Wenn der Betriebsrat aus aktuellem Anlass eine Betriebsversammlung einbberuft, die während der Frühschichtarbeitszeit stattfindet, und ein AN an seinem freien Tag zu dieser Betriebsversammlung in den Betrieb fährt, muß ihm dann die Zeit vom AG bezahlt werden? Kann man sich da auf den §44 Betriebsverfassungs Gesetz berufen?