Darf eine eMail eines Mitarbeiters an einen Betriebsrat bzgl. einer rassistischen Äußerung eines Kollegen (dessen Name nicht genannt wird) vom BR an die Personalabteilung oder Geschäftsführung weitergeleitet werden, ohne den Verfasser der Mail um Erlaubnis zu fragen? Muss der BR nicht zumindest den Namen des Verfassers löschen?

(Anliegen war nicht, Maßnahmen gegen den Mitarbeiter zu erreichen, sondern den BR zu veranlassen, eine entsprechende Veröffentlichung im Unternehmen zu machen, das derartige Äußerungen zu unterlassen sind.)