W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Outsourcing

M
MarvelK
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ne Frage zu Outsourcing von Lohn und Gehalt. Was ist dabei zu beachten? Klar haben wir Rechte nach §90 - 92 BetrVG.

Aber wer hat Tipps und Ideen was beachtet werden soll, wir haben Teilzeitkräfte die davon betroffen sind.

Im Grunde fällt eine Teilzeit Stelle flach!

In wie weit könne wir §99 zur Einzelmaßnahme ausreitzen? Und in wie weit ist das Thema Datenschutz hier relevant, da haben wir auch noch mal extra Rechte um das zu Pürüfen.

1.850018

Community-Antworten (18)

K
Kölner

04.12.2014 um 19:31 Uhr

Viel interessanter: Ist ein WA vorhanden?

M
MarvelK

04.12.2014 um 19:52 Uhr

für einen WA sind wir mit 80 Mitarbeiter zu klein.

G
gironimo

04.12.2014 um 21:05 Uhr

Ich denke, da solltet Ihr schon umfassende Infos vom AG einholen, damit man konkretes besprechen kann (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Die Informationen müssen so umfassend sein, dass Ihr Euch ein Bild von den Auswirkungen und Euren Rechten machen könnt.

Der 99er bietet wenig Ansatzpunkte. Eher solltet Ihr Überlegungen im Sinne des § 92a BetrVG anstellen.

P
Pickel

04.12.2014 um 21:17 Uhr

Die Personalbuchhaltung outzusourcen dürfte grundsätzlich eine strategische Entscheidung sein. Da habt ihr nichts zu melden. aber natürlich danach beim "Wie".

P
PeterPaula

05.12.2014 um 11:44 Uhr

@MarvelK, Ihr solltet Euch dazu auch mal die § 111 ff BetrVG durchlesen und dazu die Gewerkschaft und oder einen Rechtsanwalt einschalten, sollte der AG in Euren Augen eine linke Nummer abziehen wollen ;)

@Pickel, Deine Antwort, speziell Satz 2, ist natürlich falsch!

P
Pickel

05.12.2014 um 12:29 Uhr

PeterPaula - dann mal Butter bei die Fische. Wo hat der BR bei strategischen Entscheidungen etwas zu melden?

P
PeterPaula

05.12.2014 um 14:09 Uhr

@Pickel,

Du schriebst in Deinem Post "247795":

"Da habt ihr nichts zu melden."

Dazu siehe mein Post "247814", speziell Satz 1.

Des Weiteren unterstellt (!) Du eine "strategische Entscheidung", wo bitte kannst Du das ersehen? Es gib AG die "outsourcen" um unliebsame und / oder zu teure AN loszuwerden und da hat der BR ein Wörtchen mitzureden. In Fragen der "strategische Entscheidung" natürlich nichts, darum geht es hier aber nicht ;)

P
Pickel

05.12.2014 um 14:18 Uhr

PeterPaula.

Der 111 gibt dem BR doch überhaupt kein Widerspruchsrecht. Er wird unterrichtet und man spricht darüber. Am Ende entscheidet allein der AG, ob eine Abteilung dichtgemacht wird.

Dass Arbeiten nicht mehr im Haus erledigt werden sondern fremdvergeben werden ist doch auch völlig unstrittig eine strategische Entscheidung des AG, bei der der BR keine Mitsprache hat. Wie das Verfahren mit den MA-Daten dann verläuft ist ein anderes Thema...

der AG wird die MA auch nicht sofort los. Er hat nur erst einmal keine Arbeit für sie. Es ist dann Aufgabe der Parteien zu sehen, ob sie woanders beschäftigt werden kann oder eben betriebsbedingt gekündigt werden muss.

S
Snooker

05.12.2014 um 14:27 Uhr

@Pickel Nur mal so auf die schnelle

Outsourcing und Offshoring http://www.streikbeginn.de/outsourcing.htm

Könnte man bliebig weiter führen wenn man dur bei google mitbestimmung bei Outsoucing ein gibt.

P
PeterPaula

05.12.2014 um 14:40 Uhr

@Pickel, ein BR kann sogar, unter gewissen Umständen, das "Outsourcen" bestimmter Bereicher per EA dem AG verbieten lassen, auch hier hat der BR natürlich Möglichkeiten, deshalb also doch etwas "zu melden", aus diesem Grunde ist Deine Antwort eben falsch, sorry, ist aber so ;)

P
PeterPaula

05.12.2014 um 15:05 Uhr

@Pickel, sorry habe den ersten Satz Deines letzten Post völlig überlesen, deshalb auch dazu noch mal mein Senf. --> Es geht hier auch nicht um ein Widerspruchsrecht bei "Outsourcing".

Natürlich wird unterrichtet und darüber gesprochen, undzwar BEVOR outgesourct wird, BEREITS BEI DER PLANUNG also! Unterlässt dies der AG, undzwar in der erforderlichen Klarheit und Gesamtheit, kann der BR zu rechtlichen Schwertern greifen. Deshalb ist auch der erste Absatz Satz 2 Deines Posts "247833" irreführend, weil unvollständig. Du siehst, der BR hat in Punkto Outsourcing einige Mittel zur Verfügung, von "nichts zu melden" sind wir meilenweit entfernt ;)

P
Pickel

05.12.2014 um 15:48 Uhr

Snooker da kannst du googeln bis dein Akku leer ist. Beim Outsourcing einer Abteilung gibt es kein MBR. Nur Info- und Beratungsrechte. Sagt sogar dein link!

P
Pickel

05.12.2014 um 15:51 Uhr

peterPaula. Ja der BR kann es kurzzeitig verhindern aufgrund fehlender informationstechten. Aber jetzt mal ohne Schaum vorm Mund: was macht dann wohl der AG? Er informiert, er berät und schließt erneut. Und dann wasserdicht.

Es mag ja schade sein aber es ändert nichts. Der AG kann die Aufgaben Outsourcing und kein BR wird das endgültig verhindern können.

M
MarvelK

05.12.2014 um 16:28 Uhr

Hi,

danke für die nette Diskussion. Fakt ist das 2 Teilzeitstellen weg fallen und fakt ist das AG uns bis jetzt nicht richtig und umfassend Informiert hat.

Da beide Personen im übermasse Krank sind und diese nie pünktlich Lohn und Gehalt abrechnen.

Positv wäre wohl das man sein Geld nun am 1 sten jedes Monat bekommt und nicht erst bis zum 7 ten.

Aber wie gesagt die mögliche Entlassung stößt böse auf.

P
PeterPaula

05.12.2014 um 16:42 Uhr

@Pickel, klar kann man gegen Outsourcing nichts machen. Die Eingangsfrage gibt Deine Interpretation aber nicht her, denn es geht hier schlicht nicht um "Verhindern", was ich auch mit keinem Wort, auch nicht zwischen den Zeilen, gesagt habe, sondern @MarvelK fragt, welche Rechte und Möglichkeiten sie haben, nicht mehr, nicht weniger ;)

@MarvelK, dann solltet Ihr Euch überlegen die Gewerkschaft und / oder einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, um mögliche Konsequenzen abzustecken. Worüber Ihr mit beiden reden könntet, kannst Du ja hier rauskopieren ;)

G
gironimo

05.12.2014 um 17:04 Uhr

Noch habt Ihr ja eine Anhörung des AG ja nicht auf dem Tisch. Wer weiß, welche Kündigungsart und -gründe er anführen wird. Man kann also jetzt noch nicht sagen, welche Widerspruchsgründe aus dem § 102 BetrVG anzuführen sind.

Wenn die beiden viel krank sind, lässt dies vermuten, dass der AG nicht den Weg der betriebsbedingten Kündigung gehen wird.

Also wartet ab. Vorerst könnt Ihr natürlich Vorschläge machen, wie das Problem auch anders gelöst werden kann.

H
Hoppel

06.12.2014 um 10:37 Uhr

@ MarvelK

Ich nehme mal an, dass die Lohnbuchhaltung ausgelagert werden soll. Da ist´s mir ein Rätsel, warum man als BR nicht auf die Idee kommt, sich mit dem § 111ff Betrvg zu beschäftigen und über einen Teil-Betriebsübergang nachzudenken ...

http://www.trittin-rechtsanwaelte.de/downloads/Der%20Betriebsrat/Trittin_Outsourcing_&_Betriebsuebergang-2005.pdf

M
MarvelK

06.12.2014 um 13:03 Uhr

@Hoppel

Danke für diesen guten Lese Link.

Da es noch nicht wirklich öffentlich kommuniziert wurde, hat sich das Gremium damit nicht befasst.

Ihre Antwort