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Nebenakte zur Personalakte erlaubt?

N
nobbes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zum Datenschutz (und Mobbing):

Auf Grund von Veränderungen (=Verschlechterungen) in unserer Abteilung und des Widerstandes einiger KollegInnen dagegen wurden in letzter Zeit "Einzelgespräche", teilweise unter Hinzuziehung des Personalchefs. von der Abteilungsleiterin angesetzt. Bei meinem Gespräch tauchte sie drohend mit einem dicken Aktenordner auf, auf dem groß mein Name prangte. Es handelte sich nicht um meine Personalakte. Meine Frage: Sind solche Nebenakten erlaubt -und wenn ja: kann ich Einsichtnahme verlangen?

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Community-Antworten (6)

J
JoK

07.04.2007 um 15:20 Uhr

Hallo nobbes,

wenn Dein Name auf der Akte stand, muss es doch wohl irgendeine Form von "Personalakte" sein...

Zumindest sieht es so aus, als seien dort Daten ueber Deine Person gesammelt, so dass datenschutzrechtliche Vorschriften greifen koennten.

Wurde Dir der Einblick in diese Unterlagen verweigert, oder hast Du nicht nach Einsichtnahme gefragt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalakte bietet IMHO einen Einstieg, um sich weiter zu informieren.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/m_z/personalakte.php?navid=9 ist diesbezueglich evtl. auch noch interessant.

Gruss JoK

L
Lotte

07.04.2007 um 15:41 Uhr

Nobbes, eine Nebenakte darf nur mit Deiner Zustimmung geführt werden und Einsicht kannst Du über alles verlangen, was Deine Person betrifft. Würde mich beim AG beschweren und die Vernichtung der Nebenakte verlangen (nach vorheriger Einsichtnahme),

K
Kölner

07.04.2007 um 15:46 Uhr

@Lotte Es sei denn wir reden über den Öffentlichen Dienst...

J
JoK

07.04.2007 um 16:39 Uhr

@Kölner

Stimmt, in Hessen (z.B) ist dies in § 107 des HBG geregelt: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/320-20-hbg/paragraphen/para107.htm Fuer die Beschaeftigten (AKA "Nichtbeamten") regelt § 34 Abs. 1 HDSG, dass diese Regelungen auch diese Gruppe anzuwenden ist: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/30_allgemeines/300-28-hdsg/paragraphen/para34.htm

§ 3 Abs. 5 TVOeD regelt tarifrechtlich das Recht auf Einsicht und die Anfertigung von Abschriften/Kopien aus der Personalakte.

Falls nobbes im Oeffentlichen Dienst beschaeftigt sein sollte, koennten diese Hinweise evtl. interessant sein. Die passenden landes-/bundesrechtlichen Vorschriften muesste er sich natuerlich heraussuchen, obwohl ich nicht vermute, dass es diesbezueglich gravierende Abweichungen gibt.

Gruss JoK

S
susi

09.04.2007 um 05:27 Uhr

soweit ich weis, sind nebenakten nicht erlaubt und du hast auch jederzeit einsichtrecht in deine personalakte (§ 83 BetrVG), das einsehen wird als arbeitzeit angerechnet und du kannst und solltest dir immer ein betriebsratsmitglied hinzuziehen. ebenso zu den gesprächen mit dem personalchef und der abteilungsleiterin,dein gutes recht

L
Lotte

09.04.2007 um 13:02 Uhr

susi, bestenfalls gehe ich davon aus, dass Du die anderen Antworten nicht gelesen hast...

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