Erstellt am 02.03.2011 um 10:43 Uhr von takkus
Kann, muß aber nicht. Bei Urlaub/ Frei, Krankheit oder BR- Weiterbildung ist aber zwingend ein Ersatzmitglied zu laden.
Erstellt am 02.03.2011 um 10:44 Uhr von Ulrik
Das BRM muß, sofern es an der Sitzung auch bei "Frei" teilnehmen will, das dem BRV sagen, da er sonst ein Ersatzmitglied laden muß.
Erstellt am 02.03.2011 um 11:20 Uhr von pitsieben
@ all,
bei "Frei-Schichten" darf kein Ersatzmitglied geladen werden. Siehe Kommentar zum § 25 BetrVG im Däubler ab Rn 15.
Erstellt am 02.03.2011 um 11:57 Uhr von Ulrik
Detlef hat aber nichts von einer Freischicht geschrieben, sondern von planmässigem frei.
Bei Schichten gebe ich Dir recht, aber nicht bei einem Betrieb, der an sechs Tagen die Woche geöffnet hat, aber jeder MA nur fünf Tage arbeiten muß und somit immer einen freien Tag in der Woche hat. An diesem Tag ist er verhindert.
Dieses Thema haben wir entsprechend vom LAG Münster, insb. dem Vorsitzenden Richter, mal klären lassen.
Erstellt am 02.03.2011 um 19:40 Uhr von isabell
was ist der unterschied zwischen einer freischicht und planmässigem frei???