Erstellt am 04.12.2014 um 18:31 Uhr von Kölner
Viel interessanter: Ist ein WA vorhanden?
Erstellt am 04.12.2014 um 18:52 Uhr von MarvelK
für einen WA sind wir mit 80 Mitarbeiter zu klein.
Erstellt am 04.12.2014 um 20:05 Uhr von gironimo
Ich denke, da solltet Ihr schon umfassende Infos vom AG einholen, damit man konkretes besprechen kann (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Die Informationen müssen so umfassend sein, dass Ihr Euch ein Bild von den Auswirkungen und Euren Rechten machen könnt.
Der 99er bietet wenig Ansatzpunkte. Eher solltet Ihr Überlegungen im Sinne des § 92a BetrVG anstellen.
Erstellt am 04.12.2014 um 20:17 Uhr von Pickel
Die Personalbuchhaltung outzusourcen dürfte grundsätzlich eine strategische Entscheidung sein. Da habt ihr nichts zu melden. aber natürlich danach beim "Wie".
Erstellt am 05.12.2014 um 10:44 Uhr von PeterPaula
@MarvelK, Ihr solltet Euch dazu auch mal die § 111 ff BetrVG durchlesen und dazu die Gewerkschaft und oder einen Rechtsanwalt einschalten, sollte der AG in Euren Augen eine linke Nummer abziehen wollen ;)
@Pickel, Deine Antwort, speziell Satz 2, ist natürlich falsch!
Erstellt am 05.12.2014 um 11:29 Uhr von Pickel
PeterPaula - dann mal Butter bei die Fische. Wo hat der BR bei strategischen Entscheidungen etwas zu melden?
Erstellt am 05.12.2014 um 13:09 Uhr von PeterPaula
@Pickel,
Du schriebst in Deinem Post "247795":
"Da habt ihr nichts zu melden."
Dazu siehe mein Post "247814", speziell Satz 1.
Des Weiteren unterstellt (!) Du eine "strategische Entscheidung", wo bitte kannst Du das ersehen? Es gib AG die "outsourcen" um unliebsame und / oder zu teure AN loszuwerden und da hat der BR ein Wörtchen mitzureden. In Fragen der "strategische Entscheidung" natürlich nichts, darum geht es hier aber nicht ;)
Erstellt am 05.12.2014 um 13:18 Uhr von Pickel
PeterPaula.
Der 111 gibt dem BR doch überhaupt kein Widerspruchsrecht. Er wird unterrichtet und man spricht darüber. Am Ende entscheidet allein der AG, ob eine Abteilung dichtgemacht wird.
Dass Arbeiten nicht mehr im Haus erledigt werden sondern fremdvergeben werden ist doch auch völlig unstrittig eine strategische Entscheidung des AG, bei der der BR keine Mitsprache hat. Wie das Verfahren mit den MA-Daten dann verläuft ist ein anderes Thema...
der AG wird die MA auch nicht sofort los. Er hat nur erst einmal keine Arbeit für sie. Es ist dann Aufgabe der Parteien zu sehen, ob sie woanders beschäftigt werden kann oder eben betriebsbedingt gekündigt werden muss.
Erstellt am 05.12.2014 um 13:27 Uhr von Snooker
@Pickel
Nur mal so auf die schnelle
Outsourcing und Offshoring
http://www.streikbeginn.de/outsourcing.htm
Könnte man bliebig weiter führen wenn man dur bei google mitbestimmung bei Outsoucing ein gibt.
Erstellt am 05.12.2014 um 13:40 Uhr von PeterPaula
@Pickel, ein BR kann sogar, unter gewissen Umständen, das "Outsourcen" bestimmter Bereicher per EA dem AG verbieten lassen, auch hier hat der BR natürlich Möglichkeiten, deshalb also doch etwas "zu melden", aus diesem Grunde ist Deine Antwort eben falsch, sorry, ist aber so ;)
Erstellt am 05.12.2014 um 14:05 Uhr von PeterPaula
@Pickel, sorry habe den ersten Satz Deines letzten Post völlig überlesen, deshalb auch dazu noch mal mein Senf. --> Es geht hier auch nicht um ein Widerspruchsrecht bei "Outsourcing".
Natürlich wird unterrichtet und darüber gesprochen, undzwar BEVOR outgesourct wird, BEREITS BEI DER PLANUNG also! Unterlässt dies der AG, undzwar in der erforderlichen Klarheit und Gesamtheit, kann der BR zu rechtlichen Schwertern greifen. Deshalb ist auch der erste Absatz Satz 2 Deines Posts "247833" irreführend, weil unvollständig. Du siehst, der BR hat in Punkto Outsourcing einige Mittel zur Verfügung, von "nichts zu melden" sind wir meilenweit entfernt ;)
Erstellt am 05.12.2014 um 14:48 Uhr von Pickel
Snooker da kannst du googeln bis dein Akku leer ist. Beim Outsourcing einer Abteilung gibt es kein MBR. Nur Info- und Beratungsrechte. Sagt sogar dein link!
Erstellt am 05.12.2014 um 14:51 Uhr von Pickel
peterPaula. Ja der BR kann es kurzzeitig verhindern aufgrund fehlender informationstechten. Aber jetzt mal ohne Schaum vorm Mund: was macht dann wohl der AG? Er informiert, er berät und schließt erneut. Und dann wasserdicht.
Es mag ja schade sein aber es ändert nichts. Der AG kann die Aufgaben Outsourcing und kein BR wird das endgültig verhindern können.
Erstellt am 05.12.2014 um 15:28 Uhr von MarvelK
Hi,
danke für die nette Diskussion.
Fakt ist das 2 Teilzeitstellen weg fallen und fakt ist das AG uns bis jetzt nicht richtig und umfassend Informiert hat.
Da beide Personen im übermasse Krank sind und diese nie pünktlich Lohn und Gehalt abrechnen.
Positv wäre wohl das man sein Geld nun am 1 sten jedes Monat bekommt und nicht erst bis zum 7 ten.
Aber wie gesagt die mögliche Entlassung stößt böse auf.
Erstellt am 05.12.2014 um 15:42 Uhr von PeterPaula
@Pickel, klar kann man gegen Outsourcing nichts machen. Die Eingangsfrage gibt Deine Interpretation aber nicht her, denn es geht hier schlicht nicht um "Verhindern", was ich auch mit keinem Wort, auch nicht zwischen den Zeilen, gesagt habe, sondern @MarvelK fragt, welche Rechte und Möglichkeiten sie haben, nicht mehr, nicht weniger ;)
@MarvelK, dann solltet Ihr Euch überlegen die Gewerkschaft und / oder einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, um mögliche Konsequenzen abzustecken. Worüber Ihr mit beiden reden könntet, kannst Du ja hier rauskopieren ;)
Erstellt am 05.12.2014 um 16:04 Uhr von gironimo
Noch habt Ihr ja eine Anhörung des AG ja nicht auf dem Tisch. Wer weiß, welche Kündigungsart und -gründe er anführen wird. Man kann also jetzt noch nicht sagen, welche Widerspruchsgründe aus dem § 102 BetrVG anzuführen sind.
Wenn die beiden viel krank sind, lässt dies vermuten, dass der AG nicht den Weg der betriebsbedingten Kündigung gehen wird.
Also wartet ab. Vorerst könnt Ihr natürlich Vorschläge machen, wie das Problem auch anders gelöst werden kann.
Erstellt am 06.12.2014 um 09:37 Uhr von Hoppel
@ MarvelK
Ich nehme mal an, dass die Lohnbuchhaltung ausgelagert werden soll. Da ist´s mir ein Rätsel, warum man als BR nicht auf die Idee kommt, sich mit dem § 111ff Betrvg zu beschäftigen und über einen Teil-Betriebsübergang nachzudenken ...
http://www.trittin-rechtsanwaelte.de/downloads/Der%20Betriebsrat/Trittin_Outsourcing_&_Betriebsuebergang-2005.pdf
Erstellt am 06.12.2014 um 12:03 Uhr von MarvelK
@Hoppel
Danke für diesen guten Lese Link.
Da es noch nicht wirklich öffentlich kommuniziert wurde, hat sich das Gremium damit nicht befasst.