W.A.F. LogoSeminare

Erlaubte Werbemittel vor der Betriebsratswahl - was ist wann erlaubt?

W
wichtiges
Nov 2016 bearbeitet

Gibt es Einschränkungen bei der Werbung einer Liste zur Betriebsratswahl ? Wir beabsichtigen Plakate, Internetauftritt und Flyer zu gestalten. Das publizieren wird aber nicht erlaubt bzw. die Entscheidung über erlaubte Mittel wird dauernd vom Wahlausschuss herausgeschoben. Welche Mittel darf ich nutzen und wie lange vor der Wahl darf der "Wahlkampf" beginnen. Wer definiert erlaubte Medien ?

3.37102

Community-Antworten (2)

B
BR-Onkel

16.03.2006 um 00:49 Uhr

Hi, wenn ihr die Werbemittel nicht gerade während der Arbeitszeit erzeugt oder mit betrieblichen Mitteln finanziert wurden sind euch fast keine Grenzen gesetzt. Das Frankfurter Arbeitsgericht hat sogar festgestellt dass das Intranet für die Listenwerbung genutzt werden darf (also z.B. Mailaktionen) wenn das Intranet auch sonst für ähnliche Aktionen zur Verfügung steht. Wenn auf einer entsprechenden Internetseite keine Lügen verbreitet werden oder sonstwie gegen geltendes Recht verstoßen wird kann dagegen niemand etwas unternehmen. Zudem sieht das Betriebsverfassungsgesetz die Bewerbung einer Liste als schützenswerte Handlung die nicht unterbunden werden darf (§119 BetrVG).

Gruß BR-Onkel

F
Fayence

16.03.2006 um 00:54 Uhr

BR-Onkel, "Zudem sieht das Betriebsverfassungsgesetz die Bewerbung einer Liste als schützenswerte Handlung die nicht unterbunden werden darf (§119 BetrVG)."

Tut mir ja furchtbar leid, aber dieser § ist ja wohl völlig an den Haaren herbei gezogen! Wenn Du wenigstens mit dem GG argumentiert hättest, aber so wird das nichts!

Ihre Antwort