Hallo,

ne Frage zu Outsourcing von Lohn und Gehalt.
Was ist dabei zu beachten?
Klar haben wir Rechte nach §90 - 92 BetrVG.

Aber wer hat Tipps und Ideen was beachtet werden soll, wir haben Teilzeitkräfte die davon betroffen sind.

Im Grunde fällt eine Teilzeit Stelle flach!

In wie weit könne wir §99 zur Einzelmaßnahme ausreitzen? Und in wie weit ist das Thema Datenschutz hier relevant, da haben wir auch noch mal extra Rechte um das zu Pürüfen.