Kann der BR oder ein Mitglied des BR verklagt werden?
Unter welchen Voraussetzungen kann der komplette Betriebsrat oder einzelne Mitglieder verklagt werden?
Community-Antworten (15)
06.08.2006 um 17:38 Uhr
@Petzi, was, um Himmels Willen, haben denn die Betriebsräte angestellt, dass du sie gleich verklagen willst?
06.08.2006 um 18:05 Uhr
Es kommt darauf an. Ein Grund wäre z.B., wenn sie Dich verkloppt haben.
06.08.2006 um 18:14 Uhr
Bisher noch nichts. In 2003 hat AG zusammen mit IGM einen HT-Vertrag abgeschlossen. In 2006 hätte das für uns 3% Fläche und 1% HTV bedeutet. AG hat aber im Januar 06 den HTV gekündigt. Lt. IGM wird die Rechtswirksamkeit der Kündigung angezweifelt. AG ist schon in 2003 aus AG-Verband ausgetreten. AG will jetzt mit MA Einzelverträge mit Individuallohn abschliessen und hat uns Vorschlag unterbreitet. Der stellt uns noch schlechter als HTV. AG will nun Empfehlung für das Modell vom BR.
06.08.2006 um 18:47 Uhr
Das ist sicherlich kein Grund einen BR oder einzelne Mitglieder erfolgreich zu verklagen. Ich kann hier auch ansatzweise nicht erkennen auf welcher Grundlage man Klagen könnte. Würden jetzt Mitarbeiter versuchen über den BR herzufallen und umgekehrt, wäre das ein sehr unkluges verhalten. Besser ist es, wenn die Belegschaft hinter "Ihrem" Betriebsrat steht und dem AG Geschlossenheit zeigt.
07.08.2006 um 08:35 Uhr
Den Einzigen den ihr verklagen solltet, ist euer AG!
Das ist eine alte Masche, die in Dtl. schon viele AG durchgeführt haben. Kündigen des Tarifvertrages, anschliessend neue Arbeitsverträge um die Nachwirkung des Tarifvertrages ausszuschliessen
07.08.2006 um 15:49 Uhr
Kommt drauf an...es gibt nicht umsonst Kurse zu Haftungsfragen für den BR.
07.08.2006 um 15:51 Uhr
@Betriebsratten Doch, m.E. sind diese völlig umsonst!
07.08.2006 um 16:01 Uhr
@Kölner aber nicht kostenlos.
Einige Klagemöglichkeiten sind in §120 BetrVG ausgeführt. Aber die treffen hier wohl nict zu.
07.08.2006 um 21:08 Uhr
@cheetah Und wo wird darin von Haftung geredet?
08.08.2006 um 11:25 Uhr
@ Kölner Die Frage ging nicht auf Haftung, sondern auf verklagt werden ;-)
08.08.2006 um 11:29 Uhr
@cheetah Entschuldige... Mein Einwand bezog sich auf die Äusserungen von "Betriebsratten".
08.08.2006 um 11:37 Uhr
"Unter welchen Voraussetzungen kann der komplette Betriebsrat oder einzelne Mitglieder verklagt werden?"
"was, um Himmels Willen, haben denn die Betriebsräte angestellt, dass du sie gleich verklagen willst?"
"Bisher noch nichts."
@ Petzi
Schlage vor, Du leihst Dir von Eurem BR einmal eine Kommentierung zum BetrVG und schlägst den §23 auf! Vielleicht macht Euer BR ja mal einen der dort aufgeführten "Fehler", welcher zu einem Amtsenthebungsverfahren berechtigt!
08.08.2006 um 11:43 Uhr
@petzi Wenn ich lese "AG will jetzt mit MA Einzelverträge mit Individuallohn abschliessen und hat uns Vorschlag unterbreitet" dann glaube ich, dass der BR wohl kaum der richtige Ansprechpartner dafür ist...
08.08.2006 um 12:57 Uhr
@Ramses II
Haftung und Sraftatbestände sind doch sicherlich ein Unterschied?
Aber eines ist natürlich richtig, es müsste dann angeklagt heißen.
08.08.2006 um 13:08 Uhr
Muss manchmal auch sein, wenn die Finger wieder mal zu schnell waren. ;-) Aber ich kann auch auf Unterlassung verklagt werden. Aber so langsam werden wir zu Juristisch und Petzi kommt trotzdem nicht weiter.
Verwandte Themen
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
1. WeihbVO - schon bekannt?
ÄlterFür alle Gesetzesliebhaber dieses Forums: Weihnachtsbaum-Verordnung (1. WeihbVo) Ausfertigungsdatum: 10.12.2014 Stand: idF d. Art. 1 GG dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/23/EG des Rates
BR-Mitglied bezichtigt AN des Arbeitszeitbetruges
ÄlterIch habe eine dringende Frage, die jedoch längerer Ausführung zur Vorgeschichte bedarf, deshalb vorab Entschuldigung für den Umfang meiner Schilderung. Mein Mann arbeitet seit fast 28 Jahren für einen
Wie bekommen wir diesen Egoisten aus dem BR?
ÄlterHallo zusammen, nette Seite... Wir haben in unserem BR den konkreten Fall, dass sich ein Mitglied nur um seine eigenen oder wenns nicht anders geht dann auch (aber nur ) um seine Abteilung kümmert.
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert: