Erstellt am 22.03.2011 um 10:57 Uhr von Petrus
Ja.
Ausführlicher im Kommentar Deiner Wahl.
Erstellt am 22.03.2011 um 11:15 Uhr von alterBrummbär
...handelt es sich um eine turnusmäßige BetrVers?
Erstellt am 22.03.2011 um 11:29 Uhr von mainpower
@alter Brummbär,
nein, es steht doch da:"aus aktuellem Anlass".
Also keine turnusmäßige Betr. Versammlung.
Erstellt am 22.03.2011 um 19:04 Uhr von Roland
Habe den Betriebsratsvorsitzenden heute im Beisein des Gewerkschaftsfunktionärs vom Bezirk, Günter Meißner, darauf angesprochen. Die eine Stunde Betriebsversammlung wird meinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Auch wenn die Geschäftsführung das Zeiterfassungsterminal für die AN nur an Ihren jeweiligen Anlagen freigeschaltet hat. Heißt, wenn ich am Werkseingang meinen Zeiterfassungschip an das Terminal halte, sagt es mir, dass ich nicht berechtigt bin dieses zu benutzen. Aber, ich muß ja nachweisen, dass ich an meinem freien Tag zur Betriebsversammlung war. Also wird der Betriebsratsvorsitzende das klären müssen. Hat er jedenfalls gesagt.
Erstellt am 22.03.2011 um 20:38 Uhr von Kölner
@Roland
Im Zweifel gäbe es ja auch die unterschriebene Anwesenheitsliste!
Erstellt am 23.03.2011 um 07:53 Uhr von Roland
@Kölner: Bei uns gibt es zu Betriebsversammlungen keine Anwesenheitsliste. Die finden immer ab 12.30 Uhr statt. Und wenn sich jeder eintragen müßte würde das bei einer Belegschaftsstärke von mehr als 1000 AN (zur Versammlung sind es ca. 500) viel zu lange dauern.