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Vertrauensmißbrauch

H
hannibal
Mrz 2020 bearbeitet

Schichtführer und Betriebsratsmitglied war für eine Untergebene ( die häufig unter sexuellen Avancen und auch privaten Nachstellungen anderer männlicher Mitarbeiter zu leiden hatte ) die einzige Vertrauensperson! Dieser nutzte seine Vertrauensposition aus und bändelte mit ihr an, nutzte sie sexuell aus, um sie dann fallen zu lassen! Wie ist das arbeitsrechtlich zu bewerten?

Nachtrag : Offensichtlich wurden im Betrieb Wetten abgeschlossen , wer die Frau als erstes herumbekommt ( fast reiner Männerbetrieb ). Statt der Frau zu helfen , hat er sich an der Wette beteiligt ! BR möchte wissen ob dieses Mitglied , bei derartigen moralischen Verfehlungen gegenüber Untergebenen , überhaupt tragbar ist .

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Community-Antworten (4)

C
Coolidge

13.04.2011 um 00:51 Uhr

das ist leider so nicht zu beurteilen würd ich meinen, inwiefern hat er seine Vertrauensposition ausgenutzt? geht es hier um sexuelle Aktivitäten gegen ihren Willen? Was heisst hier fallen gelassen? Letztendlich müsste erstmal klar sein ob und was sich der hat zuschulden kommen lassen.

U
Ulrik

13.04.2011 um 11:18 Uhr

Was die beiden privat machen, hat nichts mit der Arbeit, mit einer Position im betrieb und nichts mit dem BR-Mandat zu tun. Wenn die beiden sich im Laufe der Arbeit näher kommen und dann etwas miteinander anfangen, ist das allein deren Sache. Solange kein Zwang dabei ist, was ja dann eine Straftat wäre, hat niemand darüber zu urteilen. Und wenn eine Beziehung nicht funktioniert, sorry, Pech, hat aber nichts mit den betrieblichen Positionen zu tun. Menschlich, im privaten Bereich, kann sich da jeder drüber auslassen.

W
wölfchen

13.04.2011 um 18:33 Uhr

. . . außerdem - wer möchte das bewerten? Der AG? Der BR?

H
hannibal

13.04.2011 um 19:56 Uhr

Offensichtlich wurden im Betrieb Wetten abgeschlossen , wer die Frau als erstes herumbekommt ( fast reiner Männerbetrieb ). Statt der Frau zu helfen , hat er sich an der Wette beteiligt ! BR möchte wissen ob dieses Mitglied , bei derartigen moralischen Verfehlungen gegenüber Untergebenen , überhaupt tragbar ist .

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