Erstellt am 07.04.2007 um 13:20 Uhr von JoK
Hallo nobbes,
wenn *Dein Name* auf der Akte stand, muss es doch wohl irgendeine Form von "Personalakte" sein...
Zumindest sieht es so aus, als seien dort Daten ueber Deine Person gesammelt, so dass datenschutzrechtliche Vorschriften greifen koennten.
Wurde Dir der Einblick in diese Unterlagen verweigert, oder hast Du nicht nach Einsichtnahme gefragt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalakte bietet IMHO einen Einstieg, um sich weiter zu informieren.
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/m_z/personalakte.php?navid=9
ist diesbezueglich evtl. auch noch interessant.
Gruss
JoK
Erstellt am 07.04.2007 um 13:41 Uhr von Lotte
Nobbes,
eine Nebenakte darf nur mit Deiner Zustimmung geführt werden und Einsicht kannst Du über alles verlangen, was Deine Person betrifft. Würde mich beim AG beschweren und die Vernichtung der Nebenakte verlangen (nach vorheriger Einsichtnahme),
Erstellt am 07.04.2007 um 13:46 Uhr von Kölner
@Lotte
Es sei denn wir reden über den Öffentlichen Dienst...
Erstellt am 07.04.2007 um 14:39 Uhr von JoK
@Kölner
Stimmt, in Hessen (z.B) ist dies in § 107 des HBG geregelt:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/320-20-hbg/paragraphen/para107.htm
Fuer die Beschaeftigten (AKA "Nichtbeamten") regelt § 34 Abs. 1 HDSG, dass diese Regelungen auch diese Gruppe anzuwenden ist:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/30_allgemeines/300-28-hdsg/paragraphen/para34.htm
§ 3 Abs. 5 TVOeD regelt tarifrechtlich das Recht auf Einsicht und die Anfertigung von Abschriften/Kopien aus der Personalakte.
*Falls* nobbes im Oeffentlichen Dienst beschaeftigt sein sollte, koennten diese Hinweise evtl. interessant sein. Die passenden landes-/bundesrechtlichen Vorschriften muesste er sich natuerlich heraussuchen, obwohl ich nicht vermute, dass es diesbezueglich gravierende Abweichungen gibt.
Gruss
JoK
Erstellt am 09.04.2007 um 03:27 Uhr von susi
soweit ich weis, sind nebenakten nicht erlaubt und du hast auch jederzeit einsichtrecht in deine personalakte (§ 83 BetrVG), das einsehen wird als arbeitzeit angerechnet und du kannst und solltest dir immer ein betriebsratsmitglied hinzuziehen. ebenso zu den gesprächen mit dem personalchef und der abteilungsleiterin,dein gutes recht
Erstellt am 09.04.2007 um 11:02 Uhr von Lotte
susi,
bestenfalls gehe ich davon aus, dass Du die anderen Antworten nicht gelesen hast...