Hallo zusammen,

wir sind ein Konzern mit mehreren Standorten in Deutschland, alles eigenständige GmbH´s mit zum Teil vorhandenen Betriebsräten.
Nun hat der Konzern ein weiteres Tochterunternehmen gegründet, welches in Zukunft gruppenweite Aufgaben zentral übernehmen soll, wie z.b. Trainer, Seminare, Verwaltung.

Dadurch ergibt sich, daß auch unsere Standortverwaltungsbateilungen an diese Tochter "ausgelagert" werden. Betroffen sind die Bereiche Personal, Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Mit Übergang wird den AN ein neuer Vertrag des "neuen" AG angeboten, also quasi bei uns eine betriebsbedingte Kündigung, bzw. Aufhebungsvertrag.
Dadurch sind die Wechsler bei uns aus der Lohnzahlung raus, bleiben aber auf ihren Plätzen sitzen, da die Arbeit ja weiter anfällt. Nur die Abrechnung der Bezüge erfolgt über die neue GmbH.

Nun werden davon auch zwei BRM betroffen sein. Andere Stellen im Unternehmen werden sie nicht annehmen, das haben sie bereits bekundet.
Allerdings behaupten sie, bzw. deren Anwälte, daß sie weiterhin ihr BR-Mandat behalten.

Ist das so??
Ich muß/will korrekt einladen, bin allerdings der Meinung, daß mit Austritt aus dem Unternehmen das Mandat erlischt und die EBRM nachrücken.