Hallo,
kann ein Arbeitnehmer gleich zwei Kündigungen im Abstand von 3 Wochen bekommen?
1. Kündigung : Wiederholter Verstoß gegen die Meldepflicht im Krankheitsfalle
( drei Abmahnungen und Gespräche mit Ag und extra mit BR)
Der AN hat teilweise 4 Tage nach Krankheitsbeginn seine Krankmeldung
abgegeben. Davor erfolgte gar keine Meldung über die Krankheit.
Kündigung verhaltensbedingt fristgerecht.
BR riet zum Anwalt, da die Abmahnungen sehr schwammig geschrieben
waren. Einspruch wollte der AN damals nicht machen.
2. Kündigung : AG merkte wohl bei Güteverhandlung 3 Wochen später, dass er mit den
Abmahnungen auf die Nase fallen wird und kündigte das Zweite mal.
Kündigungsgrund "negative Gesundheitsprognose".
trotz Umsetzung an andere Arbeitsplätze war der AN
2008, 68 Tage ; 2009, 115 Tage ; 2010, 72 Tage und 2011 bis jetzt 76
Tage Arbeitsunfähig. ( fristgerechte Kündigung)
Nun meine Frage. Darf der AG das? Und wenn nicht welche Mittel hat der BR?
Danke für Antwort.