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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der BR oder ein Mitglied des BR verklagt werden?

P
Petzi
Jan 2018 bearbeitet

Unter welchen Voraussetzungen kann der komplette Betriebsrat oder einzelne Mitglieder verklagt werden?

6.186015

Community-Antworten (15)

M
Mona-Lisa

06.08.2006 um 17:38 Uhr

@Petzi, was, um Himmels Willen, haben denn die Betriebsräte angestellt, dass du sie gleich verklagen willst?

H
Heini

06.08.2006 um 18:05 Uhr

Es kommt darauf an. Ein Grund wäre z.B., wenn sie Dich verkloppt haben.

P
Petzi

06.08.2006 um 18:14 Uhr

Bisher noch nichts. In 2003 hat AG zusammen mit IGM einen HT-Vertrag abgeschlossen. In 2006 hätte das für uns 3% Fläche und 1% HTV bedeutet. AG hat aber im Januar 06 den HTV gekündigt. Lt. IGM wird die Rechtswirksamkeit der Kündigung angezweifelt. AG ist schon in 2003 aus AG-Verband ausgetreten. AG will jetzt mit MA Einzelverträge mit Individuallohn abschliessen und hat uns Vorschlag unterbreitet. Der stellt uns noch schlechter als HTV. AG will nun Empfehlung für das Modell vom BR.

H
Heini

06.08.2006 um 18:47 Uhr

Das ist sicherlich kein Grund einen BR oder einzelne Mitglieder erfolgreich zu verklagen. Ich kann hier auch ansatzweise nicht erkennen auf welcher Grundlage man Klagen könnte. Würden jetzt Mitarbeiter versuchen über den BR herzufallen und umgekehrt, wäre das ein sehr unkluges verhalten. Besser ist es, wenn die Belegschaft hinter "Ihrem" Betriebsrat steht und dem AG Geschlossenheit zeigt.

FB
Frank B.

07.08.2006 um 08:35 Uhr

Den Einzigen den ihr verklagen solltet, ist euer AG!

Das ist eine alte Masche, die in Dtl. schon viele AG durchgeführt haben. Kündigen des Tarifvertrages, anschliessend neue Arbeitsverträge um die Nachwirkung des Tarifvertrages ausszuschliessen

B
betriebsratten

07.08.2006 um 15:49 Uhr

Kommt drauf an...es gibt nicht umsonst Kurse zu Haftungsfragen für den BR.

K
Kölner

07.08.2006 um 15:51 Uhr

@Betriebsratten Doch, m.E. sind diese völlig umsonst!

C
cheetah

07.08.2006 um 16:01 Uhr

@Kölner aber nicht kostenlos.

Einige Klagemöglichkeiten sind in §120 BetrVG ausgeführt. Aber die treffen hier wohl nict zu.

K
Kölner

07.08.2006 um 21:08 Uhr

@cheetah Und wo wird darin von Haftung geredet?

C
cheetah

08.08.2006 um 11:25 Uhr

@ Kölner Die Frage ging nicht auf Haftung, sondern auf verklagt werden ;-)

K
Kölner

08.08.2006 um 11:29 Uhr

@cheetah Entschuldige... Mein Einwand bezog sich auf die Äusserungen von "Betriebsratten".

F
Fayence

08.08.2006 um 11:37 Uhr

"Unter welchen Voraussetzungen kann der komplette Betriebsrat oder einzelne Mitglieder verklagt werden?"

"was, um Himmels Willen, haben denn die Betriebsräte angestellt, dass du sie gleich verklagen willst?"

"Bisher noch nichts."

@ Petzi

Schlage vor, Du leihst Dir von Eurem BR einmal eine Kommentierung zum BetrVG und schlägst den §23 auf! Vielleicht macht Euer BR ja mal einen der dort aufgeführten "Fehler", welcher zu einem Amtsenthebungsverfahren berechtigt!

K
Kölner

08.08.2006 um 11:43 Uhr

@petzi Wenn ich lese "AG will jetzt mit MA Einzelverträge mit Individuallohn abschliessen und hat uns Vorschlag unterbreitet" dann glaube ich, dass der BR wohl kaum der richtige Ansprechpartner dafür ist...

C
cheetah

08.08.2006 um 12:57 Uhr

@Ramses II

Haftung und Sraftatbestände sind doch sicherlich ein Unterschied?

Aber eines ist natürlich richtig, es müsste dann angeklagt heißen.

C
cheetah

08.08.2006 um 13:08 Uhr

Muss manchmal auch sein, wenn die Finger wieder mal zu schnell waren. ;-) Aber ich kann auch auf Unterlassung verklagt werden. Aber so langsam werden wir zu Juristisch und Petzi kommt trotzdem nicht weiter.

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