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BR-Mitglied trotz Kündigung und Freistellung vom Dienst?

HK
Habe keinen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, die Frage, die ich habe lauet: Wenn ein BR-Mitglied einem Auflösungsvertrag zugestimmt hat und bis zum Ablauf des Kündigungszeitraumes vom Dienst freigestellt ist, ist dann auch automatisch seine Mitgliedschaft im BR erloschen? Dieser Mitarbeiter ist ja frei gestellt, damit er nicht mehr in die Firma kommt und seine Aufgaben dort wahrnimmt. Dies bezieht sich doch auf auf die Tätigkeit als BR, denn wie sollte er tätig werden, wenn er nicht anwesend ist? Wo genau findet man diesen Passus? Im Betriebsverfassungsgesetz ist dies unter §24 nicht genau herauszulesen. Es sei denn es gibt woanders eine eindeutige Definition der "Amtszeit" und dass diese mit Freistellung bei bestätigter Kündigung des BR-Mitgliedes erlischt. Danke vorab.

4.660013

Community-Antworten (13)

HK
Habe keinen

17.01.2007 um 14:40 Uhr

Ich bräuchte hier dringend eine Info, da sich unser BR-Vorsitzender da "dumm stellt".

J
Jube

17.01.2007 um 15:07 Uhr

Sehe ich auch so, siehe Fitting §25 Rn13

P
Pfarrer

17.01.2007 um 15:16 Uhr

@Jube

...ich seh's auch so, - allerdings kommt vor dem §25 der §24 3.,.....der Ordnung halber.

K
Kölner

17.01.2007 um 15:22 Uhr

@all Wichtig: Hier, in diesem fred ist was geschehen, was bisher nur wenige Male geschehen ist: Ramses II hat "als erstes" eine Frage beantwortet!

Diese Feststellung sei mir gegönnt....der Ordnung halber!

P
Pfarrer

17.01.2007 um 15:29 Uhr

@Kölner

......was Dir alles auffällt,....;-)

L
Lotte

17.01.2007 um 16:52 Uhr

Kölner, wobei unter seiner Antwort ja "Antwort 2" steht, vielleicht ist es das, was wichtig ist..

Das muss man auch erstmal schaffen, als Erster antworten und dann Antwort 2 drunterstehen haben ;-))

B
Bergmann

17.01.2007 um 18:18 Uhr

@ Kölner ,

bitte , der Ordnung halber , die Einleitung nicht außer Acht lassen :Zwei Stunden lang keine Antwort... welch ein schlechter Service ...

Er hat sich erbarmt !! ;-))

K
Kölner

17.01.2007 um 18:29 Uhr

@Pfarrer, Lotte Demnach: Als erster Antworter Zweiter sein - das muss man schaffen...

K
Klocke

17.01.2007 um 18:50 Uhr

Ich danke - trotz des Zynismus ("Zwei Stunden lang keine Antwort... welch ein schlechter Service ...")

Und weiterhin habe ich offenbar für die "Wissenden" hier die Plattform geliefert, sich zu konkurrieren - ist doch auch etwas.

K
Kölner

17.01.2007 um 18:52 Uhr

@Klocke Das siehst Du aber ein wenig zu klar: Es ist weniger die Konkurrenz, eher der Neid. ;-)

B
Bergmann

17.01.2007 um 18:57 Uhr

@ Klocke ,

dachte Habe Keinen (also weiblich-eindeutig) hat die Frage gestellt ?

Um zu wissen , wie wenig man weiß , muß man ´ne Menge wissen ! ;-))

K
Klocke

17.01.2007 um 20:27 Uhr

@ Bergmann:

gut beobachtet, Klocke und Habe keinen sind nämlich gute Bekannte, die gemeinsam nach - jeweils zur firmensituation passenden Problemstellung - Antworten gesucht haben und auf dieses Forum gestoßen sind.

Nochmals danke für die Hilfe für uns "BR-Anfänger"

Und noch etwas: wir sind beide "echte Kerle" :-)

Schönen Abend

P
Pfarrer

17.01.2007 um 20:38 Uhr

@Bergmann

...so kann man sich täuschen, ich dachte auch @Habe keinen = weiblich-, wie wäre dann,....@Habe nichts zu deuten? ;-)

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