Erstellt am 11.02.2016 um 14:10 Uhr von gironimo
Den Arbeitgeber konkret fragen, wie die Sachlage ist. Nicht warten.
Manchmal "vergisst" der Arbeitgeber nur, den BR rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der Unterlagen zu informieren.
Erst dann kann man z.B. prüfen, ob eine Betriebsänderung vorliegt oder was auch immer ....
Erstellt am 11.02.2016 um 14:44 Uhr von Betriebsratten
Yep....und bitte nachlesen wie "rechtzeitig und umfassend" definiert ist-ggf. kann eine solche Information auch in der Form eingeklagt werden, dass in jedem Fall der weiteren nicht rechtzeitigen Information ein Zwangsgeld fällig wird.......
Das Damoklesschwert freut den Arbeitgeber .....dann rauschen die Infos nur so
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 11.02.2016 um 15:02 Uhr von zdophers
Ihr könnt Euch alle Informationen holen und versuchen die Geschäftsführung argumentativ zu überzeugen, dass die interne Beschäftigung viel vorteilhafter ist.
Und wenn die GF nicht darauf eingeht, könnt Ihr, bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß BetrVG §112, einen vernünftigen Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiter verhandeln.
Erstellt am 11.02.2016 um 17:46 Uhr von outofmemory
Für mich wären die Kerninformationen für eine wirtschaftliche Argumentation:
1.Leistungsumfang der MA der Haustechnik, auch die die nicht zum regulären Aufgabenumfeld gehören, aber geleistet werden.
2. Personalkosten
3. Materialkosten (z.B. Werkzeug, Kabelbinder, Kabel, was halt so verbraucht werden könnte)der Haustechniker
4. Leistungsumfang der externen Dienstleister
5. Kosten des externen Dienstleisters
6. Materialkosten (z.B. Werkzeug, Kabelbinder, Kabel, was halt so verbraucht werden könnte) des externen Dienstleisters
7. Die Kosten und Leistungen gegenüberstellen
Erfahrungsgemäß kommen dort weniger Leistung für mehr Geld raus.
Erstellt am 15.02.2016 um 11:50 Uhr von GuidoW
Super, ich danke euch herzlich!!