
So lange sollte man dem AG gestatten, immer und immer wieder zu kündigen?
Erstellt am 30.05.2011 um 11:49 Uhr von SuzieQ
Es besteht ja noch Möglichkeit eines kombinierten Antrags durch den Arbeitnehmer.