Erstellt am 06.08.2006 um 15:38 Uhr von Mona-Lisa
@Petzi,
was, um Himmels Willen, haben denn die Betriebsräte angestellt, dass du sie gleich verklagen willst?
Erstellt am 06.08.2006 um 16:05 Uhr von Heini
Es kommt darauf an.
Ein Grund wäre z.B., wenn sie Dich verkloppt haben.
Erstellt am 06.08.2006 um 16:14 Uhr von Petzi
Bisher noch nichts. In 2003 hat AG zusammen mit IGM einen HT-Vertrag abgeschlossen. In 2006 hätte das für uns 3% Fläche und 1% HTV bedeutet. AG hat aber im Januar 06 den HTV gekündigt. Lt. IGM wird die Rechtswirksamkeit der Kündigung angezweifelt. AG ist schon in 2003 aus AG-Verband ausgetreten. AG will jetzt mit MA Einzelverträge mit Individuallohn abschliessen und hat uns Vorschlag unterbreitet. Der stellt uns noch schlechter als HTV. AG will nun Empfehlung für das Modell vom BR.
Erstellt am 06.08.2006 um 16:47 Uhr von Heini
Das ist sicherlich kein Grund einen BR oder einzelne Mitglieder erfolgreich zu verklagen.
Ich kann hier auch ansatzweise nicht erkennen auf welcher Grundlage man Klagen könnte.
Würden jetzt Mitarbeiter versuchen über den BR herzufallen und umgekehrt, wäre das ein sehr unkluges verhalten.
Besser ist es, wenn die Belegschaft hinter "Ihrem" Betriebsrat steht und dem AG Geschlossenheit zeigt.
Erstellt am 07.08.2006 um 06:35 Uhr von Frank B.
Den Einzigen den ihr verklagen solltet, ist euer AG!
Das ist eine alte Masche, die in Dtl. schon viele AG durchgeführt haben. Kündigen des Tarifvertrages, anschliessend neue Arbeitsverträge um die Nachwirkung des Tarifvertrages ausszuschliessen
Erstellt am 07.08.2006 um 13:49 Uhr von Betriebsratten
Kommt drauf an...es gibt nicht umsonst Kurse zu Haftungsfragen für den BR.
Erstellt am 07.08.2006 um 13:51 Uhr von Kölner
@Betriebsratten
Doch, m.E. sind diese völlig umsonst!
Erstellt am 07.08.2006 um 14:01 Uhr von cheetah
@Kölner
aber nicht kostenlos.
Einige Klagemöglichkeiten sind in §120 BetrVG ausgeführt. Aber die treffen hier wohl nict zu.
Erstellt am 07.08.2006 um 19:08 Uhr von Kölner
@cheetah
Und wo wird darin von Haftung geredet?
Erstellt am 08.08.2006 um 09:25 Uhr von cheetah
@ Kölner
Die Frage ging nicht auf Haftung, sondern auf verklagt werden ;-)
Erstellt am 08.08.2006 um 09:29 Uhr von Kölner
@cheetah
Entschuldige...
Mein Einwand bezog sich auf die Äusserungen von "Betriebsratten".
Erstellt am 08.08.2006 um 09:37 Uhr von Fayence
"Unter welchen Voraussetzungen kann der komplette Betriebsrat oder einzelne Mitglieder verklagt werden?"
"was, um Himmels Willen, haben denn die Betriebsräte angestellt, dass du sie gleich verklagen willst?"
"Bisher noch nichts."
@ Petzi
Schlage vor, Du leihst Dir von Eurem BR einmal eine Kommentierung zum BetrVG und schlägst den §23 auf! Vielleicht macht Euer BR ja mal einen der dort aufgeführten "Fehler", welcher zu einem Amtsenthebungsverfahren berechtigt!
Erstellt am 08.08.2006 um 09:43 Uhr von Kölner
@petzi
Wenn ich lese "AG will jetzt mit MA Einzelverträge mit Individuallohn abschliessen und hat uns Vorschlag unterbreitet" dann glaube ich, dass der BR wohl kaum der richtige Ansprechpartner dafür ist...
Erstellt am 08.08.2006 um 10:57 Uhr von cheetah
@Ramses II
Haftung und Sraftatbestände sind doch sicherlich ein Unterschied?
Aber eines ist natürlich richtig, es müsste dann angeklagt heißen.
Erstellt am 08.08.2006 um 11:08 Uhr von cheetah
Muss manchmal auch sein, wenn die Finger wieder mal zu schnell waren. ;-)
Aber ich kann auch auf Unterlassung verklagt werden.
Aber so langsam werden wir zu Juristisch und Petzi kommt trotzdem nicht weiter.